Bundesteilhabepreis
Gesucht werden gute Beispiele aus der Praxis und Modellprojekte, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit auf Kommunen oder Regionen übertragbar sind.
Im Jahr 2025 ist das Thema "DIGITALISIERUNG INKLUSIV - digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit".
Der Anspruch an inklusive Digitalisierung in den Bereichen Bildung und Arbeit ist eine an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen angepasste digitale Barrierefreiheit und Nutzbarkeit, die das gemeinsame Lernen und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderungen ermöglicht. Besondere Relevanz haben dabei sowohl die aktive Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen bei Konzeption, Entwicklung und Bewertung, als auch die Zugänglichkeit zu digitalen Technologien sowie die Nutzbarkeit mit geringem Anpassungs- und Kostenaufwand.
Ziel ist es, eine umfassende, zeitgemäße digitale Teilhabe in den Bereichen Bildung und/oder Arbeit zu ermöglichen, um ein Höchstmaß an sozialer Teilhabe ohne Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen zu erreichen.
Der Bundesteilhabepreis wird von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ausgeschrieben. Eine unabhängige Fachjury, der mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wählt die Preisträger aus.
Bewerbungsschluss: 20. Dezember 2024
Die Ausschreibungsunterlagen finden Sie hier:
Weitere Informationen rund um den Bundesteilhabepreis finden Sie unter www.bundesteilhabepreis.de