In seiner Sitzung vom 2. Februar 2011 hat der Stadtrat Frankenthal eine neue Satzung für das Stadtarchiv erlassen. In ihr werden die Aufgaben, die Stellung und die Benutzung des Stadtarchivs neu geregelt. Sie war notwendig geworden, weil der Landtag Rheinland-Pfalz am 28. September 2010 das Erste Gesetz zur Änderung des Landesarchivgesetzes (GVBl. S. 301) verabschiedet hat. Es enthält Bestimmungen, die eine Änderung der bisher gültigen Archivsatzung der Stadt Frankenthal (Pfalz) notwendig machten. Dies gilt insbesondere für die Regelung der Schutzfristen, die verkürzt wurden. Neu aufgenommen wurde auch der Hinweis, dass alle in der Verwaltung angefallenen rechtlich und historisch bedeutsamen Dokumente unabhängig von ihrer Speicherungsform auf Dauer zu verwahren, nach archivwissenschaftlichen Gesichtspunkten aufzubereiten, durch organisatorische, technische und personelle Maßnahmen vor unbefugter Benutzung, Beschädigung und Verlust zu schützen, zu erschließen und allgemein nutzbar zu machen sind.