Das Modernisierungsgesetz zur Staatsangehörigkeit (StARModG) wurde heute verkündet und tritt am 26.06.2024 in Kraft.
Das StARModG sieht im Wesentlichen Erleichterungen bei Einbürgerungen sowie die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit vor. Künftig reichen z.B. fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt für einen Anspruch auf Einbürgerung aus.
Die Optionspflicht entfällt vollständig. Personen, die hiervon betroffen sind, müssen sich künftig nicht mehr entscheiden.
Wir erwarten in den nächsten Monaten nähere Ausführungen und Anwendungshinweise zu den einzelnen Themen der Neuerungen (z.B. Sprachnachweis, Leistungsbezug, besondere Integrationsleistungen).
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir mit dem Gesetzestext allein noch keine ausführliche Beratung zu diesen Themen vornehmen können.