Das Selbstbestimmungsgesetz tritt zum 01.11.2024 in Kraft. Die ersten Anmeldungen können seit August entgegengenommen werden.
Die Anmeldung ist schriftlich oder vor Ort mit Termin möglich. Die eigentliche Erklärung kann dann drei Monate später und somit zum Inkrafttreten des Gesetzes erklärt werden.
Nutzen Sie gerne unsere Onlinetermin-Vergabe oder melden sich unter 06233/89-888.
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