Frankenthal

Katzenschutzverordnung ab 1. Juli: Das müssen Halter wissen 

Katzenschutzverordnung ab 1. Juli: Das müssen Halter wissen 

Katzen mit unkontrolliertem Freilauf stellen eine große Herausforderung für den Tierschutz dar. Um das Leben und Wohlbefinden freilebender Katzen zu schützen, gilt in Frankenthal ab dem 1. Juli eine Katzenschutzverordnung (KatzenSchuVO). Ziel der Verordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen zu verhindern und damit Leiden durch Krankheiten, Verletzungen oder Unterernährung zu reduzieren.

Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer betont: „Die Katzenschutzverordnung ist ein wichtiger Schritt, um die Population freilebender Katzen verantwortungsbewusst zu regulieren und das Tierwohl zu sichern. Damit unterstützen wir auch nachhaltig und langfristig die wichtige Arbeit des Frankenthaler Tierschutzvereins, der uns bei der Erstellung beraten hat und bei der Umsetzung mit Rat und Tat zur Seite steht.“

Ordnungsdezernent Bürgermeister Bernd Knöppel ergänzt: „Mit der frühzeitigen Kommunikation möchten wir Frankenthaler Katzenbesitzern die Möglichkeit geben, alle notwendigen Maßnahmen noch vor Inkrafttreten der Verordnung treffen zu können.“

 

Kennzeichnung und Kastration Pflicht

Damit eigene und andere Katzen optimal geschützt werden, müssen Halter freilaufender Katzen folgende Punkte beachten.

Kennzeichnung und Registrierung: Katzen mit unkontrolliertem Freigang müssen mit einem Mikrochip versehen und in einem privaten Haustierregister (zum Beispiel „Findefix“ oder „Tasso“) registriert werden.

Unfruchtbarmachung: Katzen mit Freilauf müssen kastriert oder sterilisiert sein, um die Fortpflanzungskette zu unterbrechen.

Für Wohnungskatzen, die keinen unkontrollierten Freilauf erhalten, sondern sich in gesicherten Bereichen wie katzensicheren Gärten oder Balkonen bewegen, besteht daher weder eine Verpflichtung zur Unfruchtbarmachung noch zur Kennzeichnung und Registrierung.

 

Warum ist die Katzenschutzverordnung wichtig?

Unkontrollierter Freilauf von Hauskatzen trägt erheblich zur Zunahme der freilebenden Katzenpopulation bei. Katzen werden bereits im Alter von vier bis sechs Monaten geschlechtsreif und können jährlich bis zu 14 Nachkommen haben. Dies führt zu einer rasanten Vermehrung, die häufig mit tierschutzwidrigen Lebensbedingungen verbunden ist.

Freilebende Katzen sind schutzlos gegenüber Krankheiten wie Katzenschnupfen, Katzenseuche oder FIP. Viele Jungtiere verenden qualvoll, entweder aufgrund von Krankheiten oder fehlender tierärztlicher Versorgung nach Verletzungen.

 

Kontrolle und Sanktionen bei Verstößen

Der Tierschutzverein Frankenthal überwacht und reguliert die Population freilebender Katzen durch Unfruchtbarmachung. Dabei kann es vorkommen, dass auch Katzen mit Freigang eingefangen werden.

Gemäß der Katzenschutzverordnung werden gechipte und registrierte Tiere nach medizinischer Versorgung und Unfruchtbarmachung an ihrem Fundort freigelassen. Sind Katzen nicht gekennzeichnet, werden die notwendigen Maßnahmen wie Chippen, Registrieren und Unfruchtbarmachen nachgeholt. Die Tiere werden anschließend auf den Tierschutzverein und die Stadtverwaltung registriert.

Katzenhalter sollten sicherstellen, dass ihre Tiere gechippt und registriert sind, um im Falle eines Tierarztbesuchs, längeren Vermissens oder Notfalls schnell identifiziert werden zu können. Das Vermisstmelden einer Katze erfordert ab Inkrafttreten der Verordnung die Angabe der Chip-Nummer.

Die Verordnung sieht vor, dass Halter eine vermisste Katze innerhalb von drei Tagen melden und dass Institutionen bei aufgegriffenen Katzen die Eigentümer ermitteln. Verstöße gegen die Verordnung können mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die durch Maßnahmen entstandenen Kosten trägt der Eigentümer, sobald er ermittelt wurde.

Weitere Informationen und Ansprechpartner sind in einem Infoflyer zu finden, der im Rathaus und beim Bereich Ordnung und Umwelt (Neumayerring 72) ausliegt. Zusammengefasst sind die Informationen ebenfalls unter www.frankenthal.de/tiere.

„Check my Chip“-Aktion im Frankenthaler Tierheim

Am Samstag, 8. März bietet das Tierheim Frankenthal von 14 bis 16 Uhr Katzenbesitzern das kostenlose Auslesen des bei der eigenen Katze implantierten Chips an.

Das Tierheim empfiehlt dies auch bei vermeintlich gechippten Katzen, denn es kann vorkommen, dass die Transponder kurz nach der Implantation wieder durch die Injektionsstelle nach außen treten. Deshalb sollte rund zwei Wochen nach der Implantation den Chip erneut ausgelesen werden.

Wer seine Katze chippen lassen möchte, hat dazu ebenfalls an diesem Tag die Gelegenheit. Tierärzte sind vor Ort und nehmen diesen kurzen Eingriff, der nur Sekunden dauert und ohne Narkose möglich ist, gegen einen Unkostenbeitrag vor.

Das Team des Tierheims hilft auch bei der anschließenden Registrierung in einem privaten Haustierregister.

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