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Thomas Prutscher neuer Naturschutzbeauftragter für Studernheim

Bereits am 1. Dezember 2023 wurde der Studernheimer Thomas Prutscher durch Bürgermeister Bernd Knöppel zum neuen Naturschutzbeauftragten bestellt. Der 58-Jährige kümmert sich um die Gemarkung Studernheim.


Neben den bereits im Sommer 2023 zum zweiten Mal ernannten Naturschutzbeauftragten Maik Köhler (zuständig für Mörsch) und Maximilian Brauer (zuständig für Flomersheim) ist Thomas Prutscher der dritte Frankenthaler Beauftragte. Die Ernennung eines Naturschutzbeauftragten für die Gemarkung Eppstein soll zeitnah erfolgen.


Die Stadtverwaltung Frankenthal nutzt damit die Möglichkeit nach dem Landesnaturschutzgesetz, kompetente Personen für die ehrenamtliche Tätigkeit zu ernennen. Thomas Prutscher kümmert sich zukünftig um die Gemarkung Studernheim mit dem geschützten Landschaftsbestandteil „Ranneybrunnen“. Prutscher ist ortsansässig und kennt das gesamte Gebiet sehr gut. Als Bachpate und Pfleger von mehreren Wiesen im Frankenthaler Gebiet ist er mit der Entwicklung an Gewässern gut vertraut und bereits im engen Austausch mit der unteren Naturschutzbehörde. 

Die Aufgaben von Naturschutzbeauftragten

Die Naturschutzbeauftragten beobachten sowohl geschützte Flächen als auch Naturobjekte, die unter gesetzlichem Schutz stehen. Sie teilen der unteren Naturschutzbehörde Schäden am Landschaftshaushalt und am Landschaftsbild mit und können Vorschläge über Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in der Landschaft unterbreiten.

 

Die  Naturschutzbeauftragten sollen ihre Gemarkung gut kennen, so dass sie Veränderungen im Landschaftsbild bemerken. Besonders offensichtlich wären beispielsweise illegale Abfallablagerungen, die dann der Behörde zu melden sind. Die ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten sind daher als zusätzliche Beobachter für die untere Naturschutzbehörde tätig und helfen, frühzeitig nachteilige Veränderungen in der Landschaft zu erkennen. Dabei achten sie auch auf Veränderungen, die nicht oder nicht unmittelbar auf menschliche Eingriffe zurückzuführen sind.

 

Darüber hinaus zählen zu den Aufgaben aber auch das Feststellen von:

  • Abgrabungen oder Aufschüttungen,
  • baulichen Anlagen im Außenbereich,
  • Campingplätzen, Zeltplätzen, Moto-Cross-Strecken,
  • Lagerung oder Ablagerungen von Abfällen einschließlich Autowracks,
  • Veränderungen an den Gewässern,
  • Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen,
  • Entfernen oder Beschädigen von Grünbeständen oder Bäumen,
  • Nutzung eines Geländes, Weges oder Gewässers für den Zweck des Modellfluges bzw. der Modellschifffahrt,
  • Umbrechen von Wiesen.

 

Naturschutzbeauftragte sind für ihre Gemarkung zuständig und stehen eng mit der Behörde im Austausch. Wenn behördliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, kann dies nur die zuständige Behörde selbst veranlassen.

 

Bereits 1984 wurde der erste Naturschutzbeauftrage in Frankenthal ernannt. Fast durchgängig waren mehrere Personen für die untere Naturschutzbehörde tätig. Gerade im Rahmen der Durchsetzung neuer Nutzungsregelungen im Landschaftsschutzgebiet Kräppelweiher, war der Erfolg besonders dem damals dort tätigen Beauftragten Hans-Dieter Clos zu verdanken. 

Drei Säulen im ehrenamtlichen Naturschutz

Der ehrenamtliche Naturschutz ist eine wichtige Ergänzung zur kommunalen Naturschutzbehörde, die mit ihrer Sach- und Fachkenntnis gemeinsam an der Erhaltung und Entwicklung des Natur- und Artenschutzes ihren Beitrag leisten.

 

Neben den Beauftragten für Naturschutz ist auch der Beirat für Naturschutz ehrenamtlich tätig. Der Beirat für Naturschutz hat eine beratende Funktion für die untere Naturschutzbehörde inne und wird rechtzeitig über wesentliche Vorgänge informiert.   

 

Neben diesen beiden Funktionsträgern, die der Naturschutzbehörde zugeordnet sind, bilden die Naturschutzverbände, die sich ebenfalls für die Entwicklung und Pflege der Natur einsetzen, die dritte Säule des ehrenamtlichen Naturschutzes. Gerade die örtlichen Strukturen unterstützen die Naturschutzarbeit in vorbildlicher Art und Weise.

Untere Naturschutzbehörde 

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