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Projekt ZOB und Bahnhofsvorplatz gelten nun als eine Gesamtmaßnahme

Die Stadtverwaltung Frankenthal hat sich mit den Fördergebern abgestimmt und beschlossen, die beiden Teilprojekte ZOB und Bahnhofsvorplatz „aufgrund des engen funktionalen, städtebaulichen und bautechnischen Zusammenhanges“ künftig als eine Gesamtmaßnahme zu betrachten. Dadurch droht beim Projekt ZOB und Bahnhofsvorplatz kein Mittelverfall.

Für den Bereich des ZOB liegt ein Förderbescheid des LBM vor. Für den Bereich des Bahnhofsvorplatzes wird die endgültige förderrechtliche Zustimmung bis spätestens dem dritten Quartal 2021 vorliegen.

Die Neustrukturierung der Städtebauförderung, die im Dezember einstimmig vom Stadtrat beschlossen wurde (Drs. XVII/1198), bringt zahlreiche Vorteile für die Stadt: beispielsweise eine höhere Förderquote von 90 statt 80 Prozent, wie im alten Förderbescheid.

Die Fördergeber sind: Ministerium des Innern, ADD und LBM. Nun gilt es beide Planungsphasen zu vereinbaren, um beide Projekte gemeinsam als eine Gesamtmaßnahme umsetzen zu können. Da die Planung für den ZOB schon weiter fortgeschritten ist, wurde mit dem LBM vereinbart, die Planung für den Bahnhofsvorplatz, die derzeit der Leistungsphase (LPH) 3 entspricht nachzuziehen.  

Der Auftrag wurde hierzu an das betreffende Planungsbüro erteilt. Es ist das gleiche Büro, dass auch – für die abschließende förderrechtliche Zustimmung - notwendige LPH 4 sowie eine detaillierte Kostenberechnung (wie sie bereits für den Teilbereich des ZOB vorliegt) nun auch für den Bahnhofsvorplatz innerhalb der nächsten vier Monate vorlegen wird.

Erst danach kann für den Teilbereich Bahnhofsvorplatz die abschließende förderrechtliche Zustimmung beantragt werden. Diese liegt voraussichtlich bis zum dritten Quartal 2021 vor.

Parallel hierzu bereitet die Verwaltung mit externer Unterstützung die europaweite Ausschreibung der noch ausstehenden Planungsleistungen (Leistungsphasen 5-9) vor. Durch diese mit den Fördergebern abgestimmte Vorgehensweise entstehen zahlreiche Vorteile für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme in Bezug auf Abwicklung, Gewährleistung und baulich-technische Umsetzung, darüber hinaus entsteht eine städtebauliche Planung aus einem Guss mit einer einheitlichen Platzgestaltung ohne problematische Schnittstellen. Die Entscheidung zur Gesamtmaßnahme ist also vorteilhaft für die Stadt.

Die Vergabe der weiteren Planungsleistungen (LPH 5-9), die Erstellung der Ausführungsplanung und Ausschreibung der Bauarbeiten samt deren Vergabe würde dann 2022 erfolgen, so dass mit einem Baubeginn Ende 2022 zu rechnen ist. Für den ZOB liegt ein Bewilligungsbescheid des LBM über eine Zuwendung in Höhe von 1.710.200,- € vor. Im Bewilligungsbescheid des LBM vom 04.11.2019 nach LVFG-Kom/LFAG wurde eine Frist benannt, wonach mit den Bauarbeiten für den ZOB innerhalb von zwei Jahren also bis zum 03.11.2021 zu beginnen ist. Um diese Frist einzuhalten und dem Verfall von Fördermittel entgegenzuwirken kann nach Abstimmung mit dem LBM entweder ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden (bspw. für vorgezogene Abrissarbeiten) oder es kann eine Fristverlängerung beantragt werden. 

Durch die gemeinsame Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen kann daher die Maßnahme forciert werden. Zudem erhöht sich durch diese Vorgehensweise die Wahrscheinlichkeit ein insgesamt günstigeres Ausschreibungsergebnis aufgrund des höheren Bauvolumens zu erreichen, als dies bei einer getrennten Planung und Ausschreibung der Bauarbeiten zu erwarten ist.

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