Diese Woche hat die Verwaltung auf Wunsch von OB Dr. Meyer der ADD vorab ein Schreiben übersandt, damit im Gespräch daran lückenlos angeknüpft werden kann. Das wurde auch in einer Videokonferenz mit Staatssekretärin Simone Schneider und ADD-Vizepräsidentin Christiane Luxem sowie MdL Martin Haller diese Woche festgehalten. Die außergewöhnliche Belastungen Frankenthals wurden dort dargelegt, um zu sensibilisieren.
„Wir nutzen alle Möglichkeiten, um gemeinsame Lösungen zu finden und die Prozesse zu beschleunigen. Die Finanzlage hat höchste Priorität, denn die Frage der Finanzierung ist eng mit allem Verwaltungshandeln verknüpft. In dem Schreiben haben die Kollegen aufgezeigt, wie sich der Haushaltsplan bei der Aufstellung entwickelt hat, wie die Beratungen dazu in 2023 gelaufen sind und wie die Bereiche der Verwaltung erneute Kürzungen vorgenommen haben. Schlussendlich hat die Verwaltung dann dem Stadtrat die Erhöhung der Steuern und Hebesätze vorgeschlagen, die dieser dann auch mehrheitlich mitgetragen hat“, so Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer.
Pressemitteilung vom 9.1.:
Nachtragshaushalt 2023 der Stadt Frankenthal wird von ADD beanstandet
Der Nachtragshaushalt 2023 der Stadt Frankenthal wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) beanstandet. Darüber informierten Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer und Beigeordneter Bernd Leidig am Montagabend, 8. Januar, im Ältestenrat die Fraktionsvorsitzenden und Stellvertreter.
„Wir werden zeitnah einen Gesprächstermin mit der ADD führen. Aktuell prüfen wir die Beanstandungen und richten unseren Fokus auf den Haushaltsplan 2024, der ebenfalls noch genehmigt werden muss“, so Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer: „Dem Ältestenrat haben wir mitgeteilt, dass wir den Nachtragshaushaltsplan 2023 nicht veröffentlichen dürfen und er damit keine Gültigkeit besitzt.“
Bereits mit einem Schreiben kurz vor Weihnachten hat die ADD in Trier mitgeteilt, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 der Stadt Frankenthal beanstandet wurde. Dieses Recht steht der ADD als Aufsichtsbehörde zu. Oberstes Ziel der ADD ist es, dass Städte einen ausgeglichenen Haushalt einbringen. Dies ist der Stadt Frankenthal mit dem Verlustausgleich für die Stadtklinik im Nachtrag 2023 nicht gelungen.
Auswirkungen der Beanstandung:
Die im Nachtrag 2023 angemeldeten Veränderungen gegenüber den bisherigen Ansätzen (z. B. Bereitstellung von Mehraufwendungen) können nicht in Kraft treten. Die Haushaltsansätze des genehmigten Haushaltsplan 2023 der Stadt Frankenthal bleiben in der Höhe bestehen.
Diese trifft auch auf die Ansätze des Wirtschaftsbetriebes EWF zu.
Der Verlustausgleich der Stadtklinik kann nicht ausgezahlt werden. Die Finanzierung des Defizits erfolgt weiterhin über Liquiditätskredite.
Die neuen Stellen sind nicht genehmigt und können somit nicht ausgeschrieben werden.
Hintergrund zum Nachtragshaushalt
Bei einem Nachtragshaushalt wird der ursprüngliche Haushaltsplan überarbeitet, weil sich im laufenden Jahr Aktualisierungen ergeben. Es ist nachträgliche Veränderung eines bereits vom Stadtrat beschlossenen Haushalts. Die Änderungen gehen entweder darauf zurück, dass die Einnahmen hinter der ursprünglichen Planung zurückbleiben bzw. neue Ausgaben entstehen, für die eine Ausgabeermächtigung geschaffen werden muss.
§ 121 GemO besagt, dass ein Beschluss der Gemeinde, der nach gesetzlicher Vorschrift der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen ist, erst vollzogen werden darf, wenn die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde (hier: ADD Trier) vorliegt.