„Enorme Kraftanstrengungen“ - in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten
Der Entwurf zeigt sowohl die Herausforderungen, denen sich die Stadt stellt, als auch Maßnahmen zur Konsolidierung und Zukunftssicherung.
Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer:
„Wir legen einen Haushaltsentwurf vor, der die Qualität der Stadt, aber auch die Tragfähigkeit der sozialen Systeme und freiwilligen Leistung nicht in Frage stellt, allerdings aufgrund unserer enormen Kraftanstrengungen und der aktuellen schwierigen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen genehmigungsfähig sein muss, wenn auch gegebenenfalls mit Auflagen und Bedingungen.
Denn eines zeigt sich ganz klar – und dies nicht nur bei uns in der Stadt Frankenthal. Selbst bei größten Anstrengungen, die wir hier wahrlich vorgenommen haben, können weder wir – noch viele andere kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz - aus eigener Kraft den vom Land geforderten Haushaltsausgleich erreichen.
Wir sind selbstkritisch, reformbereit und haben daher kräftig konsolidiert. Die Beratungen waren kein leichtfüßiger Spaziergang bei Sonnenschein, bei dem das Wasser der Isenach flussaufwärts fließt und dabei nach Wein und Honig riecht, das kann ich versichern.“
Jahresfehlbetrag
Trotz eines ursprünglich befürchteten Defizits von 40 Millionen Euro konnte der Fehlbetrag durch disziplinierte Haushaltsplanung auf 15,7 Millionen Euro reduziert werden. Darin enthalten sind unter anderem die Verlustausgleiche für die Stadtklinik Frankenthal in Höhe von etwa 6,3 Millionen Euro.
Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer:
„Die Einnahmeseite weiter zu verbessern wird insgesamt schwierig. Ich will keine Steuersätze erhöhen und die Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger Frankenthal in wirtschaftlich angespannten Zeiten zusätzlich belasten – weder bei der Gewerbesteuer, weil wir da seit Jahren zwar für die Unternehmen verlässlich, aber trotzdem auf relativ hohem Niveau liegen. Noch bei der Grundsteuer, weil diese Erhöhung Wohnraumschaffung betrifft und letztlich die Mieterinnen und Mieter zahlen würden.
Aber: Die Umsetzung der Grundsteuerreform in Rheinland-Pfalz ist für die Kommunen - insbesondere die Mitgliedsstädte des Städtetages - mit einer Vielzahl eklatanter Problemstellungen verbunden. Nach Mitteilung des Städtetags RLP ist insbesondere die Entscheidung des Landes, das Grundsteuer-Bundesmodell unverändert zu übernehmen, ursächlich hierfür. Hierdurch müssen viele Kommunen in RLP zum jetzigen Zeitpunkt die Grundsteuerhebesätze anheben, um die Grundsteuerreform aufkommensneutral zu gestalten.
Der Haushalt, den wir heute diskutieren, ist nicht nur ein Zahlenwerk, sondern der Ausdruck unserer gemeinsamen Vision für die Zukunft von Frankenthal. Verwaltungsmodernisierung, Digitalisierung und interkommunale Zusammenarbeit sind zentrale Pfeiler für die Entwicklung unserer Stadt in den kommenden Jahren. Wir legen großen Wert auf Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, um fundierte Entscheidungen zu treffen und Frankenthal als modernen, zukunftssicheren Standort zu gestalten. Die Ursache für die verschärfte kommunale Finanzkrise liegt aber auch bei Bund und Ländern, die nach wie vor zahlreiche Aufgaben auf die Städte und Kreise verlagern, ohne den tatsächlichen Aufwand auszugleichen. So etwa Mehrkosten durch das Kita-Gesetz, das Ganztagsförderungsgesetz, den Digitalpakt Schule, die Wohngeldreform und die Flüchtlingspolitik.
Die Stadt Frankenthal steht in den kommenden Jahren vor enormen Herausforderungen, die wir mit einer strategischen Neuausrichtung und gezielten Maßnahmen angehen werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit und der Digitalisierung, um Prozesse effizienter und bürgernäher zu gestalten. Durch Verwaltungsmodernisierung und die Sanierung unseres Stadtkonzerns setzen wir auf nachhaltige Strukturen zur Stabilisierung unserer Finanzlage. Besonders wichtig ist der aktuelle Haushaltskonsolidierungsprozess: Nur durch weitere Einsparungen, Restrukturierung des Stadtkonzerns und eine Trendwende im Personalbereich sowie eine verstärkte Kooperation mit Nachbarkommunen werden wir unsere finanziellen Spielräume zurückgewinnen und notwendige Investitionen sichern.“
Finanzdezernent Leidig verwies auf die angespannte finanzielle Lage vieler Städte, auch in Rheinland-Pfalz, und betonte, dass Kommunen wie Frankenthal durch steigende Sozialausgaben, sinkende Gewerbesteuereinnahmen und hohe Betriebskosten zunehmend belastet sind. Er kritisierte Bund und Land dafür, die Kommunen mit neuen Aufgaben zu belasten, ohne ausreichende finanzielle Unterstützung zu bieten.
Stadt steht vor großen finanziellen Herausforderungen –
Anpassung der Grundsteuer A und B notwendig
Wie in den Vorjahren ist die Stadt verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Dieser erfordert, dass geplante Einnahmen sämtliche Ausgaben decken und die Finanzierung kommunaler Aufgaben sicherstellen.
In diesem Zusammenhang nimmt die Grundsteuer B als wichtige Einnahmequelle eine zentrale Rolle ein. Angesichts der angespannten Finanzlage müssen die Einnahmen aus der Grundsteuer so geplant werden, dass sie einen wesentlichen Beitrag zur Haushaltsdeckung leisten. Um die bestehenden kommunalen Aufgaben im kommenden Jahr verlässlich zu erfüllen, ist daher eine Anpassung der Kommunalen Steuern unumgänglich. Der Hebesatz wird zunächst so kalkuliert, dass die Einnahmen zumindest das Niveau des Vorjahres erreichen.
Durch diese Maßnahme stellt die Stadt sicher, dass die notwendigen Mittel für die öffentliche Infrastruktur, soziale Sicherung und weitere zentrale Aufgaben bereitstehen. Gleichzeitig arbeitet die Verwaltung intensiv an einer umfassenden Haushaltskonsolidierung, um das Defizit schrittweise zu senken und eine langfristige Finanzstabilität zu gewährleisten.
Hauptzahlen und Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs 2025
Der Ergebnishaushalt sieht Erträge in Höhe von 184,5 Millionen Euro und Aufwendungen von 199 Millionen Euro vor, was zu einem Fehlbetrag von 15,7 Millionen Euro führt. Im Bereich der Sozialausgaben ist ein Betrag von 53,72 Millionen Euro veranschlagt – ein Anstieg von rund 620.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Dabei enthält der Haushalt nur das absolut Notwendige. Zukunftsthemen wie Mobilitäts-, Energie- und Wärmewende, Digitalisierung und der Ausbau der Kinderbetreuung können daher nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Das Entschuldungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz brachte eine Entlastung durch die Übernahme von 101 Millionen Euro städtischer Liquiditätsschulden. Dennoch weist Frankenthal auch für 2025 eine Nettoneuverschuldung von 15,79 Millionen Euro im investiven Bereich auf.
Trendumkehr bei der Personalpolitik
Die größten Belastungen stellen die Personalkosten dar, die mit 67,45 Millionen Euro veranschlagt sind und sich um 11 % erhöht haben. Nach Jahren des Stellenaufbaus wurde im Haushaltsentwurf 2025 eine Trendumkehr eingeleitet: Durch die Konzentration auf die Pflichtaufgaben werden für 2025 75% weniger neue Stellen angemeldet, was bspw. ohne Kita-Personal nur noch 8 neuen Stellen für die Verwaltung entspricht und insgesamt 8,4 Stellen aus dem Stellenplan zurückgegeben. Diese Reduktion ist das Ergebnis intensiver Gespräche und Prüfungen in der Stadtverwaltung.
Steigender Investitionsbedarf bei hoher Kreditaufnahme
Frankenthals Investitionsbedarf beträgt 23,9 Millionen Euro, wobei ein großer Teil dieser Investitionen durch Kredite finanziert wird. Die Investitionsschwerpunkte liegen im Hochbau, insbesondere zur Unterbringung von Geflüchteten und Wohnungslosen, sowie in der Kita-Infrastruktur und städtischen Versorgung.
Haushaltskonsolidierungsprozess
Mit dem Ziel, in spätestens zehn Jahren einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, hat die Stadt Frankenthal bereits bei der Aufstellung umfassende Maßnahmen auf den Weg gebracht. Ein Beschluss des Stadtrats im Januar sah die Bildung einer bereichsübergreifenden Projektgruppe zur Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts vor. Seitdem arbeitet die Verwaltung intensiv an der Bewertung von Einsparpotenzialen und hat über die bereits vorgenommenen Konsolidierungsmaßnahmen hinaus bereits rund 550 Konsolidierungspotenziale identifiziert. Diese werden nun im Rahmen der dauerhaft eingerichteten Haushaltskoordinierungskommission regelmäßig bewertet und weiterentwickelt.
Auch die Haushaltsberatungen für 2025 fanden dieses Jahr im neuen organisatorischen Rahmen der Haushaltsklausurwoche statt. „Wir sind mit einem prognostizierten Fehlbetrag von rund 40 Millionen Euro in die Klausurwoche gestartet und konnten durch enorme Kraftanstrengungen den Fehlbetrag auf 15,7 Millionen Euro reduzieren,“ erklärte Oberbürgermeister Meyer.
Interkommunale Zusammenarbeit, Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung
Der Rhein-Pfalz-Kreis und die Stadt Frankenthal werden ihre Zusammenarbeit verstärken. Landrat Clemens Körner und Oberbürgermeister Meyer haben vereinbart, dass interkommunale Zusammenarbeit, Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung künftig gemeinsam vorangetrieben werden, um Ressourcen effizienter zu nutzen, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und langfristig Kosten einzusparen.
Sanierungen und Infrastrukturprojekte
Im laufenden Jahr wurden wichtige Sanierungen, darunter Straßenreparaturen und Gehweg-Erneuerungen, umgesetzt. Für 2025 sind Investitionen in den Hochbau, die Infrastruktur und Bildungseinrichtungen geplant, darunter ein Kita-Projekt am Ostparkstadion und Planungen für den Neubau der Friedrich-Ebert-Grundschule.
Stärkung des Stadtkonzerns Frankenthal und Fokussierung auf Nachhaltigkeit
Der Stadtkonzern Frankenthal, der Versorgungsunternehmen sowie Einrichtungen wie Wohnungsbau und Bäder umfasst, wird in den kommenden Jahren restrukturiert und auf Nachhaltigkeit und Effizienz ausgerichtet.
Bürgerbeteiligung und Einsichtnahme
Ab sofort können die Bürgerinnen und Bürger den Entwurf der Haushaltssatzung 2025 einsehen. Der Haushaltsplanentwurf liegt bis zur endgültigen Beschlussfassung am 11. Dezember 2024 im Rathaus und online unter www.frankenthal.de/haushalt bereit. Bis zum 20. November 2024 können Bürger schriftliche Vorschläge und Anregungen einreichen, die in einer öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses und im Stadtrat abschließend beraten werden.
Die Zahlen zum Haushalt 2025
Die Haushaltsaufstellung für 2025 erfolgte unter herausfordernden Rahmenbedingungen, die ein erhebliches Defizit von über 30 Millionen Euro vorsahen. Nach intensiven Konsolidierungsbemühungen konnte das Defizit auf 15,7 Millionen Euro gesenkt werden. Wesentliche Unterstützung kam hierbei aus Schlüsselzuweisungen des Landes, die mehr als 14 Millionen Euro zur Entlastung beisteuerten.
Der Ergebnishaushalt für 2025 umfasst Erträge von 184,5 Millionen Euro, denen Aufwendungen in Höhe von 199,02 Millionen Euro gegenüberstehen. Der Jahresfehlbetrag von 15,7 Millionen Euro setzt sich im Wesentlichen aus einem Fehlbetrag der Verwaltungstätigkeiten in Höhe von rund 14,5 Millionen Euro und einem negativen Saldo von Zins- und Finanzerträgen von rund 1,2 Millionen Euro zusammen.
Ein erheblicher Teil der Erträge stammt aus Steuern und ähnlichen Abgaben (67,92 Millionen Euro), gefolgt von Zuwendungen und Umlagen (66,26 Millionen Euro). Im Bereich der Aufwendungen entfallen die größten Posten auf Personal- und Versorgungsaufwendungen (67,45 Millionen Euro), Ausgaben für die soziale Sicherung (53,72 Millionen Euro) sowie Sach- und Dienstleistungen (36,34 Millionen Euro). Die gestiegenen Aufwendungen und die notwendige Finanzierung laufender Projekte und Investitionen erfordern eine Nettoneuverschuldung von etwa 15,79 Millionen Euro.
Die geplanten Investitionen für 2025 belaufen sich auf insgesamt 23,87 Millionen Euro, wobei Schwerpunkte im Hochbau (wie die Stadtklinik-Erweiterung und eine Containeranlage), dem Kita-Ausbau sowie Infrastrukturprojekten liegen.
Alle Reden und Präsentationen auf www.frankenthal.de/haushalt
Hintergrund:
Städtetag RLP zum Grundsteuer-Bundesmodell:
„Der Bundesgesetzgeber wollte mit dem Bundesmodell eine zeitgemäße und faire Bewertung der einzelnen Grundstücksarten vornehmen. Nun besteht Gewissheit, dass das Ziel des Bundesgesetzgebers vielerorts nicht erreicht. Vielmehr führt das Bundesmodell gerade im Bereich der Städte zu einer teils erheblichen Belastungsverschiebung zu Lasten von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken bei gleichzeitiger Entlastung von überwiegend gewerblich genutzten Grundstücken. Zwischenzeitlich wurde dieser Trend, welcher sich bereits seit 2021 (!) andeutete, von allen Ländern, die das Bundesmodell unverändert anwenden, und auch dem Bund bestätigt. Der Städtetag hat das Land auf den bestehenden akuten Handlungsbedarf hingewiesen und aufgefordert, dem Beispiel der Länder Berlin, Sachsen bzw. dem Saarland zu folgen und unter Anwendung der Länderöffnungsklausel abweichende Steuermesszahlen festzulegen. Der landesseitige Vorschlag ein differenziertes Grundsteuer-B-Hebesatzrecht einzuführen wird abgelehnt, da dadurch bundes- und landesseitig verursachte Problemstellungen auf die kommunale Ebene verlagert und neue zusätzliche Problemstellungen - insbesondere ein erhebliches Prozessrisiko - geschaffen werden.“