Die Stadt Frankenthal steht in der Verantwortung die – im Haushaltsgesetz geforderte – Aufkommensneutralität in der Grundsteuer zu erreichen. Ein Weg, den das erst kürzlich vom Landtag erlassene Grundsteuerhebesatzgesetz vom 19. Februar 2025 ermöglicht, ist dabei die Hebesätze der Grundsteuer B künftig zu differenzieren.
Der Vorschlag der Verwaltung für den Stadtrat am 1. April wird daher sein:
Die Stadt Frankenthal wird von der Differenzierungsmöglichkeit im Gesetz Gebrauch machen und die Grundsteuer B künftig in drei Kategorien aufteilen:
- Unbebaute Grundstücke
- Wohngrundstücke
- Nichtwohngrundstücke
Um die Vorgaben der Aufkommensneutralität zu erfüllen, werden unbebaute Grundstücke sowie Nichtwohngrundstücke mit einem Hebesatz von 1.210 % festgesetzt.
Das bedeutet, dass Unternehmen insgesamt in etwa wieder das ursprüngliche Niveau der Grundsteuer aus dem Vorjahr erreichen werden - dies bei dann unveränderter Steuermesszahl und angehobener Grundsteuer B.
Diese Differenzierung bei der Grundsteuer B bedeutet, dass überwiegend die Gewerbetreibenden (Nichtwohngrundstücke) und die unbebauten Grundstücke nun noch einmal einen Bescheid erhalten. Ihre Grundsteuer wird von 650% auf 1210% erhöht. Für Frankenthal geht es dabei um rund 2600 Grundstücke.
Der Stadt Frankenthal geht es damit ähnlich wie andere Kommunen, die ihre Steuern gar nicht erhöht haben. Bsp.: Mainz, Speyer, Worms, Kaiserslautern. Koblenz, Zweibrücken
Keine Veränderung für Wohngrundstücke
Der Hebesatz für Wohngrundstücke bleibt unverändert bei 650 %.
Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankenthal, die bereits rund 19.000 Bescheide erhalten haben, erhalten keine neuen Bescheide.
Mit dieser Maßnahme wird eine Korrektur der bisherigen Belastungsverteilung vorgenommen, um eine ausgewogene Steuerlast zwischen den verschiedenen Grundstücksarten zu gewährleisten, die die Aufkommensneutralität sicherstellt.
Kommunen sind weiterhin nicht ausreichend finanziert
Oberbürgermeister Dr. Nicolas Meyer:
„Die angespannte Lage der Kommunalfinanzen ist kein isoliertes Problem – sie entwickelt sich vor unseren Augen zu einer flächendeckenden Krise. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung mit einer besseren Finanzausstattung und praxistauglichen gesetzlichen Regelungen darauf reagiert. Vor allem die stark steigenden Sozialausgaben belasten die kommunalen Haushalte. Bund und Länder übertragen den Kommunen immer mehr Pflichtaufgaben, ohne die nötigen Mittel bereitzustellen. Das Konnexitätsprinzip wird dabei kaum eingehalten. Ziel der nun zu fassenden Beschlüsse ist es, die Haushaltsgenehmigung schnellstmöglich herbeizuführen. Wir wollen wieder handlungsfähig werden. Denn geplante Investitionen sind derzeit noch nicht möglich und Projekte stehen in der Pipeline.“
Globale Beanstandung: Stadt Frankenthal setzt differenzierte Grundsteuerhebesätze um
Aufgrund der Globalbeanstandung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hinsichtlich des Haushalts 2025 ist die Stadt Frankenthal weiterhin angehalten, alle Einnahmequellen bestmöglich auszuschöpfen.
In der Stadtratssitzung vom 11. Dezember 2024 wurde den Ratsmitgliedern zugesichert, dass die Verwaltung nach der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Differenzierung der Grundsteuerhebesätze die Situation neu bewerten werde.
Das entsprechende Grundsteuerhebesatzgesetz wurde am 19. Februar 2025 vom Landtag beschlossen. Damit haben Kommunen in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, differenzierte Hebesätze für Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke – gegebenenfalls auch rückwirkend zum 1. Januar 2025 – einzuführen.
Grundsteuer ist Dreh- und Angelpunkt
Trotz größter Bemühungen im Zuge der Aufstellung des Haushalts und hinsichtlich der Haushaltskonsolidierung muss die Stadt Frankenthal nun nachbessern. Nach der Beanstandung seitens der ADD hat die Stadt Frankenthal keinen Handlungsspielraum und muss die Aufkommensneutralität bei den Grundsteuereinnahmen herbeiführen.
Auf diese Situation war die Stadt Frankenthal bereits vorbereitet und hat dies in den Gremienbeschlüssen auch angekündigt.
Die Stadt Frankenthal erstellt nun eine neue Drucksache mit einer Satzung zur Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer (differenzierte Hebesätze). Außerdem bedarf es einer Änderungsdrucksache zur Drucksache Haushalt (vom 11.12.2024) mit folgendem Inhalt: Änderung der Gesamtzahlen sowie geringerer Fehlbetrag und Anpassung und Differenzierung der Hebesätze bei der Grundsteuer B.
Nächster Schritt
Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Sicherheit wird am 1. April zusammen mit dem Stadtrat – Sondersitzung – tagen. Zuvor wurde über die Neuigkeit in einem Ältestenrat nach dem Stadtrat am 26. März informiert.
26. März Sondersitzung Ältestenrat
1. April Sondersitzung Stadtrat und
Ausschuss für Finanzen, Personal und Sicherheit
Hintergrund
Im Jahr 2024 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) am 14. März die Haushaltssatzung, den Haushalts- und Stellenplan der Stadt Frankenthal (Pfalz) für das Haushaltsjahr 2024 unter Auflagen genehmigt und zum Teil beanstandet. Beanstandet wurde, dass der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt bezüglich der Planungsjahre 2025 und 2026 gegen das Gebot des Haushaltsausgleichs verstoßen.
Die Stadt Frankenthal hat im Stadtrat (Einbringung 5.11.2024) ihre Haushaltssatzung (Drucksache XVII/0199) am 12.12.24 beschlossen.
Fast alle kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz, die für 2025 defizitäre Haushalte vorgelegt haben, haben in den letzten Wochen Beanstandung erhalten.
Entwicklung Grundsteuer B
2025-2 1210%
2025-1 650%
2024 590%
2023 540%
Auszug aus der Sitzungsvorlage vom Dezember 2024 zur Hebesatzung:
„Letztlich ist festzuhalten, dass die Stadt Frankenthal in Abwägung der angespannten Haushaltslage sämtliche Einnahmequellen auszuschöpfen hat. Insbesondere bei den Haupteinnahmequellen (Realsteuern) besteht daher aus Sicht der Verwaltung kein Handlungsspielraum, sodass eine Anpassung der Hebesätze bei der Grundsteuer hinsichtlich der Vorgaben zur Aufkommensneutralität unabdingbar erscheint.
Vor diesem Hintergrund sowie der derzeit noch ungewissen gesetzlichen Entwicklung wird bei der Grundsteuer B ein Hebesatz von 650 % vorgeschlagen. Des
Weiteren schlägt die Verwaltung vor, den Hebesatz bei der Grundsteuer A zu belassen. Die Mindesteinnahmen werden durch andere Maßnahmen kompensiert.
Die Verwaltung wird nach der Beschlussfassung des Gesetzesentwurfes im Landtag die neue Lage bewerten. Soweit dann Rechtssicherheit sowie die technische Umsetzung gegeben sind, kann die Grundsteuer neu überarbeitet und angepasst werden. Sodann erfolgt eine neue Vorlage an das Gremium.“
Die Stadt Frankenthal appelliert an die Landesregierung, Verantwortung zu übernehmen und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die kommunale Finanzlage zu stabilisieren. Andernfalls wird die Tragfähigkeit der Kommunen in Rheinland-Pfalz weiter gefährdet, was auch langfristig zu einer Einschränkung öffentlicher Dienstleistungen führen könnte.
Die Stadt Frankenthal und der Stadtrat gehen aktuell und auch in den kommenden Jahren verantwortungsbewusst mit den öffentlichen Geldern um. Alle Verantwortlichen sind sich ihrer Verpflichtung bewusst, nachhaltig und zielgerichtet zu wirtschaften. Dennoch besteht die Verantwortung gleichermaßen darin, den Bürgerinnen und Bürgern eine intakte Infrastruktur sowie eine adäquate Ausstattung von Einrichtungen und Schulen zu gewährleisten und auch die Teilhabe an kulturellem Leben zu ermöglichen. Diese Aufgaben können nur erfüllt werden, wenn die Mittel dort eingesetzt werden, wo die Bürgerinnen und Bürger ihr tägliches Leben gestalten – an den Stellen, an denen sie die direkten Auswirkungen der politischen Entscheidungen erleben und bewerten. Nur mit ausreichenden finanziellen Ressourcen kann die Stadt sicherstellen, dass sie den Bedürfnissen ihrer Bevölkerung gerecht wird.
Die Haushaltsaufstellung für 2025 erfolgte unter herausfordernden Rahmenbedingungen, die mit einem erheblichen Defizit von über 40 Millionen Euro begann. Nach intensiven Konsolidierungsbemühungen konnte das Defizit auf 19.942.430 Euro gesenkt werden.
Der Ergebnishaushalt für 2025 umfasst Erträge von 184.846.650 Euro, denen Aufwendungen in Höhe von 204.789.080 Euro gegenüberstehen.
Der Haushalt 2024 umfasste ein Defizit von 20.824.676 Euro.
Eckdaten zur Einbringung des Haushalts auf: www.frankenthal.de/haushalt