Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht vorm Rathaus

Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz

Das Sachgebiet des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes kümmert sich im Vorfeld um alle baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen, welche der Brandentstehung und -ausbreitung entgegenwirken. Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk in der Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen und der Ermöglichung wirksamer Löschmaßnahmen.

Im Rahmen des Vorbeugenden Brandschutzes übernimmt die Brandschutzdienststelle Frankenthal folgende Aufgaben:

  • Fertigung brandschutztechnischer Stellungnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
  • Brandschutztechnische Beratung von Fachplanern, Architekten, Ingenieuren sowie von Bürgern, Betreibern, Bauherren und Behörden
  • Beratung zur Veranstaltungssicherheit
  • Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen
  • Zuständigkeit für Brandmeldeanlagen und Feuerwehrpläne
  • Aufsicht über Werkfeuerwehren und Selbsthilfekräfte
  • Teilnahme an wiederkehrendenden Prüfungen der Bauaufsichtsbehörden und anderer Fachbehörden

Informationen für Bauherren und Architekten

Merkblatt 1 „TAB“

Diese Aufschaltbedingungen regeln die Errichtung und den Betrieb von baurechtlich geforderten, als auch freiwillig errichteten Brandmeldeanlagen (BMA) mit Aufschaltung auf die Integrierte Leitstelle Ludwigshafen (ILtS). Diese übernimmt die Erstalarmierung der Feuerwehr Frankenthal. Die technischen Aufschaltbedingungen der Stadt Frankenthal gelten für die Errichtung von Neuanlagen, sowie die Erweiterung und Änderung bestehender Anlagen.

Merkblatt 2 „Feuerwehrschließung“

Feuerwehrschließungen dienen der Schaffung eines zerstörungsfreien Objektzugangs für die Feuerwehr. Die Feuerwehrschließung ist insbesondere für den ordnungsgemäßen Betreib einer Brandmeldeanlage erforderlich. Durch die einheitliche Gestaltung wird der Feuerwehr eine schnelle Brandbekämpfung oder Hilfeleistung ermöglicht.

Merkblatt 3 „Feuerwehrpläne“

Bei Feuerwehrplänen handelt es sich um speziell für die Feuerwehr erstellte Pläne, die im Schadensfall als taktische Hilfe dienen. Feuerwehrpläne ermöglichen es dem Einsatzleiter bereits auf der Anfahrt erste taktische und somit einsatzrelevante Entscheidungen zu treffen.


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