Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht vorm Rathaus

Störfälle

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Störfall-Broschüre

VERHALTEN bei STÖRFÄLLEN

Informationen nach Störfall-Verordnung

Firmeninformation für Frankenthal

Warum diese Broschüre?

Mehr Sicherheit durch Information

Ein wichtiges Ziel in der Europäischen Union ist es, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor nicht vorhersehbaren Gefahren der Industrie und den Schutz der Umwelt in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen zu gewährleisten. In der Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie) sind Maßnahmen zur Gefahrenvorbeugung und Gefahrenabwehr verbindlich festgelegt. Betreiber sind verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um schwere Unfälle zu verhüten und deren Folgen zu mildern und zu beseitigen. Wenn gefährliche Stoffe über einer bestimmten Menge in Betrieben vorhanden sind, soll der Betreiber der zuständigen Behörde Informationen liefern, damit sie den Betrieb, die vorhandenen gefährlichen Stoffe und die potenziellen Gefahren bestimmen kann.

Informationspflicht der Industrie

Die 12. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (so genannte „Störfallverordnung“ – 12. BImSchV) setzt diese europäische Richtlinie in deutsches Recht um. Industrie und staatliche Einrichtungen werden gleichermaßen verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen für Beschäftigte und die Bevölkerung zu planen, sowie diese Planung in der Öffentlichkeit vorzustellen. Die vorliegende Broschüre kommt dieser Pflicht nach.

Was ist ein Störfall?

Der Begriff Störfall ist dabei genau definiert: es ist ein Ereignis, das unmittelbar oder später innerhalb und außerhalb des Betriebsbereichs zu einer ernsten Gefahr oder zu Sachschäden führen kann. Eine ernste Gefahr, bei der das Leben von Menschen bedroht wird oder schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen von Menschen zu befürchten sind. Die Definition „ernste Gefahr“ wird darüber hinaus noch erweitert, als eine Gefahr, bei der die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen beeinträchtigt werden kann oder die Umwelt, insbesondere Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- oder sonstige Sachgüter geschädigt werden können, falls durch eine Veränderung ihres Bestandes oder ihrer Nutzbarkeit das Gemeinwohl beeinträchtigt würde.  

Trifft keiner dieser Punkte auf ein Schadensereignis zu, spricht man von einer Betriebsstörung.

In Frankenthal (Pfalz) gibt es zwei Unternehmen, die als sogenannte Störfallbetriebe unter diese Pflicht fallen: die Firma Enovos (Erdgasspeicher) und BASF  Umfassende Informationen über die betrieblichen Aktivitäten und ihr Störfallmanagement, sowie alle weiteren Maßnahmen, werden deshalb in dieser Broschüre zusammengefasst. Weitere Informationen erhalten Bürger auf der Grundlage des § 8a der Störfall-Verordnung von den Unternehmen selbst.

Informationspflicht der Stadt

Die Feuerwehr Frankenthal (Pfalz) führt im Falle eines Störfalls alle notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wie zum Beispiel die Warnung der Bevölkerung, Messung von Gefahrstoffen bis hin zur Evakuierung des betroffenen Stadtteils, durch.

Auszüge der Planungen sind in dieser Broschüre dargestellt.

Vorschriften zur Gefahrenvorbeugung

Vielfältige gesetzliche Vorschriften regeln das Mitwirken der Stadt Frankenthal (Pfalz) bei der Planung und Errichtung von Anlagen. Von besonderer Bedeutung sind die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Störfallverordnung zum Schutz vor Bränden, Explosionen sowie Freisetzungen umweltbelastender Stoffe in die Luft, das Wasser und den Boden. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, in Neustadt an der Weinstraße und das Landesamt für Geologie und Bergbau in Mainz als zuständige Behörden haben von den Unternehmen (die nach der Störfall-Verordnung geforderten) Informationen erhalten und führen Kontrollen durch. 

Produktionsstätten und Lager sind heute mit automatischen und direkt mit den Feuerwehren verbundenen Meldeanlagen (Brandmeldung, Gasaustritt usw.) ausgestattet, so dass rund um die Uhr Schadenssituationen schnellstmöglich erkannt und bekämpft werden können. Ein abgestimmtes Informations- und Meldeverfahren für betriebliche Störungen weit unterhalb der gesetzlichen Meldeschwelle wurde bereits 1996 zwischen der Stadt und der chemischen Industrie vereinbart und wird entsprechend der technischen Entwicklung ständig angepasst und verbessert. Bei der BASF SE in Ludwigshafen steht eine qualifizierte Werkfeuerwehr für schnelle Ersteinsätze bereit. Bei der Firma Enovos Storage GmbH (Erdgasspeicher), als zweiten Störfallbetrieb im Stadtgebiet, werden die Aufgaben der Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr der Stadt Frankenthal (Pfalz) wahrgenommen.

Interne Notfallplanung der Industrie

Betreiber der Störfallbetriebe haben zur Erfüllung ihrer Pflicht besondere Maßnahmen zu treffen, damit Brände und Explosionen innerhalb des Betriebs bereits vermieden und eine Ausbreitung verhindert werden kann.

Kommt es trotz aller Sorgfalt zu einem Störfall, muss eine Notfallplanung vorhanden sein.

Diese Notfallpläne beschreiben die Abläufe im Rahmen der Alarmierungen, Kommunikation und den Erstmaßnahmen. Diese Planung wird mit der städtischen Feuerwehr abgestimmt und geübt.

Externe Notfallplanung

Zwischen den Betrieben und der Stadt Frankenthal gibt es einen regelmäßigen Austausch, um untereinander alle erforderlichen Informationen zu teilen, damit die Alarm- und Gefahrenabwehrpläne der Art und dem Ausmaß der Gesamtgefahr Rechnung tragen. Für die Feuerwehr der Stadt sind die Alarm- und Einsatzpläne für unterschiedliche Gefahrensituationen wie Brände, Explosionen, Einstürze und Unfälle maßgebend. Darin sind Informationen (auch zur Bevölkerungswarnung) gebündelt und die Einsatztaktik festgelegt.

Kommt es in der Industrie zum Einsatzfall wird gemeinsam das Vorgehen eingeleitet, Einsatzkräfte arbeiten am Einsatzort und darüber hinaus wird gegebenenfalls gleichzeitig Schadstoffmessungen, Probenahmen und Warnmaßnahmen veranlasst. Beim Bereich Ordnung und Umwelt der Stadt tritt – sofern es sich um eine Großschadenslage handelt - unter Leitung des Oberbürgermeisters der Katastrophenschutzstab zusammen, dem die Koordinierung aller Maßnahmen obliegt.

Ergänzt werden die allgemeinen Planungen durch spezielle externe Notfallplanungen für die einzelnen Firmen. Dort sind zum Beispiel Anfahrt- und Rettungswege, Löschwasserversorgung oder besondere Gefahren beschrieben.

Firmenübersicht

Wie ist die Gefahrenabwehr organisiert?

Alle Betreiber von Störfallanlagen haben interne Maßnahmen getroffen, um bei Eintritt eines Störfalles dessen Wirkungen so gering wie möglich zu halten. Auf der

Grundlage von internen und externen Notfallplanungen organisiert sich die Gefahrenabwehr der Firmen und der Stadt. Bei den Firmen mit Werkfeuerwehren (z. Bsp. BASF SE) bilden diese zunächst den Kern der Gefahrenabwehrkräfte. Mit dem Eintreffen der städtischen Feuerwehr wird eine gemeinsame Einsatzleitung eingerichtet und alle Maßnahmen werden abgestimmt.

Der Oberbürgermeister sowie Verantwortungsträger der Stadtverwaltung werden informiert. Wenn der städtische Katastrophenschutzstab aktiviert wird, übernimmt der Oberbürgermeister die Gesamtleitung der Gefahrenabwehr.

Was passiert bei einem Störfall?

Um eine möglichst schnelle Einschätzung der Situation zu erreichen, erfolgt die Gefahrenmeldung an die städtische Feuerwehr mittels festgelegter Meldewege und Meldevordrucke. Neben der unmittelbaren Schadensbekämpfung ist eine der wichtigsten Aufgaben, der Schutz von Firmenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern und der Bevölkerung vor freigesetzten Gefahrstoffen. Mit Hilfe der Einsatzkräfte, von Fachkräften des betroffenen Betriebs, vorhandener Pläne und eines Ausbreitungssimulationsmodells wird der mögliche Gefahrenbereich ermittelt. Dieser richtet sich nach freigesetzter Schadstoffmenge, Bebauung, Wetterlage, Windrichtung und Windgeschwindigkeit.

Wie erfolgt eine Warnung?

In Frankenthal (Pfalz) werden je nach Situation verschiedene Warnmittel eingesetzt:

in einem lokal begrenzten Bereich:

  • Lautsprecherdurchsagen
  • Warnung durch Katwarn

wenn das ganze Stadtgebiet betroffen ist:

  • Warnung durch Nina und Katwarn
  • Lautsprecherdurchsagen
  • Informationen über Medien, vor allem örtliche Radiosender
  • besondere Einrichtungen, wie Schulen und Kindergärten, werden - sofern nötig - zusätzlich über Telefon gewarnt.

Die Entwarnung erfolgt in der Regel über die Warn-Apps und mit einer Information in den Medien.

Wo erhalte ich Informationen?

Je nach Lage und Situation wird über die gängigen Wege gewarnt.

Auch die Firmen, die von einem Störfall betroffen sind, geben Telefonnummern für Nachfragen bekannt oder haben ständig Auskunfts- bzw. Umwelttelefone geschaltet. Diese Telefonnummern sind bei den Firmeninformationen in dieser Broschüre angegeben.

Auf den Internetseiten der Firmen und der Stadt Frankenthal (Pfalz), www.frankenthal.de/notfall wird es ebenfalls Informationen und Verhaltenshinweise geben.

Mehr Infos zu Notfallsituationen