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Onlinedienst "waffenrechtliche Erlaubnisse"

Onlinedienst "waffenrechtliche Erlaubnisse"

Zweck des Antrags

Für den Erwerb und Besitz von Waffen benötigen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis. Diese wird Ihnen auf Antrag erteilt, wenn Sie die waffenrechtlichen Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen. Zu diesen gehören neben der Vollendung des 18. Lebensjahres die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung, die nachgewiesene Sachkunde sowie ein waffenrechtliches Bedürfnis (z.B. als Jäger oder Sportschütze). Die waffenrechtliche Erlaubnis wird Ihnen in Form der Waffenbesitzkarte erteilt.


Antragsberechtigte Personen

Weiterhin müssen Sie ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen (im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 4, § 8 WaffG). Ein derartiges Bedürfnis kann nur vorliegen, wenn Sie einer der folgenden Personengruppen angehören:

  • Sportschützen
  • Jäger
  • Sammler/Waffensachverständige
  • Bootsbesitzer (Signalwaffen)
  • Erben (Blockierpflicht)

Hinweis: Für Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben und erstmalig die Waffenbesitzkarte beantragen, sieht das Waffengesetz besondere Erfordernisse, aber auch Ausnahmen vor. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an die zuständige Waffenbehörde wenden.


Voraussetzungen zur Antragsstellung

 Zusätzlich sind noch weitere Voraussetzungen zur Antragsstellung erforderlich. Für jeden Antrag müssen Sie

  • Angaben zur Art der Waffe / Munition und zum bisherigen Besitzer machen (erforderliche Herkunftsnachweise der Waffen sind beizulegen)
  • die sichere Aufbewahrung der Waffe / Munition nachweisen und einen Kaufvertrag oder ein Zertifikat des Waffenschranks beifügen, ansonsten Bilder vom Typenschild und dem geöffneten Waffenschrank.


Folgende Waffenbesitzkarten können Sie online beantragen:

Grüne Waffenbesitzkarte

Gelbe Waffenbesitzkarte

Rote Waffenbesitzkarte

Grüne Waffenbesitzkarte

Keine Leistungen gefunden.

Gelbe Waffenbesitzkarte (Sportschütze)

Keine Leistungen gefunden.

Rote Waffenbesitzkarte (Sammler)

Die rote Waffenbesitzkarte berechtigt Sie dazu erlaubnispflichtigen Schusswaffen einer bestimmten Art oder aus einem bestimmten Sammelgebiet zu besitzen.
Sie stellt jedoch keine Erlaubnis dar, Munition für diese Waffen zu kaufen oder die Waffen in der Öffentlichkeit zu führen.

Die Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen und Munition wird in der Regel unbefristet erteilt, kann aber mit Auflagen verbunden werden.

Um eine rote Waffenbesitzkarte zu erhalten, müssen Sie

  • das entsprechende Alter haben sowie
  • die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und
  • persönliche Eignung
  • Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung des beantragten Sammelgebietes
  • Ihre Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition sowie
  • die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

nachweisen.


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