Schiedsamt

Stelle für außergerichtliche Streitschlichtung

Schiedsamt

Über das Schiedsamt

Manche kleinen nachbarschaftlichen Streitigkeiten entwickeln sich zu größeren Konflikten zwischen friedliebenden Personen. Gerade in Nachbarschaften möchte eigentlich jeder in Ruhe neben- und miteinander leben. Sollten trotzdem größere Konflikte wegen Kleinigkeiten  entstehen, kann man diese nachhaltig mit dem zuständigen Schiedsamt klären. Auch wegen der örtlichen Nähe empfiehlt sich eine nachhaltige, einvernehmliche Lösung anzustreben. Dabei hilft das Schiedsamt als eine Art Streitschlichter. Der Außenstehende kann vermitteln und versuchen eine gütliche Einigung zu erzielen. Daher sollte jeder Bürger erst mal ohne einen Anwalt zum Schiedsamt kommen.

Als kreisfreie Stadt verfügt die Stadt Frankenthal auch über ein Schiedsamt.

Stelle für außergerichtliche Streitschlichtung

Vor der Durchführung eines Gerichtsverfahrens ist (seit 1. Dezember 2008) es gesetzlich bestimmt, dass die streitenden Parteien zunächst den Versuch unternehmen, den Streit unter Beteiligung einer im Landesschlichtungsgesetz genannten Stelle (Schiedsamt) außergerichtlich beizulegen. Diese Vorgehensweise ist nach dem Landesschlichtungsgesetz verbindlich vorgegeben.

Die Schiedspersonen sind in Rheinland-Pfalz Landesehrenbeamte. Sie werden von den Kommunalvertretungen gewählt und von der Direktorin/ von dem Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Aufgrund des durch sie abgelegten Diensteides sind die Schiedspersonen zur uneingeschränkten Verschwiegenheit und unparteiische Amtsführung verpflichtet. Die Dienstaufsicht über die Schiedsperson übt die Direktorin/der Direktor des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk die Schiedsperson ihren Amtssitz hat, aus die Direktorin/der Direktor des Amtsgerichtes ist Dienstvorgesetzter der Schiedsperson.

Schiedsmann und Schiedsfrau

Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Sie leben und wohnen vor Ort und sind nah am Menschen. Dadurch können sie menschliche Hintergründe von Streitigkeiten besser beachten, als sie in einem Prozess zum Tragen kommen können.

Brigitte Sattler ist seit März 2019 Schiedsfrau und seither im Dienst. Seit November 2019 verstärkt Erich Schwarz als Schiedsmann das Schiedsamt.


  • Wann kann man das Schiedsamt um Hilfe bitten?

    In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen) nach Maßgabe der Schiedsamtsordnung (SchO)

    • Streitigkeiten zwischen Nachbarn oder Hausgenossen
    • Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit dem Kaufmann oder Handwerker in der Nachbarschaft.
    • Im bürgerlichen Recht ist die Schiedsperson zuständig bei Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche deren Gegenstand an Geld oder Geldwert bis zu 5.112,92 € beträgt.
    • Vertrags- und Mietrecht
    • Im rheinland-pfälzischen Nachbarrecht, Schiedsamtsordnung



    In Privatklagesachen

    Wenn die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung verneint hat, weil es sich um eine der vielen kleinen Straftaten (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung) handelt und der Geschädigte trotzdem eine Bestrafung erreichen will. Dann muss er sich mit seiner Privatklage erstmal an das Schiedsamt wenden und kann sich erst danach beim Strafgericht melden.

  • Wann kann man das Schiedsamt NICHT um Hilfe bitten?

    • sachliche Zuständigkeit des Landgerichts
    • bei Streitigkeiten über Ansprüche über 5.000 Euro
    • wenn die Angelegenheit der Schiedsperson in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig erscheint
  • Wie ist der Ablauf beim Schiedsamt?

    Die Schiedsperson bestimmt den Sühnetermin und lädt zum Termin ein. Die Einladung ist bindend. Daher wird in der Einladung ein Ordnungsgeld angedroht, wenn die (oder eine der) Parteien nicht erscheinen.

Mehr Informationen finden Sie unter unseren Leistungen

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