Ehrenamtsvereinbarung Grünflächenpflege
Die Stadt Frankenthal bietet Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv an der Pflege öffentlicher Grünflächen zu beteiligen. Mit der neuen Ehrenamtsvereinbarung wird eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen Ehrenamtlichen und der Stadtverwaltung ermöglicht. Interessierte können Aufgaben wie das Bewässern von Pflanzen, die Unkrautentfernung und die allgemeine Pflege von Pflanzflächen übernehmen und so einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung des Stadtbildes leisten.
Weitere Informationen und Anmeldung unter ehrenamt@frankenthal.de.
Häufigste Fragen und Antworten
Wer kann sich für die ehrenamtliche Grünflächenpflege engagieren?
Jeder, der sich freiwillig für die Pflege öffentlicher Grünflächen in Frankenthal einsetzen möchte, kann sich beteiligen. Es sind keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich.
Bin ich während meiner ehrenamtlichen Tätigkeit versichert?
Ja, Ehrenamtliche sind über die kommunale Haftpflichtversicherung der Stadt versichert. Zudem besteht bei Unfällen während der Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin Versicherungsschutz über die Unfallkasse des Landes Rheinland-Pfalz.
Welche Grünflächen kann ich pflegen?
Die Grünfläche liegt in der Nähe Ihrer Wohnung. Bei den Pflegearbeiten sind Sie nicht durch den Straßenverkehr gefährdet. Die Grünfläche ist nicht vollständig durchwurzelt von großen Bestandsbäumen. Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihrer Wunsch-Patenschaftsfläche an die Ehrenamtskoordinatorin Jennifer Speiger.
Darf ich meine eigenen Gartengeräte, wie Pflanzschaufel, Rosenschere, Laubrechen, Rasenmäher oder Heckenschere benutzen?
Durch Pflegearbeiten auf Ihrer Patenschaftsfläche dürfen Sie andere Bürger und auch Sie selbst sich nicht gefährden. Schnittmaßnahmen an Bäume und großen Sträuchern werden weiterhin seitens der Stadt Frankenthal durchgeführt.
Muss ich meine Einsätze vorher anmelden oder kann ich spontan tätig werden?
Mit der Unterzeichnung des Patenschaftsvertrages dürfen Sie auf der Patenschaftsfläche aktiv werden. Die Stadtverwaltung gibt Auskunft zu den Arbeiten, wie Laub beseitigen, Müll absammeln, Verblühtes entfernen, unerwünschte Kräuter oder Gräser jäten.
Welche Pflanzen darf ich setzen oder entfernen?
Die Auswahl an Pflanzenarten richtet sich nach dem Standort, es gibt keine Pflanzenauswahl, die an jedem Standort geeignet ist. Habe ich einen sonnigen Standort, dann kann ich lichthungrige Pflanzen setzen oder einen Blühstreifen ansäen. Liegt die Patenschaftsfläche die meiste Zeit des Tages im Schatten, dann sind es z. B. Frühlingsgeophyten (Schneeglöckchen, Krokusse, Wildtulpen etc.) und schattenverträgliche Stauden wie die Elfenblume (Epimedium spec.) und die Hainsimse (Luzula spec.). Giftige oder sehr stark bedornte Pflanzen, die Hunden oder Katzen schaden könnten, an denen sich Passanten verletzen könnten sowie Drogen wie Cannabis und Schlafmohn haben auf der Patenschaftsfläche natürlich nichts zu suchen.
Gibt es besondere Regeln zur Bewässerung von Pflanzen und Bäumen?
Bei Neupflanzungen wird angegossen und regelmäßig alle paar Tage gewässert bis die Pflanzen zuverlässig angewachsen sind. Pflanzungen von Bodendeckern oder Stauden und Ziergräsern werden bevorzugt im Frühjahr oder nach den heißen Sommermonaten durchgeführt.
Möchte ich Bäume und Sträucher an heißen Sommertagen unterstützen, dann bitte frühmorgens oder in den Abendstunden wässern. Lieber im wöchentlichen Abstand das Erdreich durchdringend mit etlichen Litern wässern als jeden Tag ein wenig die Oberfläche anfeuchten.Darf ich selbst Dünger oder Pflanzenschutzmittel verwenden?
Pflanzenschutzmittel finden im öffentlichen Grün keine Anwendung, auch der Pflegepate sollte diese nicht verwenden. Bei Neupflanzungen kann gemäß Herstellerangaben ein handelsüblicher Langzeitdünger verwendet werden.
Wie entsorge ich das anfallende Grün- und Schnittgut?
Über die Biotonne können Sie abgeblühte, welke Pflanzenteile oder trockene Zweige entsorgen. Weiterhin steht den Frankenthaler Bürgern die kostenlose Anlieferung bei der Kompostanlage Frankenthal im Industriegebiet Nord, Zeppelinstr. 6 offen.
Darf ich Grünflächen nach meinen eigenen Vorstellungen gestalten?
Im Rahmen der Richtlinien/Vorgaben bei Vertragsabschluss dürfen Sie sich hinsichtlich Farbkonzept und Blütenreichtum ausleben. Die heimische Tierwelt dankt es Ihnen, wenn Sie Pflanzen mit Nektar- und Pollenangebot verwenden und nicht ausschließlich sterile Züchtungen verwenden.
Gibt es bestimmte Zeiten, zu denen ich arbeiten darf oder nicht arbeiten sollte?
Bitte beachten Sie die gesetzlichen Ruhezeiten zwischen 13.00 und 15.00 Uhr und die gesetzlichen Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen. Sie wollen doch Ihre Nachbarschaft mit dem Ergebnis Ihrer gärtnerischen Tätigkeit erfreuen und nicht diese ärgern.
Was mache ich, wenn ich auf Schäden oder Probleme stoße, z. B. umgestürzte Bäume oder Vandalismus?
Umgestürzte Bäume, die den Verkehr gefährden, melden Sie direkt der Feuerwehr. Sichtbare Schäden an Bäumen wie in der Krone ausgebrochene, noch hängende Zweige oder Auftreten von Pilzbefall am Stamm oder Starkästen melden Sie über den Mängelmelder der Stadtverwaltung.
Vor Vandalismus können Sie Ihre Arbeit leider nicht schützen. Wenn Ihre Pflanzungen mehrmals mutwillig zerstört werden, können Sie die Patenschaft wieder aufkündigen.Kann ich meine ehrenamtliche Tätigkeit jederzeit beenden?
Ja, die Vereinbarung kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Bei Verstößen gegen wesentliche Regelungen kann die Stadt die Vereinbarung sofort aufheben.