Perron-Kunstpreis

Perron-Kunstpreis

Der Perron Kunstpreis ist im Jahr 1981 zum ersten Mal ausgetragen worden. „Als Zeichen aktiver Künstlerförderung und mit dem Willen, dem kulturellen Leben Impulse zu geben, vergibt die Stadt Frankenthal (Pfalz) seit 1981 in Abständen von zwei bzw. drei Jahren den Perron-Kunstpreis und zwar im Wechsel für Grafik, Malerei, Plastik und Porzellan.“ 

Die Frankenthaler Familie Perron ist eine alteingesessene Familie, aus der eine Reihe bedeutender Persönlichkeiten hervorgegangen ist.

Die künstlerische Linie der Familie ist mit weit über Frankenthal hinaus bekannten Namen verbunden. Genannt seien hier z. B. Philipp Perron (1840–1907), der königliche Professor und Hofbildhauer von König Ludwig II. von Bayern, in dessen Werkstätten Arbeiten für die Königsschlösser Herrenchiemsee, Neuschwanstein und Linderhof entstanden, der Sänger Carl Perron (1858–1928), der bei seinen Auftritten, u. a. anlässlich der Festspiele in Bayreuth 1896 und 1897, stürmisch gefeiert wurde, und Walther Perron (1895–1970), der Maler und Bildhauer. Seine Werke schmücken Kirchen, Schulen und öffentliche Gebäude im In- und Ausland.

Der Perron-Kunstpreis der Stadt Frankenthal (Pfalz) wird im jährlichen Wechsel in den Sparten Porzellan, Malerei, Grafik und Plastik ausgerufen, wobei der Preis in der Sparte Porzellan auf Grund seiner Bedeutung für Frankenthal jeden zweiten Turnus bestimmt. 

Perron-Kunstpreis 2025 in der Sparte Grafik

Ausschreibung

Der Perron-Kunstpreis wird in Form eines Haupt- sowie zweier Förderpreise vergeben. Er kann entsprechend einem Vorschlag der Jury auch auf mehrere Arbeiten verteilt werden, wobei für den Hauptpreis ein Betrag von 4.500 Euro sowie je 1.500 Euro für die zwei Förderpreise zur Verfügung stehen. Die Förderpreise werden an Künstler vergeben, die bei Einreichung der Werke nicht älter als 30 Jahre sind. Darüber hinaus erhalten die Preisträger die Möglichkeit in den Folgejahren im Kunsthaus Frankenthal auszustellen.

An der Ausschreibung können sich alle Künstlerinnen und Künstler aus ganz Deutschland sowie aus dem Europäischen Ausland beteiligen. Die Preisverleihung findet im Rahmen eines Festaktes mit gleichzeitiger Ausstellungseröffnung am Freitag, 09.05.2025 im Kunsthaus Frankenthal statt.


  • Bewerbungsrichtlinien

    1. Jeder Künstler kann sich mit einer Arbeit bewerben. Die eingereichten Werke müssen das Ergebnis eigenständiger Ausdrucksform sein. Die Werke dürfen nicht älter als drei Jahre und noch nicht bei anderen Wettbewerben prämiert sein. Für jedes Werk muss der Verkaufspreis in EURO angegeben sein. 
    2. Bewerbungen sind nur mit dem zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogen, der vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss, sowie beigefügten DIN A 4 Fotografien des Werkes* und einer beigefügten Vita zulässig. Mit der Einreichung erkennen die Teilnehmer diese Richtlinien an. Die Teilnahme unter einem Pseudonym ist nicht erlaubt. 
    3. Da eine Vorjurierung stattfindet, sind – bei der Stadtverwaltung Frankenthal Bereich Kultur und Sport, Nachtweideweg 1–7, 67227 Frankenthal (Pfalz) – bis spätestens 31. Januar 2025 (Datum des Poststempels, 24:00 Uhr) zunächst Fotos von den Werken in einer Größe von DIN A 4 mit der Bewerbung einzureichen. Auf der Rückseite ist der Titel entsprechend der Bewerbung zu vermerken. Auf den Fotos dürfen keine Angaben gemacht werden, die auf den Bewerber schließen lassen. Die eingereichten Fotos werden nicht zurückgeschickt! Die Vorjurierung anhand der eingereichten Fotos ist auf den 20. Februar 2025 terminiert. Die Künstler, deren Werke in die Endausscheidung kommen, werden nach der Vorauswahl verständigt und zur Übersendung der Originalwerke aufgefordert.
      Die Originalkunstwerke sind hänge- und ausstellungsfertig für Galeriehaken einzureichen. Rahmenlose Bilder werden nicht angenommen. Die Kunstwerke dürfen die Gesamtmaximalgröße 120 x 200 cm nicht überschreiten. Anlieferung in das Kunsthaus Frankenthal, Mina-Kracher Platz 42a, 67227 Frankenthal am 01. April 2025, 10–17 Uhr nach persönlich vorheriger Absprache unter folgender Telefonnummer 06233 89456
    4. Die Werke dürfen nicht signiert sein. Bei bereits signierten Werken ist der Namenszug in geeigneter Weise abzudecken. 
    5. Der Hin- und Rücktransport der Werke erfolgt auf Kosten und Gefahr der Bewerberin/des Bewerbers. Für die Zeit der Überlassung der Werke schließt die Ausloberin eine Versicherung in Höhe des angegebenen Verkaufspreises ab. Eine über diesen Betrag hinaus gehende Haftung wird nicht übernommen. 
    6. Die Preisträger werden in der Hauptjurierung am 10. April 2025 anhand der Originalwerke ermittelt.
    7. Über die Verleihung des Perron-Kunstpreises entscheidet eine Jury unter Vorsitz des Oberbürgermeisters. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Die Besetzung der Jury beschließt der Kulturausschuss.
    8. Die Werke, die in die Endausscheidung gekommen sind, werden grundsätzlich im Kunsthaus Frankenthal in einer Ausstellung vom 10. Mai – 15. Juni 2025 gezeigt. Die Ausstellung ist eine Verkaufsausstellung. Die Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) erhebt keine Provision. Wird eine Arbeit während der Ausstellung verkauft, darf sie erst zum Ausstellungsende dem Käufer übergeben werden. Verkäufe werden direkt zwischen dem Künstler und dem Käufer geregelt.
    9. Die Abholung der Werke erfolgt am 24. Juni 2025 nach persönlicher Absprache.
  • Jury

    Luisa Heese
    Kunsthalle Mannheim 

    Gerhard Hofmann
    Künstler Landau 

    Prof. Tina Stolt
    Universität Koblenz-Landau 

    Dr. Maria Lucia Weigel
    Leiterin Erkenbert-Museum Frankenthal 

    Dr. Nicolas Meyer
    Oberbürgermeister und Kulturdezernent der Stadt Frankenthal 

    Die Jurybesetzung kann sich ändern.

  • Weitere Infos

    *Angabe des Fotografen:
    Die Vorjurierung der Werke, mit denen sich die Künstler zum Perron-Preis bewerben, erfolgt anhand von einzureichenden Lichtbildern (Ziffer 3 der Ausschreibungsrichtlinien). 

    Nicht immer ist der Künstler auch Fotograf der eingereichten Lichtbilder. Lichtbilder/ Fotoaufnahmen sowie alle anderen „Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst“ zählen zu den „persönlich geistigen Schöpfungen“ und sind durch das Urheberrechtsgesetz, § 2 Abs.1 und 2 UrhG, geschützt. 

    Zur Einreichung und somit zur Teilnahme am Perron-Kunstpreis muss der Bewerber das entsprechende Nutzungsrecht an der eingereichten Fotografie innehaben. Mit Teilnahme am Kunstpreis erhält die Ausloberin das Recht, eingereichtes Bildmaterial für Veröffentlichungen und Werbezwecke zu nutzen.

  • Datenschutz

    Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, seit dem 25.05.2018 gilt mit der europäischen Datenschutzgrund verordnung (EUDSGVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Sowohl die neue EU-DSGVO als auch entsprechende nationale Regelungen enthalten Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Rechten von betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Aufgrund der Informationspflicht nach Art. 13 und 14 EU-DSGVO bei der Erhebung personenbezogener Daten werden Sie daher auf Folgendes hingewiesen:

    Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Dauer der Speicherung 
    Bei Ihrer Bewerbung um den Perron Kunstpreis Grafik 2025 werden Ihre freiwillig angegebenen personenbezogenen Daten (Vorname, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Bezeichnung und Format der Einsendungen) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO verarbeitet. Die Daten werden notwendigerweise erhoben, um - Sie bei Rückfragen zur Bewerbung zu kontaktieren, - Sie mit aktuellen Informationen zum Wettbewerb zu versorgen, - das Juryverfahren vorzubereiten und durchzuführen, - den Wettbewerb zu dokumentieren. Durch die Einsendung Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Ver arbeitung Ihrer Daten durch die Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) ein. Ihre Daten werden weder hausintern weitergeleitet noch erfolgt eine Weiterleitung zu kommerziellen bzw. nicht kommerziellen Zwecken an Dritte. Eine Speicherung Ihrer Daten erfolgt bei der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), Bereich Kultur und Sport nur für die Projekt laufzeit, längstens jedoch bis zur Ausschreibung des nächsten Perron Kunstpreises Grafik, es sei denn, Sie haben sich vorzeitig aus dem Verteiler löschen lassen. Dies können sie dem Verantwortlichen jederzeit mitteilen. Darü ber hinaus können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

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Perron-Kunstpreis 

in der Sparte Porzellan

2023

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2013 

1996 

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in der Sparte Plastik

2019  

1999 

1991

1985

Perron-Kunstpreis

in der Sparte Grafik

2025

2016

1993

Frankenthaler Theaterpreis

2024 pausiert der Perron Kunstpreis, stattdessen findet 2024 die Verleihung des 
 Frankenthaler Theaterpreises statt. 

2024 pausierte der Perron Kunstpreis 

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