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Zuschuss zur Anmietung von Veranstaltungsräumen

Zuschuss zur Anmietung von Veranstaltungsräumen

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2014 beschlossen, für die Anmietung von Räumen in öffentlicher oder privater Trägerschaft in Frankenthal (Pfalz) einen Mietzuschuss zu gewähren. Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat in seiner Sitzung am 18.12.2019 beschlossen, dass dieser Mietzuschuss in Höhe von 30 % der anfallenden und nachgewiesenen Mietkosten gewährt wird.

Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Kirchen, Schulen und gemeinnützige Körperschaften, die ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Niederlassung in Frankenthal (Pfalz) haben. Ein Zuschuss soll mindestens zwei Monate vor der geplanten Veranstaltung unter Darlegung der anfallenden Mietkosten beantragt werden.  Hierfür verwenden Sie bitte, den Vordruck, der sich in der rechten Spalte befindet. Verspätet eingehende Anträge können nur unter Darlegung eines triftigen Grundes für die Verspätung berücksichtigt werden.

Förderfähig sind ausschließlich Veranstaltungen zur Pflege von Kultur und Brauchtum, sowie für sonstige gemeinnützige oder mildtätige Zwecke. Dienstleistungsanteile wie z. B. Vorhaltung und Miete von technischen Anlagen und Einrichtungen bzw. das für die Durchführung der Veranstaltung erforderliche Personal, sowie Nebenkosten für Strom, Heizung oder Reinigung sind nicht förderfähig. 

Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Der Höchstbetrag, der einem Antragsteller von der Stadt Frankenthal (Pfalz) in einem Jahr für maximal drei Veranstaltungen an Mietzuschüssen gewährt wird, beträgt 5.000 €.


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