Wahlzettel in verschiedenen Farben

Beiratswahl Migration & Integration

Wahl zum Beirat für Migration und Integration 2024

Die Mitglieder des Beirats für Migration und Integration werden in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Aufgabe des Beirates ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der in der Stadt Frankenthal wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses.

Im Beirat werden die Belange der Einwohner mit Migrationshintergrund sowie Fragen der kommunalen Integrationspolitik erörtert und gegenüber den Organen der Stadt Frankenthal vertreten. Der Beirat kann zu allen Fragen, die seinen Aufgabenbereich betreffen, Stellungnahmen abgeben. Der Beirat für Migration und Integration versteht sich u. a. als Kontaktstelle für die Migrantinnen und Migranten.

Wahlergebnis

Sollten Sie Darstellungsprobleme mit den Inhalten haben, können Sie das Wahlergebnis auch über folgenden Link aufrufen:


Infos zur Wahl

  • Wer darf wählen?

    Wahlberechtigte sind alle:

    • Ausländische Einwohner
    • Staatenlose
    • Eingebürgerte
    • Spätaussiedler
    • Einwohner mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit (Doppelstaatler)

    Es dürfen auch die Kinder der oben genannten Gruppen ab dem 16. Lebensjahr wählen. Die Wahlberechtigten müssen bis zum 10. August 2024 in der Stadt Frankenthal (Pfalz) mit ihrem Erstwohnsitz angemeldet sein.

    Auch geflüchtete Menschen sind wahlberechtigt.

  • Wer erhält die Briefwahlunterlagen?

    Alle wahlberechtigten ausländischen und eingebürgerten Einwohner, die am 29. September 2024 in Frankenthal (Pfalz) mit Hauptwohnung gemeldet sind erhalten unaufgefordert die Briefwahlunterlagen und können an der Wahl zum Beirat für Migration und Integration teilnehmen.

    Die Wahlberechtigten müssen seit mindestens drei Monaten (10. August 2024) in Frankenthal (Pfalz) gemeldet sein (Hauptwohnung).

    Dabei geht die Stadtverwaltung von über 16.000 Frankenthalerinnen und Frankenthalern mit Migrationshintergrund aus, die wahlberechtigt sind.

    Wahlberechtigte, welche keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, können einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.


  • Wer kandidiert und wen kann ich wählen?

    Es haben sich in Frankenthal (Pfalz) drei Listen zu Wahl aufgestellt. Die Namen der Listen sowie alle 17 Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier:

     Für die Legislaturperiode 2024-2029 können Sie wählen:

     Internationale Liste

    • Askin Gezici, Aygül
    • Buisson-Koch, Frédérique
    • Hatzfeld-Baumann, Ute
    • Galikoudi, Chrissoula
    • Aydin, Melahat
    • N'da Konan, Koukaou Celestin
    • Bilici, Behlül Emre
    • Grigoryan, Viktorya
    • Rahyab, Mohammad Mustafa
    • Navrozidis, Anastasios
    • Soulaiman, Majd


    Türkische Liste

    • Bezgin, Yasar
    • Calay, Mehmet
    • Erdoğan, Salif
    • Tetik, Mehmet


    Gennaro (Einzelbewerber)

    • Gennaro, Giuseppe
  • Wie wird gewählt?

    Die Wahl zum Beirat Für Migration und Integration wird nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl durchgeführt.

     Die Wahlberechtigten haben so viele Stimmen, wie Mitglieder in den Beirat zu wählen sind, also 11.

     Sie als Wähler haben folgende Möglichkeiten zu wählen:

    • Sie können die zur Verfügung stehenden 11 Stimmen an Bewerber eines Wahlvorschlags oder an mehrere Wahlvorschläge vergeben. Dabei können Sie Bewerber bis zu drei Stimmen vergeben,

    oder

    • Sie können, wenn Sie nicht alle 11 Ihnen zustehenden Stimmen einzeln vergeben möchten, einen Wahlvorschlag in der Kopfzeile ankreuzen mit der Folge, dass die restlichen Stimmen den Bewerber des angekreuzten Wahlvorschlags von oben nach unten zugeteilt werden,

    oder

    • Sie können nur den Wahlvorschlag, den Sie wählen möchten, in der Kopfleiste ankreuzen mit der Folge, dass jedem der aufgeführten Bewerbernamen eine Stimme zugeteilt wird.

    oder

    • Sie können auch einzelne Bewerber auf dem Stimmzettel streichen und dieser Bewerber/diese Bewerberin bekommt dann keine Stimme von Ihnen,

    oder

    • Sie können dem Einzelbewerber ein Listenkreuz geben, dann erhält er eine Stimme oder Sie machen neben dem Namen eine bis drei Kreuze. Dann bekommt der Einzelbewerber ein bis drei Stimmen.



    Wahlgrundsätze zur Wahl:

    •  Allgemein bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bürger und jede Bürgerin, der/die das 18. Lebensjahr vollendet hat,  wählen darf.
    • Unmittelbar heißt, dass die Wählerinnen und Wähler die Kandidaten direkt wählen, es gibt in Deutschland keine        "Wahlmänner" oder "Wahlfrauen", auf die man seine Stimme überträgt.
    • Frei bedeutet, dass die Wählerinnen und Wähler frei sein müssen in ihrer Wahlentscheidung, niemand darf auf sie Druck ausüben.
    • Gleich heißt, dass jede Stimme das gleiche Gewicht hat, egal ob jemand arm oder reich ist, ob jemand eine wichtige  Position hat oder in der Ausbildung ist.
    • Geheim bedeutet, dass man niemandem erzählen muss, wen man gewählt hat. Deswegen gibt es auch eine                  Wahlkabine und Wahlurnen.


    Erläuterungen:

    1. Versicherung an Eides statt zur Briefwahl

    Wer vor der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher eine Versicherung an Eides  statt falsch abgibt, kann nach den §§ 156 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

    2. Hilfsperson

    Wählerinnen uns Wähler, die des Lesens unkundig oder durch körperliche Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person (Hilfsperson) bedienen. Diese hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen und diese an Eides statt zu versichern. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und ist zu Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Auf die Strafbarkeit einer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der Wählerin oder des Wählers oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der Wählerin oder des Wählers erfolgten Stimmabgabe wir hingewiesen.

    Zu beachten:

    Den mit Datum und Unterschrift versehenen Wahlschein für die Wahl des Beirats für Migration und Integration nicht in den blauen Stimmzettelumschlag, sondern zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Umschlag mit dem Aufdruck „Wahlbrief" stecken!

     Eine Verpflichtung zur Stimmabgabe besteht nicht.

     Verloren gegangene Briefwahlunterlagen werden nicht ersetzt.

  • Wo wird gewählt? 

    Die Stimmabgabe erfolgt über die Rücksendung der Briefwahlunterlagen. Diese können bis zum 10. November 18:00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses, Rathausplatz 2-7, 67227 Frankenthal (Pfalz) eingeworfen werden.

    Bitte beachten Sie, dass vor Ort keine Urnenwahl stattfindet.

    Nach 18:00 Uhr eingeworfene Briefwahlunterlagen werden nicht mehr angenommen.

Logo der AGARP

Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration (AGARP)

Collage aus Gesichtern
Wahlzettel in verschiedenen Farben

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