Wahlzettel in verschiedenen Farben

Bundestagswahl

Bundestagswahl

Bundestagswahl 2025

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025


Wahlberechtigte können eine Person wählen, die den Wahlkreis im Deutschen Bundestag vertritt. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ist er ihr wichtigstes Organ. Der Bundestag besteht aus gewählten Volksvertreter (Abgeordneten). Die Wahlzeit beträgt vier Jahre. 

Kandidaten für den Wahlkreis 206 Ludwigshafen/Frankenthal

Am Freitag, 24. Januar, hat der Kreiswahlausschuss zehn Wahlvorschläge für die Direktkandidaten im Wahlkreis 206, Ludwigshafen/Frankenthal, zugelassen. Zum Wahlkreis Ludwigshafen/Frankenthal gehören die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz) und Ludwigshafen am Rhein und Teile des Rhein-Pfalz-Kreises.

Nachdem alle eingereichten Kreiswahlvorschläge den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen, sind sie gemäß § 26 Absatz 1 BWG zugelassen worden, unter der Bedingung, dass die Landesliste der einreichenden Partei nach § 28 BWG zugelassen wird.

Die Kandidierenden sind:


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Einreichung von Wahlvorschlägen


Layout 4
Layout 1

Wahl zum 20. Deutschen Bundestag 

am 26. September 2021

 Der Bundeswahlleiter - YouTube  

Schreiben Sie uns via  briefwahl@frankenthal.de

Weitere Informationen erhalten Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de

Fragen und Antworten zur Bundestagswahl

  • Wahlbenachrichtigung

    Jede wahlberechtigte Person erhält bis zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung mit der Angabe ihres Wahlraums. Die Wahlbenachrichtigung bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung dient auch als Briefwahlantrag. 

    Personen, die bis zu diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber annehmen, wahlberechtigt zu sein, sollen sich in jedem Fall, ab dem 2. Februar 2025, mit dem Wahlamt (Briefwahlbüro) unter der Telefonnummer 06233 - 89 808 in Verbindung setzen. 

  • Wo kann ich wählen?

    Die Stimmabgabe im Wahllokal ist am 23. Februar 2025 von 8 bis 18 Uhr möglich.

    Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie die Anschrift des Gebäudes, in dem sich Ihr Wahllokal befindet. Die Nummer Ihres Stimmbezirkes und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, sind ebenfalls aufgedruckt.

    Als Identitätsnachweis reicht im Wahllokal im Regelfall die Wahlbenachrichtigung aus. Auf Verlangen hat sich die Wählerin bzw. der Wähler auszuweisen. Bitte gültigen Personalausweis bzw. Reisepass bereithalten.

  • Wie wähle ich?

    Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen; eine Stimme für die Wahl des Abgeordneten seines Wahlkreises und einer Stimme für die Wahl einer Landesliste.

  • Wie kann man per Briefwahl teilnehmen?

    Die Teilnahme kann auf verschiedene Wege beantragt werden:

    Per Post

    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist zur Vereinfachung des Verfahrens ein Antrag vorgegeben. Dieser Antrag ist auszufüllen und zu unterschreiben, und in einem frankierten Briefumschlag an die Stadtverwaltung zu senden oder einzuwerfen.

    Per E-Mail briefwahl@frankenthal.de

    Zur Beantragung per E-Mail sind der Familienname, Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers bzw. der Antragstellerin anzugeben. Darüber hinaus soll wegen der zweifelsfreien Identifikation die Angabe des Geburtsdatums und der Wählerverzeichnis- sowie Stimmbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.

    Per Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA)

    Hier werden Sie bei der Eingabe der notwendigen Informationen durch das Verfahren unterstützt.
    Der Link zum Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA) lautet: https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=204

    Der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte QR-Code führt direkt zu dieser Adresse.

    Per Telefon 

    Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.

  • Wahl im Briefwahlbüro

    Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen von der Stadtverwaltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Das Briefwahlbüro befindet sich in der Speyerer Straße 16 und hat voraussichtlich ab 10. Februar geöffnet.

  • Öffnungszeiten und Adresse Briefwahlbüro

    Das Briefwahlbüro in der Speyerer Straße 16 (ehemals Schuhhaus Dielmann) ab dem 10. Februar 2025 wie folgt geöffnet:

    Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

    Montag - Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr

    Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr

    Freitag, 21. Februar: 8.00 - 15.00 Uhr 

    Telefon-Nummer des Briefwahlbüros: 06233 89-808 ab dem 10. Februar 2025

  • Briefwahlunterlagen für eine andere Person

    Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur zulässig, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadtverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die schriftliche Vollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

  • Bis wann kann ich per Briefwahl wählen?

    Die Frist zur Beantragung von Wahlscheinen endet am Freitag, 21. Februar um 15 Uhr. Bei plötzlicher Erkrankung am Wahlsonntag können Wahlscheinanträge noch bis 15 Uhr gestellt werden.

    Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung Frankenthal eingehen, um in die Auszählung aufgenommen zu werden. Der Rückumschlag ist bereits entsprechend adressiert.

    Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert, er muss daher nicht frankiert werden.

    Der Wahlbrief muss im Ausland ausreichend frankiert werden; die Kosten hierfür trägt die Briefwählerin/der Briefwähler.

  • Eintragung ins Wählerverzeichnis für Auslanddeutsche

    Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.


Archiv

  • Bundestagswahl 2021

    Wahlberechtigte 2021 (Stand: 20.08.2021): 32.560

    zum Vergleich 2017 // Wahlberechtigte 2017: 33.743 -  Wahlbeteiligung 2017: 73,67 %

    In diesem pdf-Dokument finden Sie die einzelnen Wahlbezirke . Von 32.565 Wahlberechtigten haben über 23.000 Frankenthalerinnen und Frankenthaler gewählt - über 12.000 davon haben an der Briefwahl teilgenommen. Die Wahlbeteiligung lag bei 71,4%. Es handelt sich um ein vorläufiges Ergebnis vom 26.9, das amtliche Endergebnis folgt.

    Zu den Amtlichen Endergebnissen der Bundestagswahl 2021 des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz. Ergebnisse


  • Bundestagswahl 2017

    Wahlberechtigte 2017: 33.743 

    Wahlbeteiligung 2017: 73,67 %

    Zu den Amtlichen Endergebnissen der Bundestagswahl Wahlkreis 207 Ludwigshafen/Frankenthal in 2017. Ergebnissen

    Als Wahlkreisabgeordneter wurde Torbjörn Kartes (CDU) gewählt. 

    Im Wahlkreis 207 sind rund 215.000 Wahlberechtigte zur Wahl aufgerufen.

    Das Gebiet des Wahlkreises 207 setzt sich aus folgenden Gemeinden zusammen:

    ·         Kreisfreie Stadt Frankenthal (Pfalz), Kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein

    ·         verbandsfreie Gemeinden Bobenheim-Roxheim, Böhl-Iggelheim, Limburgerhof und Mutterstadt

    ·         Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim mit den Gemeinden Dannstadt-   Schauernheim, Hochdorf-Assenheim und Rödersheim-Gronau

    ·         Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim mit den Gemeinden Beindersheim, Großniedesheim, Heßheim, Heuchelheim, Kleinniedesheim und Lambsheim

    ·         Verbandsgemeinde Maxdorf mit den Gemeinden Birkenheide, Fußgönnheim und Maxdorf

    ·         Verbandsgemeinde Rheinauen mit den Gemeinden Altrip und Neuhofen, die übrigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Rheinauen sind dem Wahlkreis 208 Neustadt-Speyer zugeordnet. 

    Zum Kreiswahlleiter des Wahlkreises 207 wurde der Oberbürgermeister der Stadt Frankenthal (Pfalz), Martin Hebich, bestellt. Zum Stellvertreter wurde der Bürgermeister der Stadt Frankenthal (Pfalz), Andreas Schwarz, bestellt. Frankenthal bildet zusammen mit Ludwigshafen den Wahlkreis 207 Ludwigshafen/Frankenthal. 


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