Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Wahlvorschläge für die anstehenden Wahlen am 09. Juni 2024 sind in Inhalt und Form entsprechend den Bestimmungen der §§ 25, 26 KWO spätestens am 22. April 2024 (48. Tag vor der Wahl), bis 18 Uhr, beim Wahlleiter oder der Stadtverwaltung schriftlich einzureichen.
Bitte nutzen Sie zur Einreichung der Wahlvorschläge die folgenden Dokumente:
Stadtrat und Ortsbeiräte
- Wahlvorschlag
- Erklärung Bewerber/in
- Erklärung Bewerber/in und Bescheinigung Wählbarkeit (Serienbrief)
- Absichtserklärung der Bewerberin/des Bewerbers (im Fall der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat)
- Bescheinigung der Wählbarkeit
- Versicherung an Eides statt
- Bescheinigung des Wahlrechts
- Niederschrift Bewerberaufstellung
- Unterschriftsliste zum Wahlvorschlag
- Einzelunterschrift zum Wahlvorschlag
- Anlage Bewerberliste zum Wahlvorschlag oder zur Niederschrift (Serienbrief)