Steuern und Beiträge
Die eigenverantwortliche Selbstverwaltung einer Gemeinde erfordert deren finanzielle Selbstständigkeit. Daher ist den Gemeinden und Gemeindeverbänden eine angemessene Finanzausstattung, die sie in eigener Verantwortung verwalten können, verfassungsrechtlich verbürgt. Zu den wesentlichen Einnahmen zählen Steuern und Beiträge. Näheres ist über die weiteren Links auf dieser Seite zu erfahren.
Aufgabenbereiche der Abteilung Steuern und Beiträge:
- Steuer- und Beitragsverwaltung, Stundungen, Erlässe
- Bearbeitung von Widersprüchen, Auskunftserteilung
- Angelegenheiten der Stadt als Steuerschuldnerin