FAQ
FAQ | Häufige Fragen
Was hat es mit der "Frankenthaler Bildungsstiftung" auf sich?
Jahr für Jahr investiert die Stadt Frankenthal (Pfalz) als Träger von Schulen, Kindertagesstätten, Stadtbücherei und Schullandheim gemeinsam mit dem Land Millionenbeträge für Bau, Instandhaltung oder Sanierung von Gebäuden sowie für Personal und Sachausstattung. Diese Investitionen wurden nicht zuletzt vor dem Hintergrund der bildungspolitischen Diskussion mehrfach deutlich erhöht. Dennoch reichen die Mittel nicht aus, den ständig steigenden Bedarf zu decken.
Warum die Frankenthaler Bildungsstiftung funktioniert.
Wir können hier auf eine gewisse Erfahrung verweisen, denn die vor knapp drei Jahren erfolgte Gründung der „Frankenthaler Kulturstiftung“ hat bereits heute eine Finanzgrundlage erwirtschaftet, die selbst die größten Hoffnungen bei weitem übertroffen hat. Nur durch diese Stiftung waren überhaupt die Einrichtung und der Betrieb des neuen Kunsthauses Frankenthal möglich. Auch über die vor vielen Jahrzehnten gegründeten Frankenthaler Bürgerstiftungen finanzieren wir heute in beachtlichem Umfang soziale Aufgaben und Leistungen, für die im Haushalt der Stadt ansonsten keine Mittel zur Verfügung stehen würden.
Was bedeutet die Frankenthaler Bildungsstiftung für Sie?
Mit Ihrem Beitrag unterstützen Sie konkrete Projekte, die von den Bildungseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten ) benannt werden. Somit leisten Sie mit Ihrer Zuwendung einen bedeutsamen Beitrag zur Förderung unserer Kinder für eine „bildungssichere“ Zukunft!
Sind die Zuwendungen steuerlich absetzbar?
Ja! Um auch in Deutschland die Stiftungsidee voranzutreiben, wurden die rechtlichen Vorgaben diesbezüglich in den letzten Jahren mehrfach verbessert. Sie können demnach Ihre Beiträge grundsätzlich von der Steuer absetzen. Für Einzahlungen über 200 Euro pro Jahr erhalten Sie eine jährliche Zuwendungsbestätigung, darunter gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis (Bankauszug oder Einzahlungsbeleg).
Welches „Gerüst“ stützt die „Frankenthaler Bildungsstiftung“?
Die Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand, der Stiftungsrat, die Stifter- und Spenderversammlung. Die Stifter und Spender wählen aus ihrem Kreis auch Mitglieder des Stiftungsvorstands und Stiftungsrats. Sie haben damit unmittelbar Einfluss auf die Arbeit der Stiftung.
Wer entscheidet über die Mittelvergabe?
Für welche Projekte werden die Stiftungsmittel konkret verwendet? Den größten Einfluss auf die Mittelvergabe haben die Stifter und Spender selbst, die die Zusammensetzung des Vorstands und des Stiftungsrates mitbestimmen. Die Stiftungserträge kommen unmittelbar den Bildungseinrichtungen zugute.
Wie kann man die Bildungsstiftung unterstützen?
Sie möchten einen Beitrag leisten? Dies ist auf folgende Arten möglich:
- Sie spenden allgemein zur Unterstützung des Stiftungszwecks
- Sie engagieren sich aktiv in der Bildungsstiftung und werden Stiftungsratsmitglied*
* Als Stiftungsratsmitglied können Sie sich bewerben, wenn Sie einen Betrag von mindestens 200 € gespendet haben.
Anlassspende
Eine mögliche Spendenart ist die sogenannte Anlassspende. Hierbei wird zu einem besonderen persönlichen Anlass, etwa ein Geburtstag oder auch ein Trauerfall, statt um Geschenke und Blumen um Spenden an eine gemeinnützige Einrichtung gebeten. Auf der Einladung bzw. Traueranzeige sind dann entweder direkt das Konto der Organisation und ein festgelegtes Stichwort genannt, damit die Gäste selbst spenden können.