Kindertagesstätten und 
Kindertagespflege

Betreuungsangebote

Angebote der Kinderbetreuung

Die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in Frankenthal sind vielfältig. Es gibt insgesamt 26 Kindertagesstätten hiervon sind 19 in städtischer Trägerschaft. Sieben weitere Einrichtungen sind in freier Trägerschaft wie der Katholischen und Evangelischen Kirchengemeinde, dem Waldorfschulverein und des Pfalzinstituts für Hören und Kommunikation.


Tagespflegebörse

Die Kindertagesbetreuung ist auch über eine Kindertagespflegeperson möglich. Bei Interesse an einer individuellen Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson steht die Tagespflegebörse beratend zur Seite und vermittelt auch den Kontakt zu Kindertagespflegepersonen.  

Kindertagesstätten

Die Betreuungsmöglichkeiten in den einzelnen Einrichtungen sind unterschiedlich ausgestaltet. Das Angebot richtet sich an Kinder zwischen dem ersten und sechsten Lebensjahr. Eine Nachmittagsbetreuung für Schulkinder im Hort wird ebenfalls geboten. In den meisten Einrichtungen ist die Betreuungsdauer ganztägig oder als verlängertes Vormittagsangebot möglich. Je nach Einrichtung sind diese Betreuungszeiten unterschiedlich ausgestaltet und belaufen sich in der Regel auf täglich 7 bis 10 Stunden. Die Kindertagesstätten unterscheiden sich auch in ihrer jeweiligen Konzeption, Einzelheiten erfahren Sie direkt bei den jeweiligen Einrichtungen.

Kita-Anmeldung

Neue Anmeldungen nehmen ab sofort die Kindertagesstätten direkt entgegen. So funktioniert die Anmeldung:

Schritt 1: Anmeldeformular herunterladen, digital ausfüllen und unterschreiben
Anmeldeformular

Schritt 2: Ausgefülltes Formular per E-Mail an Wunsch-KiTa senden

Schritt 3: Auf Rückmeldung der KiTa-Leitung warten


FAQ zu den Betreuungsangeboten

  • Ich möchte mein Kind für die KiTa anmelden – was muss ich tun?

    Wenn Sie in Frankenthal wohnen (hier ist der Erstwohnsitz bindend) und einen Platz für Ihr Kind anmelden möchten, können Sie das in jeder KiTa direkt tun. Sie können sich in der KiTa melden, in der Sie Ihr Kind gerne betreuen lassen möchten und Kontakt per E-Mail oder Telefon aufnehmen. Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, bei der Wahl der sogenannten „Wunsch-KiTa“ flexibel zu sein. Sie können bis zu maximal 5 Wunsch-Einrichtungen benennen (Priorisiert von 1-5).

    Anmeldeformular

  • Habe ich Anspruch auf einen Betreuungsplatz in meiner Wunsch-KiTa?

    Ihr Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung (Kindertagesstätten oder Kindertagespflege) und ab dem zweiten vollendeten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte. Der Rechtsanspruch ist von der Kommune nicht zwingend in Ihrer Wunsch-Kindertageseinrichtung zu erfüllen. Die Träger und Kindertagesstätten berücksichtigen bei der Vergabe der Plätze bedarfsgerechte Kriterien zu denen u.a. auch die Wohnortnähe gehört.

  • Wie lange im Voraus kann ich eine Anmeldung für einen Betreuungsplatz vornehmen?

    Sie können nach der Geburt des Kindes eine Wartelistenanmeldung
    vornehmen.

  • Kann man ein Kind anmelden, wenn der 1. Wohnsitz der Familie nicht in Frankenthal ist?

    Spätestens bei der Aufnahme eines Kindes muss der Erstwohnsitz in Frankenthal sein.

  • Kann ich einen Ganztagsplatz für mein Kind erhalten?

    Die Ganztagsplätze sind vorgesehen für Kinder von Eltern, die berufstätig oder in Ausbildung/Studium sind, oder aus sozialen Gründen.

  • Woher weiß ich, ob ich eine Zusage bekomme?

    Die Einrichtungsleitungen teilen den Eltern aktiv eine Zusage per Telefon, Email oder Brief mit. 

  • Wie ist die Vorgehensweise bei kurzfristiger Verkürzung der Betreuungszeiten (Notbetreuung)?

    Die Eltern werden schnellstmöglich über die Notbetreuung durch die KiTa informiert. Gründe für eine Notbetreuung können durch personelle Engpässe entstehen. Eine 7-stündige durchgehende Betreuung wird angestrebt.

  • Was ist BuT?

    BuT steht für Bildungs- und Teilhabepaket. Wenn Eltern Leistungen vom Amt (Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach SBG II oder Asylwerber-Leistungen) beziehen, erhalten Sie für Ihr Kind das Mittagessen kostenlos. Der Nachmittagssnack muss weiterhin von Ihnen beglichen werden.

    Anprechpartnerin:

    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • „Was kostet die KiTa?“

    In Rheinland-Pfalz ist der Besuch einer Kindertagesstätte ab 2 Jahren beitragsfrei. Wenn ein Kind die KiTa im Alter ab 1 Jahr besucht, erhebt das Jugendamt einen Elternbeitrag, der Einkommensabhängig ist.

    Die Beiträge decken die zusätzlichen Personalkosten für die Betreuung der U2- Kinder. Diese werden unter Berücksichtigung des Einkommens und der Kinderzahl in der Satzung der Stadt Frankenthal (Pfalz) über die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege gestaffelt. Maßgebend für die Festlegung des Elternbeitrages ist das monatliche bereinigte Nettoeinkommen.

    Ansprechpartnerin:

    Keine Mitarbeitende gefunden.

    Nach Einkommen gestaffelte Elternbeiträge für Kinder, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben:

    Stufe

    bereinigtes Einkommen im Sinne des SGB XII

    Beitrag pro Kind bei Familien mit…

    1-Kind-Familie (100%)

    2-Kinder-Familie (75%)

    3-Kinder-Familie (50%)

    ab 4-Kinder-Familie

    1

    bis 1.500,00 €

          130,00 €  

            97,50 €

            65,00 €

    keinen Kostenbeitrag

    2

    bis 2.000,00 €

          210,00 €

          157,50 €

          105,00 €

    3

    bis 2.500,00 €

          290,00 €

          217,50 €

          145,00 €

    4

    bis 3.000,00 €

          370,00 €

          277,50 €

          185,00 €

    5

    ab 3.000,01 €

          450,00 €

          337,50 €

          225,00 €


    Bei einer Betreuung von bis zu 40 Stunden/Woche:

    Wöchentliche Betreuungszeit

     Prozentuale Staffelung der Kostenbeteiligung

    Bis zu 35 Stunden/Woche

    87,50 %

    Bis zu 40 Stunden/Woche

    100,00 %

    Mehr als 40 Stunden/Woche

    112,50 %

  • Wann sind die Elternbeiträge für U2 und Ü6 fällig?

    Der Elternbeitrag wird immer zum Ersten eines beginnenden Monats von Ihrem, über das Sepa-Lastschriftmandat hinterlegte Bankkonto, durch die Stadtkasse Frankenthal (Pfalz) abgebucht. Gerne stellen wir die Zahlungsart für Sie auf Überweisung um. 

  • Ab wann ist kein Elternbeitrag mehr zu zahlen? 

    Ab dem Monat, in welchem Ihr Kind das zweite Lebensjahr vollendet hat.

  • Ist eine Rückerstattung der Elternbeiträge möglich?

    Die Beitragspflicht bleibt bestehen, selbst dann, wenn das Kind dem Besuch der Kindertagesstätte fernbleibt, die Betreuung vorübergehend ausgeschlossen ist oder der Besuch der Kindertagesstätte wegen höherer Gewalt oder wegen Mitteln des Arbeitskampfes (Streik) nicht möglich ist.

  • Was ist in den Verpflegungskosten enthalten?

    Die Verpflegungskosten belaufen sich in jeder städtischen Kindertagesstätte aktuell pauschal auf 65,00 € pro Monat. Diese Kosten beinhalten lediglich die Lebensmittelkosten. Personalkosten sowie Zubereitungskosten sind nicht darin enthalten. Diese werden vom Träger getragen. Unsere städtischen Kindertagesstätten werden täglich mit dem warmen Mittagessen von der Stadtklinik Frankenthal beliefert.

  • Wann sind die Verpflegungskosten fällig?

    Die Verpflegungskosten werden immer zum Ersten eines laufenden Monats von Ihrem über das Sepa-Lastschriftmandat hinterlegte Bankkonto über die Stadtkasse Frankenthal abgebucht. Sollte es Ihrerseits zu zahlungsbedingten Schwierigkeiten kommen, können Sie uns hierfür unter der Mailadresse stadtkasse@frankenthal.de kontaktieren.

  • Warum ist eine anteilige Rückerstattung der Verpflegungskosten nicht möglich?

    Die Stadt Frankenthal hat bei der Berechnung der Essenspauschale bereits Ferienzeiten, krankheitsbedingte Ausfälle (Personal/Kinder), Feiertage und betriebsrelevante Schließzeiten berücksichtigt. Daher ist eine anteilige Erstattung der Pauschale ausgeschlossen.  Gerne stellen wir die Zahlungsart für Sie auf Überweisung um.

    Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an:

    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Was ist ein Träger und welche Träger gibt es in Frankenthal?

    Ein Träger eines Betreuungsangebotes ist zum Beispiel ein Verein, eine Gesellschaft, eine Kirchengemeinde, die Stadt. Er betreibt verantwortlich das Betreuungsangebot und ist an die Vorgaben des Gesetzgebers gebunden.

    Träger sind für die Betriebsführung der Einrichtung verantwortlich. Er stellt die Räume und finanziellen Mittel. Der Träger stellt das Kita-Personal ein, er ist Arbeitgeber. Außerdem ist er Ansprechpartner in allen organisatorischen Belangen und hat die fachliche Aufsicht.

    Im Stadtgebiet und den Vororten gibt es 19 städtische Kindertagesseinrichtungen in Frankenthal.

    Darüber hinaus gibt es 7 Einrichtungen in freier Trägerschaft, davon zwei Einrichtungen der katholischen Kirche, St. Ludwig und Heilig Kreuz (Mörsch), drei protestantische Kindertagesstätten, der Lutherkirche, Versöhnungskirche und Zwölf-Apostel-Kirche, der Bezirksverband Pfalz hat in Frankenthal eine integrative Kindertagesstätte des Pfalzinstitutes für Hören und Kommunikation (PIH) und es gibt die Kindertagesstätte Sterntaler der Freien Waldorfschule Frankenthal.

  • Kann ich mein Kind bei städtischen Einrichtungen und gleichzeitig bei freien Trägern auf die Warteliste setzen lassen?

    Ja, Sie können Ihr Kind für bis zu fünf städtische Kindertagesseinrichtungen vormerken lassen und gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit eine Vormerkung bei Einrichtungen der Freien Träger vorzunehmen. Sollten Sie eine Zusage für einen Platz bei einem freien Träger erhalten, dann informieren Sie uns bitte, sodass wir Ihr Kind von der städtischen Warteliste nehmen können. 

  • Kann ich mein Kind parallel zur KiTa auch in Kindertagespflege anmelden?

    Ja, Sie können das Kind ebenfalls über die Kindertagespflegebörse anmelden. Es wird dann auf die Vermittlungsliste aufgenommen.

  • Was kostet die Kindertagespflege?

    Die Förderung in Kindertagespflege ist ab 2 Jahren beitragsfrei. Wenn ein Kind die Betreuung im Alter ab 1 Jahr besucht, erhebt das Jugendamt einen Elternbeitrag, der Einkommensabhängig ist.

  • Wer kann als Kindertagespflegeperson arbeiten?

    Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

    Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

    Keine Mitarbeitende gefunden.
  • Was bedeuten die unterschiedlichen Betreuungszeiten?

    Mit Einführung des neuen KiTa-Gesetzes in Rheinland-Pfalz unterscheidet die Stadt Frankenthal (Pfalz) zwischen VV (verlängerter Vormittag) Betreuungsplätzen (in der Regel 7 Stunden) und GZ (Ganztags) Betreuungsplätzen (mehr als 7 Stunden) sowie der Hortbetreuung (Schulkinderbetreuung). Die Betreuung beinhaltet in der Regel eine durchgehende Betreuung mit teilweisen Mittagessen. Es kann Abweichungen durch beispielweise noch nicht erfolgte Erweiterung der Küche geben.

  • Was ist aus der U3-Börse geworden?

    Die U3-Börse war die zentrale Vergabestelle von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in städtischen Kindertagesstätten und wurde mit Wirkung zum 15. März 2024 aufgelöst. Die bisher abgegebenen Anträge für Kinder mit 1 oder 2 Jahren mit allen Angaben zu Wunsch-Kitas, dem gewünschten Startzeitpunkt und weiteren notwendigen Informationen, bleiben erhalten und wurden bereits in die neue Vergabesystematik der Stadtverwaltung Frankenthal überführt. 

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