Tagespflegebörse

Tagespflegebörse

Eine Kindertagespflegeperson unterstützt die Eltern bei der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. In der Regel findet die Betreuung bei den Tagespflegepersonen statt, aber es gibt auch Formen der Betreuung im Haushalt der Eltern.  

Vor allem für berufstätige Eltern können Tagespflegepersonen eine gute Alternative und Ergänzung zur Betreuung in Kindertagesstätten darstellen. Sie bieten familiennahe Betreuung und können oft auf individuelle Betreuungszeiten eingehen.

Immer mehr Eltern schätzen diese flexible und passgenaue Kinderbetreuung in der Tagespflege. Kinder im Alter von 0 - 14 Jahren können in Kindertagespflege betreut werden. 

Die Tagespflegebörse der Stadtverwaltung Frankenthal berät Eltern in allen Fragen der Kindertagespflege und kann geeignete Tagespflegepersonen vermitteln. Außerdem berät, begleitet und überprüft die Tagespflegebörse die Tagespflegepersonen in Frankenthal und alle, die sich für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege interessieren.

Näheres erfahren Sie hier:

Informationen für Eltern

Sie benötigen Betreuung für Ihr Kind? Wie wäre es mit einer Tagespflegeperson?


Was ist Kindertagespflege?

Tagespflege …

  • ist qualifizierte, individuelle und flexible Kinderbetreuung
  • bietet vor allem für kleinere Kinder eine familiennahe Betreuung
  • ermöglicht ergänzende Betreuung zu einer Kindertagesstätte oder zur Schule oder über Nacht
  • kann die individuellen Bedürfnisse von Kind und Eltern besonders berücksichtigen.

Sie ist in zwei Formen möglich: im Haushalt der Tagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern.

Sie bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Die Tagesmutter hat die Möglichkeit und die Zeit, sich einzelnen Kindern zuzuwenden. Bei der Betreuung in einer Tagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen gemacht werden. Diese Situation ermöglicht soziales Lernen ebenso wie eine (begrenzte) Auswahl an Spielpartnern.

Wo finde ich eine Tagespflegeperson?

Die Tagespflegebörse der Stadt Frankenthal…

  • berät Sie kostenlos und unverbindlich über die Tagespflege
  • bespricht mit Ihnen die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten
  • erstellt mit Ihnen gemeinsam Ihr "Vermittlungsprofil"
  • begleitet die Anbahnung der Betreuung und hilft bei Fragen zur Tagespflege

Wir richten uns bei der Vermittlung nach Ihrem Bedarf und schlagen Ihnen verschiedene Tagespflegepersonen vor.
Sie entscheiden, was zu Ihnen und Ihrem Kind passt. Sie lernen die Tagespflegepersonen persönlich kennen lernen und entscheiden dann nach Ihrem Eindruck, wer die Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder übernehmen soll.

Kindertagespflege ist eine liebevolle, familiennahe und flexible Betreuungsform, die von der Tagespflegebörse überprüft, vermittelt, begleitet und gefördert wird.

Wie wird die Tagespflege bezahlt?

Der Bereich Familie, Jugend und Soziales fördert die Tagespflegeperson in Form einer laufenden Geldleistung!

Eltern und Tagespflegeperson beantragen gemeinsam die laufende Geldleistung zur Tagespflege, wenn

  • die Tagespflegeperson geeignet ist und
  • die Eltern die Notwendigkeit der Tagespflege nachweisen, z.B. weil sie berufstätig sind.


Die Eltern zahlen einen Kostenbeitrag bei

  • Kindern bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres
  • Kindern ab Beginn des Schuleintritts
  • Betreuung zu Randzeiten (nach § 9 Abs. 6 TaPfS)


Der Kostenbeitrag der Eltern zur Tagespflege…

  • orientiert sich am Einkommen der Familie und an der Anzahl der Kinder im Haushalt und
  • ist gestaffelt nach den Betreuungsstunden (pro Woche)


Tagespflegepersonen sind überprüft!

Tagespflegepersonen müssen geeignet sein und zu Ihnen individuell passen. Wir überprüfen die Eignung…

  • im Verlauf mehrerer Beratungsgespräche,
  • durch Vorlage eines eintragungsfreien erweiterten Führungszeugnisses und einer ärztlichen Gesundheitsauskunft,
  • durch Nachfrage beim örtlichen Jugendamt und
  • im Rahmen eines Hausbesuches, wenn die Betreuung im eigenen Haushalt stattfinden soll.

Die Tagespflegepersonen sind qualifiziert durch ihre Teilnahme …

  • am Qualifizierungslehrgang für Tagespflegepersonen gemäß Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) mit einer Dauer von mind. 166 Stunden und
  • an einem Lehrgang „Erste Hilfe am Kind“ und dessen Auffrischung.

Außerdem werden laufend Fortbildungsveranstaltungen sowie monatliche Vernetzungstreffen angeboten.

Sie können sich jederzeit melden und unverbindlich Ihre Fragen besprechen!

Informationen für Tagespflegepersonen

Tagespflege als Beruf

Sie können sich vorstellen als Tagesmutter oder Tagesvater fremde Kinder zu betreuen?

Wenn Sie…

  • Freude an der Arbeit mit Kindern haben,
  • Erfahrung in der Erziehung und / oder Betreuung von Kindern haben,
  • mit den Eltern zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten wollen,
  • mit der Tagespflegebörse vertrauensvoll zusammen arbeiten wollen,
  • ausreichend Zeit und genügend Platz für Kinder haben,
  • sich mit der Erziehung und Förderung von Kindern beschäftigen wollen,
  • bereit sind, sich fachlich aus- und weiter zu bilden,
  • Organisationstalent besitzen und
  • bereit sind, sich auch mit unternehmerischen Aufgaben und Risiken auseinander zu setzen,
  • eine Familie bzw. einen Partner haben, die/der Ihrer Tätigkeit offen gegenüber steht
  • und gute Deutschkenntnisse besitzen,

dann wäre eine Tätigkeit in Kindertagespflege vielleicht eine berufliche Perspektive für Sie!

Auftrag einer Tagespflegeperson

Kindertagespflege soll (§22 SGB VIII)

  • die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern.
  • Sie soll die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und
  • den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Dieser Förderungsauftrag umfasst

  • Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes.
  • Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
  • Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.
  • Jedes Kind hat das Recht auf eine Erziehung frei von körperlicher oder seelischer Gewalt – dies ist nur eines von 10 Grundrechten der UNICEF Kinderrechtskommission.

Ihr Einstieg in die Kindertagespflege

Wer als Tagespflegeperson arbeiten will, braucht eine Pflegeerlaubnis des örtlich zuständigen Jugendamtes. Hierfür sind verschiedene Unterlagen sowie Gespräche notwendig. Dann können Kinder in den eigenen Räumlichkeiten oder in denen der Eltern betreut werden.

Die Tagespflegebörse des Bereichs Familie, Jugend und Soziales der Stadt Frankenthal berät Tagespflegepersonen und Eltern in allen Fragen der Kindertagespflege. Zudem führt sie das Verfahren zur Überprüfung der Geeignetheit der Bewerber/Innen durch und vermittelt Eltern sowie Tagespflegepersonen. Geeignet sind Personen (gemäß §23 SGB VIII), die sich durch ihre Persönlichkeit, durch ihre Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.

Ihre Eignung zur Tagespflege überprüft die Tagespflegebörse…

  • durch Vorlage eines eintragungsfreien erweiterten Führungszeugnisses der im Haushalt lebenden Erwachsenen (Vordruck bei der Tagespflegebörse),
  • durch Vorlage eines hinweisfreien ärztlichen Attests der im Haushalt lebenden Erwachsenen (Vordruck bei der Tagespflegebörse),
  • im Verlauf mehrerer Beratungsgespräche,
  • durch Nachfrage beim örtlichen Jugendamt und
  • im Rahmen eines Hausbesuches, wenn die Betreuung im eigenen Haushalt stattfinden soll.

Weitere Voraussetzung ist die Teilnahme…

  • am Qualifizierungslehrgang für Tagespflegepersonen gemäß Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) mit einer Dauer von mind. 160 Stunden,
  • an einem Lehrgang „Erste Hilfe am Kind“ bzw. dessen Auffrischung alle 2 Jahre sowie
  • an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen, die von der Tagespflegebörse oder anderen Trägern angeboten werden.

Wichtig für Sie zu wissen...

In ihrer Tätigkeit ist die Tagespflegeperson freiberuflich, es sei denn sie betreut nur Kinder einer Familie in deren Haushalt. Wenn die Eltern berufstätig sind und die Tagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis besitzt, übernimmt das Jugendamt auf Antrag die Kosten der Betreuung und beteiligt die Eltern mit einem Kostenbeitrag. Die Tagespflegeperson ist selbst für die Versteuerung ihres Einkommens und die Meldung zu den Sozialversicherungen verantwortlich.

Ihr Handwerkszeug dazu bekommen Sie im Qualifizierungslehrgang und Beratung bekommen Sie beim Jugendamt.

Deswegen müssen Sie beachten / überprüfen:

  • steuerliche Bestimmungen (Finanzamt) > je nach Einkommen müssen Sie einen Teil versteuern
  • Arbeitsrechtlicher und Sozialversicherungsrechtlicher Status der Tagespflegeperson und damit –je nach Höhe des Einkommens– verbunden:
  • Rentenversicherung / Altersvorsorge
  • Krankenversicherung (Familienversicherung oder freiwillige gesetzliche Versicherung)
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung (Pflicht)
  • eine private Unfallversicherung entbindet nicht von der Berufsunfallversicherung
  • bei freiberuflicher Tätigkeit: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • bei angestellter Tätigkeit: Unfallkasse Rheinland-Pfalz
  • Haftpflichtversicherung (freiwillig, aber sinnvoll)

Alle diese Punkte werden ausführlich im Qualifizierungslehrgang und in den Beratungsgesprächen thematisiert!

Qualifizierungslehrgang für Tagespflegepersonen 

Wer in der Kindertagespflege tätig werden möchte, muss einen Qualifizierungslehrgang für Tagespflegepersonen besuchen.

Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit als Tagespflegeperson und an einem Qualifizierungslehrgang für Tagespflegepersonen haben, sprechen Sie uns gern an! 

Voraussetzungen zur Teilnahme an der Qualifizierung:

  • Persönliches Vorgespräch bei der Tagespflegebörse Frankenthal (Pfalz)
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • abgeschlossene Schulausbildung (mind. Hauptschulabschluss)
  • gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (entsprechend B2)
  • physische und psychische Gesundheit
  • einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • geeignete Räumlichkeiten
  • schriftliche Einwilligung des Vermieters
  • Bewerbungsunterlagen: Motivationsschreiben, Lebenslauf

 Die Schulung umfasst 300 UE (1UE=45 Minuten) auf der Grundlage des kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs (QHB) des Dt. Jugendinstituts. Der Ablauf gliedert sich wie folgt:

  • 160 UE tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung
  • 80 UE Praktikum sowie Selbstlerneinheiten
  • Erste Hilfe am Kind (BBE)
  • Hygieneschulung
  • Lernergebnisfeststellung
  • Überprüfung einer Pflegeerlaubnis und Betreuungsbeginn

sowie

  • 140 UE tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung
  • Selbstlerneinheiten
  • Lernergebnisfestellung
  • erneute Prüfung der Pflegeerlaubnis

Wenn Sie in Frankenthal (Pfalz) wohnen, wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Beratungsgespräches bitte an die Tagespflegebörse der Stadtverwaltung Frankenthal.