Sie benötigen Betreuung für Ihr Kind? Wie wäre es mit einer Tagespflegeperson?
Was ist Kindertagespflege?
Tagespflege …
- ist qualifizierte, individuelle und flexible Kinderbetreuung
- bietet vor allem für kleinere Kinder eine familiennahe Betreuung
- ermöglicht ergänzende Betreuung zu einer Kindertagesstätte oder zur Schule oder über Nacht
- kann die individuellen Bedürfnisse von Kind und Eltern besonders berücksichtigen.
Sie ist in zwei Formen möglich: im Haushalt der Tagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern.
Sie bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Die Tagesmutter hat die Möglichkeit und die Zeit, sich einzelnen Kindern zuzuwenden. Bei der Betreuung in einer Tagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen gemacht werden. Diese Situation ermöglicht soziales Lernen ebenso wie eine (begrenzte) Auswahl an Spielpartnern.
Wo finde ich eine Tagespflegeperson?
Die Tagespflegebörse der Stadt Frankenthal…
- berät Sie kostenlos und unverbindlich über die Tagespflege
- bespricht mit Ihnen die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten
- erstellt mit Ihnen gemeinsam Ihr "Vermittlungsprofil"
- begleitet die Anbahnung der Betreuung und hilft bei Fragen zur Tagespflege
Wir richten uns bei der Vermittlung nach Ihrem Bedarf und schlagen Ihnen verschiedene Tagespflegepersonen vor.
Sie entscheiden, was zu Ihnen und Ihrem Kind passt. Sie lernen die Tagespflegepersonen persönlich kennen lernen und entscheiden dann nach Ihrem Eindruck, wer die Betreuung Ihres Kindes/Ihrer Kinder übernehmen soll.
Kindertagespflege ist eine liebevolle, familiennahe und flexible Betreuungsform, die von der Tagespflegebörse überprüft, vermittelt, begleitet und gefördert wird.
Wie wird die Tagespflege bezahlt?
Der Bereich Familie, Jugend und Soziales fördert die Tagespflegeperson in Form einer laufenden Geldleistung!
Eltern und Tagespflegeperson beantragen gemeinsam die laufende Geldleistung zur Tagespflege, wenn
- die Tagespflegeperson geeignet ist und
- die Eltern die Notwendigkeit der Tagespflege nachweisen, z.B. weil sie berufstätig sind.
Die Eltern zahlen einen Kostenbeitrag bei
- Kindern bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres
- Kindern ab Beginn des Schuleintritts
- Betreuung zu Randzeiten (nach § 9 Abs. 6 TaPfS)
Der Kostenbeitrag der Eltern zur Tagespflege…
- orientiert sich am Einkommen der Familie und an der Anzahl der Kinder im Haushalt und
- ist gestaffelt nach den Betreuungsstunden (pro Woche)
Tagespflegepersonen sind überprüft!
Tagespflegepersonen müssen geeignet sein und zu Ihnen individuell passen. Wir überprüfen die Eignung…
- im Verlauf mehrerer Beratungsgespräche,
- durch Vorlage eines eintragungsfreien erweiterten Führungszeugnisses und einer ärztlichen Gesundheitsauskunft,
- durch Nachfrage beim örtlichen Jugendamt und
- im Rahmen eines Hausbesuches, wenn die Betreuung im eigenen Haushalt stattfinden soll.
Die Tagespflegepersonen sind qualifiziert durch ihre Teilnahme …
- am Qualifizierungslehrgang für Tagespflegepersonen gemäß Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) mit einer Dauer von mind. 166 Stunden und
- an einem Lehrgang „Erste Hilfe am Kind“ und dessen Auffrischung.
Außerdem werden laufend Fortbildungsveranstaltungen sowie monatliche Vernetzungstreffen angeboten.
Sie können sich jederzeit melden und unverbindlich Ihre Fragen besprechen!