Ganztagsförderung (GaFöG)
Gesetz zur ganztägigen Förderung
Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 die 1. Klasse einer Grundschule besuchen, haben erstmals das Recht auf Ganztagsförderung.
Der Gesetzgeber möchte damit Eltern bei ihrer Berufstätigkeit unterstützen.
Durch eine jährliche, stufenweise Erweiterung des neuen Rechtsanspruchs , soll bis zum Schuljahr 2029/2030, ein Ganztagsangebot für die Kinder aller Grundschulklassen bestehen.
Was regelt das Ganztagsförderungsgesetz für Grundschulkinder?
Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse besuchen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf 8 Stunden Betreuung an Werktagen:
- in der Schulzeit (Schulstunden eingerechnet)
- in der Ferienzeit (Schließzeiten sind noch in Prüfung)
Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist freiwillig.
Verschiedene Teilbereiche (z.B. die Mittagsverpflegung) werden kostenpflichtig sein. Für Familien mit geringerem Einkommen besteht die Möglichkeit, zu gegebener Zeit einen Antrag auf Bildung und Teilhabe zu stellen.
Was bedeutet dies für die Stadt Frankenthal?
Die Stadt Frankenthal als Schulträgerin aller Frankenthaler Grundschulen, benötigt für dieses erweiterte Angebot
- ein zusätzliches Raumangebot
- Betreuungspersonal
- die Möglichkeit zur Mittagsverpflegung