Schülerbeförderung
Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II wird Schülerbeförderung nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, deren Höhe in einer Rechtsverordnung geregelt ist.
Die Stadt Frankenthal übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz und § 33 Privatschulgesetz sowie der Schülerbeförderungssatzung der Stadtverwaltung Frankenthal die notwendigen Fahrkosten zur Schule. Hierbei erhalten die Schülerinnen und Schüler ein MAXX-Ticket sofern die Voraussetzungen wie im Infoblatt aufgeführt erfüllt sind.
Der Verlust des Deutschlandtickets (MAXX-Ticket) ist per Mail mit dem Vordruck "Verlustmeldung" unter maxx-ticket@rnv-online.de direkt dem Anbieter unter Angabe der Daten des Karteninhabers (Name, Adresse, Schule) zu melden. Die Ausstellung eines Ersatztickets erfolgt über den Anbieter Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Möhlstraße 27, 68165 Mannheim, Tel. 0621/465-4444.
Betroffene können sich auch direkt an eine Mobilitätszentrale des VRN (in der Nähe: Ludwigsstraße 6 -Berliner-Platz -Ludwigshafen a. R.) wenden.
Die Onlineanträge für das Deutschland-Ticket finden Sie als pdf zum Ausfüllen in der rechten Spalte und unter den nachfolgenden Links. Bitte beachten Sie, dass die Anträge für Förderschulen und Sekundarstufe II unterschieden werden. Hierzu gelten folgende Links Onlineantrag und Onlineantrag Sekundarstufe II.