Bei der unentgeltlichen Ausleihe werden den berechtigten Schüler*innen alle Schulbücher sowie Arbeits-hefte (mit wenigen Ausnahmen) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Hierzu ist eine Antragsstellung mit dem Nachweis des Jahreseinkommens notwendig. Entsprechende Anträge liegen in den Schulen vor oder können bei Bedarf auch unter der Internetseite
www.lmf-online.rlp.de/schulbuchausleihe/broschueren-und-merkblaetter.html
ausgedruckt werden, oder online (siehe oben) gestellt werden.
Der Antrag ist mit den entsprechenden Unterlagen direkt bei der Stadtverwaltung Frankenthal, im Bereich Schulen, Karolinenstraße 3, 67227 Frankenthal, bis zum 15. März einzureichen.
Der Abgabetermin 15. März ist verbindlich einzuhalten. Dies gilt auch, falls noch nicht endgültig feststeht, welche Schule die Schüler*innen im kommenden Schuljahr besuchen werden.
Entscheidungen eines Schulträgers über die Gewährung der Lernmittelfreiheit für ein Schuljahr werden bei einem späteren Wechsel der Schule von anderen Schulträgern (innerhalb Rheinland-Pfalz) übernommen. Die Einhaltung dieses Termins ist unter anderem erforderlich, damit die Beschaffung der entsprechenden Bücher und Arbeitshefte frühzeitig erfolgen kann.
Die entgeltliche Ausleihe (Ausleihen gegen ein Nutzungsentgelt)
Die Bedingungen dafür, um an der Ausleihe gegen ein Nutzungsentgelt teilzunehmen, sind klar und einfach geregelt. Zwei Punkte sind zu beachten:
- Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis.
- Es müssen jeweils alle vorgesehenen Lernmittel ausgeliehen werden. Einzelne Bücher können nicht ausgeliehen werden.