Netzwerkkonferenzen nach § 3 LKindSchuG (seit 03-2008)

Netzwerkkonferenzen nach § 3 LKindSchuG (seit 03/2008)

Es ist Aufgabe der lokalen NetzwerkkoordinatorInnen, einmal im Jahr zu einer interdisziplinäre Netzwerkkonferenz themenspezifisch alle Akteure und Interessierte einzuladen. Ziel ist eine stete Erweiterung von Akteuren im Netzwerk, zu Fragen und Informationen betreffend dem Kinderschutz.

Mit einer Begrüßungsrede zur Thematik eröffnet der Sozialdezernent der Stadtverwaltung Frankenthal die jeweilige Konferenz. 

Hierzu soll zu bestehenden Strukturen informiert und der Netzwerkauf-/ausbau kontinuierlich weiterentwickelt werden. 

Organisation, Moderation, Planung und thematische Steuerung obliegt der Netwerkkoordination. Insbesondere ist es dabei von Bedeutung, über bisherige Kooperationen alle Teilnehmer zu informieren, Neuerungen zu multiplizieren und als Ansprechpartner für  Themen zum Kinderschutz/Kindergesundheit/Frühe Hilfen Offenheit zu signalisieren. Umsetzungen sind von regionalen Ressourcen abhängig. 

Netzwerkkonferenzen sind ebenso ein Forum um Projekte, Arbeitsergebnisse und Ideen aus den jeweiligen Arbeitsgruppen weiterzugeben. Bedeutsam ist alljährlich der informelle Austausch, für den ein entsprechendes Zeitfenster eingeräumt wird. Sämtliche Moderationsinhalte steuern die NetzwerkkoordinatorInnen. Diese können jährlich wechseln. Darin enthalten sind Gestaltung von Großarbeitsgruppen, Referentenakquise, Fachvorträge, Filmbeiträge, Öffentlichkeitsarbeit, Transparenz von Hilfeangebote und vor allem das Zusammenführung unterschiedlicher (ergänzende) Professionen.  

Die lokale Netzwerkkonferenz, beinhaltet weiter verschiedene Konzepte zur Förderung des Kindeswohls und wirkt präventiv auf den Abbau Kinder gefährdeter Lebensbedingungen- speziell für das örtliche und regionale Umfeld. 

Die überregionale Servicestelle Kindesschutz Mainz, berät nach § 4 Abs.1 die Kommunen und somit die NetzwerkkoordinatorInnen bei der Entwicklung ihrer Konzeptionen zur Förderung des Kindeswohls. Die Gewinnung stets weiterer Akteure und Kooperationspartner auf lokaler Ebene spannt darunter bildlich gesehen ein enges Netz für den Kinderschutz. Das Land Rheinland-Pfalz richtete daher diese überregionale Servicestelle ein, wobei in einer „Säule“ auch die jährlichen Netzwerkkonferenzen durch deren Mitwirkung unterstützt werden. Diese Unterstützung lokaler Netzwerke baut nach und nach auf einen regionalen Qualitätsentwicklungsprozess auf. 

(Quelle: Zaun-Rausch/Kinderschutz in Rheinland-Pfalz-Praxishandbuch/9-2008)

Ausgewählte Inhalte vergangener Netzwerkkonferenzen nach § 3 LKindSchuG

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