Betreuungsbehörde
Die Betreuungsbehörde ist die Anlaufstelle für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit rechtlichen Betreuungen für Erwachsene.
Die Betreuungsbehörde nimmt zusammengefasst folgende Aufgaben wahr:
- zentrale Anlaufstelle für alle Beteiligten in einem Betreuungsverfahren
- Hilfe, Unterstützung und Beratung für gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer
- Hilfe, Unterstützung und Beratung für Bevollmächtigte
- Hilfe und Unterstützung und Beratung für Betreute
- Gutachtertätigkeit für das Betreuungsgericht Frankenthal
- Aufklärung aller relevanten Sachverhalte in einem Betreuungsverfahren
- Abklärung der Möglichkeiten eine rechtliche Betreuung zu verhindern
- Informationen zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Zusammenarbeit mit den örtlichen Betreuungsvereinen
- Öffentlichkeitsarbeit
Wenden Sie sich bitte an uns, wenn Sie:
- als gerichtlich bestellte Betreuerin oder als gerichtlich bestellter Betreuer tätig sind und Fragen zu Ihrer Tätigkeit haben
- die Vorsorgevollmacht für eine andere Person innehaben und Beratung benötigen
- als betreute Person ein persönliches und vertrauliches Gespräch führen möchten
- allgemeine Fragen zum Betreuungsrecht haben
- selbst Interesse daran haben, die rechtliche Betreuung für einen Menschen zu übernehmen
- Informationen zur Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung wünschen