Pflegestrukturplanung und Regionale Pflegekonferenz
Grundlage der Pflegestrukturplanung und der Regionalen Pflegekonferenz ist das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG).
Pflegestrukturplanung
Die Pflegestrukturplanung nach § 3 LPflegeASG umfasst die Ermittlung des vorhandenen Bestands an Einrichtungen und Dienstleistungen, die Prüfung, ob ein quantitativ und qualitativ ausreichendes sowie wirtschaftliches Versorgungsangebot in den einzelnen Leistungsbereichen unter Berücksichtigung der Trägervielfalt besteht, die Entscheidung über die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur sowie die Einbeziehung komplementärer Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege, die Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements sowie die Entwicklung neuer Formen pflegerischer Angebote.
Regionale Pflegekonferenz
Die Regionale Pflegekonferenz nach § 4 LPflegeASG ist ein Fachgremium zur Klärung genereller Fragen und Herausforderungen, die sich aus der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) und des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) auf kommunaler Ebene ergeben.
Aufgabe der Regionalen Pflegekonferenz ist
- die Kooperation und Mitwirkung der Pflegestützpunkte und weiterer Akteurinnen und Akteure aus dem Pflege- und Gesundheitswesen sowie dem pflegenahen Bereich bei der Planung,
- die Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur,
- die Bildung kooperativer Netzwerke auf örtlicher Ebene,
- sowie die Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements.
Ziel der Regionalen Pflegekonferenz ist die Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteuren, die Vernetzung vorhandener und die Entwicklung zukunftsfähiger Strukturen, um in gemeinsamer Verantwortung mit dem Ziel einer hohen Lebensqualität hilfe- und pflegebedürftiger Bürgerinnen, Bürger und der Pflegenden bzw. pflegenden Angehörigen bedarfsgerechte Unterstützungsmöglichkeiten vorzuhalten und passgenau weiterzuentwickeln.
Die Servicestelle für kommunale Pflegestrukturplanung und Sozialraumentwicklung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Sie arbeitet eng mit dem Fachreferat für Sozialraumentwicklung im fachlich zuständigen Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz zusammen.