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Sozialplanung, Pflegestrukturplanung

Sozialplanung, Pflegestrukturplanung

Sozialplanung

Sozialberichterstattung und vorausschauende Planung sind eine wichtige Grundlage der sozialpolitischen Steuerung. Sozialplanung bezieht sich dabei auf die Bestands- und Datenanalyse sowie die Bedarfsermittlung zur Gestaltung sozialer Infrastrukturen. 

Zu den Aufgaben der Sozialplanung zählen zum Beispiel:

  • Sozial- und Pflegeberichterstattung
  • Armuts- und Reichtumsbericht
  • Statistik, Moderation und Geschäftsführung von Gremien und Arbeitsgruppen (z.B. Regionale Pflegekonferenz) 
  • Netzwerkaufbau / Planungsdialoge mit internen und externen Akteurinnen und Akteuren 
  • vertiefte Untersuchungen und Stellungnahmen 
  • Entwicklung sowie die fachliche Begleitung und Koordination von Maßnahmen und Projekten

Pflegestrukturplanung und Regionale Pflegekonferenz 

Grundlage der Pflegestrukturplanung und der Regionalen Pflegekonferenz ist das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG). 

Pflegestrukturplanung

Die Pflegestrukturplanung nach § 3 LPflegeASG umfasst die Ermittlung des vorhandenen Bestands an Einrichtungen und Dienstleistungen, die Prüfung, ob ein quantitativ und qualitativ ausreichendes sowie wirtschaftliches Versorgungsangebot in den einzelnen Leistungsbereichen unter Berücksichtigung der Trägervielfalt besteht, die Entscheidung über die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur sowie die Einbeziehung komplementärer Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege, die Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements sowie die Entwicklung neuer Formen pflegerischer Angebote.

Regionale Pflegekonferenz

Die Regionale Pflegekonferenz nach § 4 LPflegeASG ist ein Fachgremium zur Klärung genereller Fragen und Herausforderungen, die sich aus der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) und des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) auf kommunaler Ebene ergeben.

Aufgabe der Regionalen Pflegekonferenz ist

  • die Kooperation und Mitwirkung der Pflegestützpunkte und weiterer Akteurinnen und Akteure aus dem Pflege- und Gesundheitswesen sowie dem pflegenahen Bereich bei der Planung, 
  • die Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur, 
  • die Bildung kooperativer Netzwerke auf örtlicher Ebene,
  • sowie die Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements.

Ziel der Regionalen Pflegekonferenz ist die Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteuren, die Vernetzung vorhandener und die Entwicklung zukunftsfähiger Strukturen, um in gemeinsamer Verantwortung mit dem Ziel einer hohen Lebensqualität hilfe- und pflegebedürftiger Bürgerinnen, Bürger und der Pflegenden bzw. pflegenden Angehörigen bedarfsgerechte Unterstützungsmöglichkeiten vorzuhalten und passgenau weiterzuentwickeln.

Die Servicestelle für kommunale Pflegestrukturplanung und Sozialraumentwicklung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Sie arbeitet eng mit dem Fachreferat für Sozialraumentwicklung im fachlich zuständigen Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz zusammen.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Ziel der Angebote zur Unterstützung im Alltag ist es, pflegebedürftige Menschen und Pflegende / pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen, damit pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung bleiben, soziale Kontakte aufrechthalten und den Alltag weiterhin möglichst selbstständig gestalten können. Ebenso sollen Pflegende / pflegende Angehörige entlastet werden.

Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag zählen 

  • Betreuungsangebote,
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden,
  • hauswirtschaftliche Unterstützungsangebote, sofern sie den pflegebedürftigen Menschen bei der Bewältigung der zum täglichen Leben erforderlichen hauswirtschaftlichen Aufgaben dienen.

Angebote zur Unterstützung im Alltag ergänzen die professionellen ambulanten Pflegeeinrichtungen (wie beispielsweise die ambulanten Pflegedienste), sie werden von Dienstleistungsunternehmen oder von Einzelpersonen erbracht und finden als Einzelbetreuung im Haushalt des pflegebedürftigen Menschen oder in Betreuungsgruppen statt.

Förderung für Anbieter: Antrag bei der ADD stellen 

Unter bestimmten Voraussetzungen können alltagsunterstützende Angebote anerkannt und gefördert werden. Die Angebote benötigen eine Anerkennung durch die zuständige Behörde nach Landesrecht.

Auf der Internetseite der ADD Trier können die entsprechenden Informationen eingesehen und Antragsformulare heruntergeladen werden.

Dem Antrag ist eine Stellungnahme des örtlich zuständigen Landkreises oder der örtlich zuständigen kreisfreien Stadt im Rahmen der Regionalen Pflegestrukturplanung beizufügen.


Ihre Ansprechpartnerin für die Stellungnahme:

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