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Ermäßigungskarte

Frankenthaler Ermäßigungskarte

Frankenthaler Ermäßigungskarte

Wozu gibt es die Frankenthaler Ermäßigungskarte ?

Die Frankenthaler Ermäßigungskarte stellt die Grundlage einer einkommensabhängigen Gebührenregelung für die Nutzung verschiedener öffentlicher Einrichtungen und den Besuch von Veranstaltungen der Stadt dar. Durch die Frankenthaler Ermäßigungskarte soll Frankenthaler Einwohnerinnen und Einwohnern mit geringem Einkommen die Möglichkeit eingeräumt werden, städtische Einrichtungen bzw. Veranstaltungen zu vergünstigten Konditionen zu besuchen.


Wer kann die Frankenthaler Ermäßigungskarte bekommen?

Die Frankenthaler Ermäßigungskarte erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Sozialgeld, von Kinderzuschlag, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Personen, die keine dieser Leistungen erhalten, wird eine Ermäßigungskarte gewährt, soweit bei einer im Bürgerservice durchgeführten Berechnung ein geringes Einkommen festgestellt wird. Um diese Berechnung durchführen zu können, werden Einkommensnachweise aller in einem Haushalt zusammen lebenden Personen sowie zu den Kosten der Unterkunft benötigt.

Die grundsätzliche Berechtigung für den Erhalt einer Frankenthaler Ermäßigungskarte ist auf Frankenthaler Einwohnerinnen und Einwohner beschränkt.

In vielen Bereichen ist eine Ermäßigung auch ohne Frankenthaler Ermäßigungskarte, durch Vorlage eines Schüler- oder Studentenausweises möglich. Bitte fragen Sie im Einzelfall entsprechend nach.

Für welche Bereiche gilt die Frankenthaler Ermäßigungskarte ?

  • Jahresgebühr der Stadtbücherei
  • Dauerkarten für das Strandbad
  • Erwerb von Einzelkarten für Theater- und Konzertveranstaltungen der Stadt Frankenthal (Pfalz)
  • Veranstaltungen Seniorenbüro (auf Anfrage)
  • Unterricht bei der Städtischen Musikschule; Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen in der Städtischen Musikschule
  • Schullandheimaufenthalte in Hertlingshausen
  • Besuch der Betreuenden Grundschule
  • Strandbadferienlager, Ferien in Hertlingshausen, Ferien im Kindertreff und Orts-randerholung
  • Fahrdienst des ASB für schwerbehinderte Menschen (4,00 EUR statt 10,00 EUR je Einzelfahrt innerhalb des Stadtgebietes)
  • Kursangebot der Volkshochschule Frankenthal e. V.; ausgenommen von der Ermäßigungsregelung der VHS sind sämtliche Studienfahrten und Studienreisen.
  • Vorlage bei der Frankenthaler Tafel und im Chance-Laden

Über weitere künftige Anwendungsbereiche der Frankenthaler Ermäßigungskarte informiert  Sie neben einer jeweiligen Neuauflage dieses Informationsblattes die lokale Presse sowie der Bürgerservice der Stadt Frankenthal.

Wo bekomme ich die Frankenthaler Ermäßigungskarte ?

Bei Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes und der oben genannten Nachweise über ein geringes Einkommen, wird die Frankenthaler Ermäßigungskarte durch den Bürgerservice der Stadt Frankenthal ausgestellt.

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