Frankenthaler Ermäßigungskarte
Wozu gibt es die Frankenthaler Ermäßigungskarte ?
Die Frankenthaler Ermäßigungskarte stellt die Grundlage einer einkommensabhängigen Gebührenregelung für die Nutzung verschiedener öffentlicher Einrichtungen und den Besuch von Veranstaltungen der Stadt dar. Durch die Frankenthaler Ermäßigungskarte soll Frankenthaler Einwohnerinnen und Einwohnern mit geringem Einkommen die Möglichkeit eingeräumt werden, städtische Einrichtungen bzw. Veranstaltungen zu vergünstigten Konditionen zu besuchen.
Wer kann die Frankenthaler Ermäßigungskarte bekommen?
Die Frankenthaler Ermäßigungskarte erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Sozialgeld, von Kinderzuschlag, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Personen, die keine dieser Leistungen erhalten, wird eine Ermäßigungskarte gewährt, soweit bei einer im Bürgerservice durchgeführten Berechnung ein geringes Einkommen festgestellt wird. Um diese Berechnung durchführen zu können, werden Einkommensnachweise aller in einem Haushalt zusammen lebenden Personen sowie zu den Kosten der Unterkunft benötigt.
Die grundsätzliche Berechtigung für den Erhalt einer Frankenthaler Ermäßigungskarte ist auf Frankenthaler Einwohnerinnen und Einwohner beschränkt.
In vielen Bereichen ist eine Ermäßigung auch ohne Frankenthaler Ermäßigungskarte, durch Vorlage eines Schüler- oder Studentenausweises möglich. Bitte fragen Sie im Einzelfall entsprechend nach.