Gebäude-Energie-Gesetz gilt ab 1. Januar 2024

Werden neue Heizungen eingebaut, gelten für Öl- und Gasheizungen die Vorgaben des GEG schon ab 2024, manche Regelungen, je nach Größe der Kommune, gelten erst ab Mitte 2026 bzw. ab 2028.

Sollte die alte Heizung nicht mehr funktionieren und kann auch nicht mehr repariert werden, muss diese durch eine Heizungsanlage die den neuen Standards entspricht, mit einer möglichen Übergangsfrist von 5 Jahren, ersetzt werden.

Sollte sie einen Neubau bauen, gibt das GEG die neuen bestimmten Anteile an regenerativen Energien vor. Hierzu zählt z.B. Strom aus Photovoltaik, Bioöl, Holzpellets, Umweltwärme, oder sogenannter grüner Wasserstoff.

Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden.

Austausch- und Nachrüstungsverpflichtungen:

In einigen Fällen z.B. bei Mehrfamilienhäusern, der Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilien-Hauses, Heizungen die älter als 30 Jahre sind usw. können Austausch- und Nachrüstungsverpflichtungen auf Sie zukommen.

Bitte informieren Sie sich bei Ihren Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfegern, ob Ihre Heizung von dieser Verpflichtung betroffen sein könnte.

Auch die Verbraucherzentrale könnte ein guter Ansprechpartner sein.  

 

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