Die Idee einer kleinen PV-Anlage – auch Balkonkraftwerk, Mini-PV-Anlage, Mini-Solaranlage oder Plug&Play-PV-Anlage genannt - ist in den letzten Jahren immer populärer geworden. Sie besteht üblicherweise aus einem PV-Modul, Befestigungsmaterial, einem Wechselrichter, Verkabelung und einem Stecker. Bei der Anschaffung ist einiges zu beachten. Auf die wichtigsten Aspekte gehen wir im Folgenden ein:
Was ist bei der Entscheidung für eine Mini-PV-Anlage zu beachten?
Vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks sind folgende Punkte zu klären:
- Mit Vermieterin oder Vermieter sprechen
Mieterinnen oder Mieter, die eine Mini-PV-Anlage auf ihrem Balkon oder in dem ihnen zur Verfügung stehenden Garten aufstellen möchten, brauchen normalerweise kein Einverständnis. Trotzdem kann zur Absicherung eine Einwilligung eingeholt werden, auch wenn es keiner Zustimmung bedarf (siehe Urteil des Amtsgerichts Stuttgart Az. 27 C 2283/20).
Soll die Mini-PV-Anlage jedoch außen am Balkongeländer oder an der Fassade installiert werden, so ist zu prüfen, ob der Mietvertrag dies untersagt. Ist im Mietvertrag keine entsprechende Regelung enthalten, ist dennoch das Einverständnis des Vermietenden erforderlich.
- Welcher Anschluss ist erforderlich?
Es bestehen zwei Möglichkeiten die Mini-PV-Anlage mit dem Stromnetz zu verbinden: Wieland- oder die übliche Schutzkontaktsteckdose (Schuko-Steckdose).
Nachdem es in Fachkreisen umstritten war, ob der Anschluss einer Stecker-Solar-Anlage an eine Schuko-Steckdose sicher genug ist, will der Elektrotechnik-Verband VDE den Anschluss einer Mini-PV-Anlage per Schuko-Stecker dulden, wenn der Wechselrichter den üblichen Vorgaben (Norm: VDE AR-N-4105:2018-11) entspricht.
Bei der Verwendung eines Schuko-Steckers als Anschluss sind jedoch die Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) unbedingt zu beachten: So darf die Stecker-Solaranlage nur an eine wettergeschützte Wandsteckdose und nicht an eine Mehrfach-Verteilersteckdose angeschlossen werden. Darüber hinaus muss die Anschlusssteckdose im Anschlusskasten über einen Sicherungsautomaten abgesichert sein.
Es kann dennoch sein, dass der Netzbetreiber für sein Verteilnetz noch auf einer berührungssicheren Steckdose (Wieland-Steckdose) besteht. Daher ist eine Nachfrage beim Netzbetreiber vor dem Kauf sinnvoll.
Momentan beträgt die Obergrenze, für das vereinfachte Anmeldeverfahren einer Mini-PV-Anlage 600 Watt. Für PV-Anlagen, die mehr als 600 Watt leisten, gilt das vereinfachte Anmeldeverfahren nicht. Sie dürfen nicht mehr selbst angemeldet und in Betrieb genommen werden!
- Ist der Stromzähler für den Anschluss einer Mini-PV-Anlage geeignet?
Trotz des Eigenverbrauches, des über die Mini-PV-Anlage erzeugten Stromes, kann es zu bestimmten Zeiten wahrscheinlich vorkommen, dass mehr Solarstrom produziert wird, als gerade benötigt wird. Dieser Überschuss fließt dann ins Stromnetz ab. Damit sich der Stromzähler in diesen Fällen nicht rückwärts dreht, ist eine Rücklaufsperre erforderlich (Zählerrücklauf ist strafbar).
Sinnvoll ist hier eine Erkundigung beim Netzbetreiber, ob ein Zählertausch notwendig ist.
Zukünftig könnte ein Zählertausch bald nicht mehr notwendig sein, da sich der VDE dafür ausgesprochen hat, künftig auch rückwärtslaufende Stromzähler zu akzeptieren, wenn das Balkonkraftwerk eine maximale Leistung von 800 Watt nicht überschreitet. Momentan sollte die Zählerfrage mit dem Stromnetzbetreiber geklärt werden.
- Befestigung der Mini-PV-Anlage / Sichere Montage
Für die sichere Befestigung der Solarmodule ist der Betreibende verantwortlich. Es ist zu beachten, dass Solarmodule nicht an Balkonen oder Fassaden in über 4 Metern Höhe befestigt werden dürfen (siehe Norm DIN 18008 für Glas im Bauwesen).
Pflichten bei Installation einer Mini-PV-Anlage
- Netzbetreiber informieren
Der Netzbetreiber ist über die Anlage in Kenntnis zu setzen, bevor sie in Betrieb genommen wird. Oft stellt der Netzbetreiber eigene Formulare zur Verfügung.
- Eintrag der Anlage ins Marktstammdatenregister
Ist die Anlage an einem festen Ort installiert und an das Hausnetz angeschlossen, ist der Eintrag in das Marktstammdatenregister unter www.marktstammdatenregister.deerforderlich (Bei einem Abbau ist diese auch wieder auszutragen). Die Registrierung ist spätestens bis zum Ende des ersten Monats nach Installation vorzunehmen. - Vergütung des eingespeisten Stroms
Wird Solarstrom ins öffentliche Stromnetz eingespeist, so besteht ein Anspruch auf die sogenannte Einspeisevergütung. Diese Einspeisevergütung ist oft mit bürokratischen und technischen Pflichten verbunden, sodass es sinnvoll sein kann auf die Vergütung zu verzichten. - Vorgehen
Aufstellort ermitteln
Ggf. Rücksprache mit Vermieter
Anforderungen des Netzbetreibers
Zähler überprüfen
Elektrik überprüfen lassen
Kauf der Anlage
Anmeldung Netzbetreiber
Anbringung
Registrierung Marktstammdatenregister