Nein. Bestehende fossil betriebene Heizungen mit Erdöl oder Erdgas können weiterverwendet und dürfen auch repariert werden.
Sollte die alte Heizung nicht mehr funktionieren und kann auch nicht mehr repariert werden, muss diese durch eine Heizungsanlage, die den neuen Standards entspricht, mit einer möglichen Übergangsfrist von 5 Jahren ersetzt werden.
Sollten Sie einen Neubau planen, gibt das GEG die neuen Anteile an regenerativen Energien vor. Hierzu zählt z.B. Strom aus Photovoltaik, Bioöl, Holzpellets, Umweltwärme oder sogenannter grüner Wasserstoff.
Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden.
Austausch- und Nachrüstungsverpflichtungen:
In einigen Fällen z.B. bei Mehrfamilienhäusern, dem Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilien-Hauses, Heizungen, die älter als 30 Jahre sind usw. können Austausch- und Nachrüstungsverpflichtungen auf Sie zukommen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihren Bezirksschornsteinfegern, ob Ihre Heizung von dieser Verpflichtung betroffen sein könnte.
Auch die Verbraucherzentrale ist ein guter Ansprechpartner.