Fragen zur Wärmeplanung

Fragen & Antworten zur kommunalen Wärmeplanung

Zur kommunalen Wärmeplanung erreichten Stadt und Stadtwerke Frankenthal eine Vielzahl an Fragen. Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie hier, damit Sie sich weitergehend informieren können. 

  • 1) Warum brauchen wir die kommunale Wärmeplanung?

    Zur Eingrenzung des Klimawandels und der damit einhergehenden Folgen, hat die deutsche Bundesregierung mit dem Klimaschutzgesetz die Treibhausgasneutralität Deutschlands bis zum Jahr 2045 beschlossen.

    Durch die Verbrennung fossiler Energieträger zur Bereitstellung von Strom und Wärme werden große Mengen an Treibhausgasen verursacht. Diese Treibhausgase haben zur Folge, dass der Klimawandel vorangetrieben wird und es zu einer Zunahme von extremen Wetterereignisse wie Hitzeperioden und Trockenheit oder auch Starkregenereignisse kommt. Das Ziel der Wärmewende ist es, diesen CO2-Ausstoß zu verringern. 

    Wir brauchen eine kommunale Wärmeplanung, um alternative Wärmequellen zu finden und eine auf Frankenthal optimal zugeschnittene Wärmeversorgung einzurichten.

  • 2) Was ist die kommunale Wärmeplanung?

    Die Voraussetzungen und Bedingungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung sind von Region zu Region sehr verschieden. Es gibt unterschiedliche Quellen für erneuerbare Energie oder Abwärme, unterschiedliche Gegebenheiten in der Infrastruktur oder den Verbrauchswerten.

    Die kommunale Wärmeplanung ist deshalb dafür da, regionale, auf die Stadt oder Kommune zugeschnittene, Lösungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu finden. Dabei geht es zum einen darum mögliche Wärmequellen zu finden, zum anderen jedoch auch darum, den Wärmebedarf und dessen langfristige Entwicklung zu ermitteln.

    Die kommunale Wärmeplanung besteht aus vier wesentlichen Schritten:

    1. Bestandsanalyse: Diese beinhaltet die Datenerhebung und Ermittlung des momentanen Stands der Wärmeversorgung und des Wärmebedarfes.
    2. Potentialanalyse: Diese kümmert sich um die Ermittlung der Potentiale bezogen auf erneuerbare Energien, Abwärme oder Effizienzsteigerungen der Gebäude an sich, die durch Sanierungsmaßnahmen erreicht werden könnten.
    3. Aufstellung eines Zielszenarios: Hier werden die Ergebnisse aus den ersten beiden Punkten zusammengetragen und eine mögliche neue Wärmeversorgungsstruktur dargestellt.
    4. Wärmewendestrategie: Hier werden die konkreten Maßnahmen in einem Maßnahmenkatalogs zusammengefasst. Dazu gehört ebenfalls die Ausweisung der voraussichtlichen Versorgungsgebiete mit Fernwärme.

    Es ist klar, dass die Wärmeplanung und die Maßnahmen nicht von heute auf morgen umgesetzt sind. Um die sich verändernden Rahmenbedingungen oder Lerneffekte aus Maßnahmen zu berücksichtigen, wird die Wärmeplanung in einem regelmäßigen Rhythmus von 5 Jahren überprüft und angepasst.

  • 3) Wann tritt die kommunale Wärmeplanung in Kraft?

    Die kommunale Wärmeplanung, also das vorher beschriebene Zielszenario mit einem Maßnahmenkatalog und einer Info über die  Wärmeversorgungsgebiete, muss bis einschließlich 30. Juni 2028 in Frankenthal vorhanden sein. 

  • 4) Was bedeutet das für mich?

    Der erstellte Wärmeplan soll Auskunft über die Zukunft der Wärmeversorgung im Stadtgebiet geben. Dieser Plan soll die Eigentümerinnen und Eigentümer zukünftig über die entstehende Energieversorgung in ihrer Umgebung informieren.

  • 5) Wer kann mich beraten?

    Eine Energieberatung kann bei den Stadtwerken Frankenthal über die Adresse energieberatung@stw-frankenthal.de angefragt geben.

    Sobald die Rahmenbedingungen geklärt sind, werden die Stadtwerke ebenfalls Auskunft über eine mögliche Fernwärmeerzeugung geben.

    Ebenso bietet die Verbraucherzentrale Online-Themenabende zum Thema Sanierung und Heizung sowie weitere Informationen an. 

  • 6) Wie hängen das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäudeenergiegesetz zusammen?

    Wie und wann die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeerzeugung erfolgt, wird durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz geregelt.

    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt dabei sämtliche Vorgaben in Bezug auf die Energieeffizienz von Gebäuden und die Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung. Das bedeutet, dieses Gesetz richtet sich an die Gebäudeeigentümer.

    Der ursprüngliche Entwurf der GEG-Novelle sah eine strikte Einführung der 65-Prozent-Regel zum 1. Januar 2024 vor. Nachdem dies eine große öffentliche Debatte und auch Diskussionen innerhalb der Regierungsparteien auslöste, wurde diese Frist in einem neuen Entwurf des GEG abgemildert. 

    Die „Abmilderung“ bestand in erster Linie darin, dass die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetz mit der zeitlichen Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung verknüpft wurde.

    Wenn eine Stadt oder Kommune also nach den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetztes (WPG) einen Wärmeplan erstellt und die voraussichtlichen Versorgungsgebiete definiert, hat dies direkte Auswirkungen auf das 65-Prozent-Gebot des GEG, das im Anschluss an die Veröffentlichung des Wärmeplans in Kraft tritt.

  • 7) Muss ich meine noch funktionsfähige Gas- oder Ölheizung jetzt austauschen lassen?

    Nein. Bestehende fossil betriebene Heizungen mit Erdöl oder Erdgas können weiterverwendet und dürfen auch repariert werden.

    Sollte die alte Heizung nicht mehr funktionieren und kann auch nicht mehr repariert werden, muss diese durch eine Heizungsanlage, die den neuen Standards entspricht, mit einer möglichen Übergangsfrist von 5 Jahren ersetzt werden.

    Sollten Sie einen Neubau planen, gibt das GEG die neuen Anteile an regenerativen Energien vor. Hierzu zählt z.B. Strom aus Photovoltaik, Bioöl, Holzpellets, Umweltwärme oder sogenannter grüner Wasserstoff.

    Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden.

    Austausch- und Nachrüstungsverpflichtungen:

    In einigen Fällen z.B. bei Mehrfamilienhäusern, dem Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilien-Hauses, Heizungen, die älter als 30 Jahre sind usw. können Austausch- und Nachrüstungsverpflichtungen auf Sie zukommen.

    Bitte informieren Sie sich bei Ihren Bezirksschornsteinfegern, ob Ihre Heizung von dieser Verpflichtung betroffen sein könnte.

    Auch die Verbraucherzentrale ist ein guter Ansprechpartner.  

  • 8) Wird der Einbau neuer Heizungen gefördert?

    Momentan wird der Einbau einer neuen Heizung nicht von der Stadt Frankenthal gefördert.

    Sie können sich bei der Verbraucherzentrale über mögliche Fördermittel informieren.  

  • 9) Wird an meiner Adresse zukünftig Fernwärme angeboten?

    Da die kommunale Wärmeplanung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, kann hierzu noch keine Auskunft getroffen werden. Wir halten Sie über die weiteren Schritte auf dem Laufenden.

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