Naturschutzbeauftragte
Die Naturschutzbeauftragten beobachten geschützte Flächen, als auch Naturobjekte, die unter gesetzlichem Schutz stehen. Sie teilen der unteren Naturschutzbehörde Schäden am Landschaftshaushalt und am Landschaftsbild mit und können Vorschläge über Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in der Landschaft unterbreiten.
Die Naturschutzbeauftragten sollen ihre Gemarkung gut kennen, so dass sie Veränderungen im Landschaftsbild bemerken. Besonders offensichtlich wären beispielsweise illegale Abfallablagerungen, die dann der Behörde zu melden sind. Die ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten sind daher als zusätzliche Beobachter für die untere Naturschutzbehörde tätig und helfen, frühzeitig nachteilige Veränderungen in der Landschaft zu erkennen. Dabei achten sie auch Veränderungen, die nicht oder nicht unmittelbar auf menschliche Eingriffe zurückzuführen sind.