Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Umgang mit Tieren in Frankenthal. Im Besonderen geht es um Verhalten und Rücksichtnahme gegenüber Wildtieren oder artgeschützten Tieren. Außerdem informieren wir über Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung.
Die Informationen werden in Kooperation mit der Unteren Naturschutzbehörde fortwährend ergänzt.
Katzenschutzverordnung
Katzen mit unkontrolliertem Freilauf stellen eine große Herausforderung für den Tierschutz dar. Um das Leben und Wohlbefinden freilebender Katzen zu schützen, gilt in Frankenthal die Katzenschutzverordnung (KatzenSchuVO). Ziel der Verordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen zu verhindern und damit Leiden durch Krankheiten, Verletzungen oder Unterernährung zu reduzieren.
In Zusammenarbeit mit dem Frankenthaler Tierschutzverein hat die Stadtverwaltung eine Katzenschutzverordnung erlassen, die am 1. Juli 2025 in Kraft tritt.
Vom 1. März bis 30. September erstreckt sich nach dem Bundesnaturschutzgesetz die Vogelschutzzeit. Innerhalb dieses Zeitraums sind Schnitt und Fällarbeiten an Hecken, Sträuchern und Gehölzen verboten. Dadurch sollen Brut-, Nist-, und Lebensstätten von Vögeln und Kleintieren geschützt werden.
Maßnahmen, die zum Beispiel wegen einer geplanten, genehmigten Baumaßnahme erforderlich werden oder der Herstellung der Verkehrssicherheit dienen, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, wobei der Nachweis der artenschutzrechtlichen Unbedenklichkeit der Maßnahme zu führen ist.
Schonende Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr über möglich, solange es sich um Maßnahmen handelt, die den Zuwachs begrenzen. Das sogenannte „Auf den Stock setzen“ ist weder ein schonender Pflegeschnitt noch Formschnitt, auch die Rodung ist somit nicht zulässig.
Vor allen Schnittmaßnahmen ist das Gehölz oder die Hecke auf Nester zu prüfen, also der Artenschutz grundsätzlich zu beachten.
Wenn Sie während des Schutzzeitraumes einen Baum fällen müssen, können Sie hierfür einen Antrag stellen:
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Schnaken
Frankenthal ist Teil der KABS (Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage) e.V., der sich als eingetragener und gemeinnütziger Verein der Bekämpfung der "Schnakenplage" verschrieben hat. Hauptsächlich betrifft diese Eindämmung bestimmte Auwald-Stechmückenarten („Rheinschnaken“).
Auch privat können Sie Stechmücken in Regentonnen und Gartenteichen bekämpfen.
Das im Jahr 2021 gegründete Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) wurde als zentrale Anlaufstelle für Fragen zu Luchs und Wolf geschaffen. Informationen zum Wolfs- und Luchs-Management, zu Herdenschutzmaßnahmen und Präventionsförderung für das Land Rheinland-Pfalz finden Sie dort.