Bauleitplanung
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über den Flächennutzungsplan der Stadt Frankenthal im Allgemeinen sowie über Bebauungspläne bestimmter Vorhaben.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über den Flächennutzungsplan der Stadt Frankenthal im Allgemeinen sowie über Bebauungspläne bestimmter Vorhaben.
Hier lesen Sie die aktuellen Beteiligungsverfahren, die wir per Offenlage veröffentlichen.
Der Flächennutzungsplan (auch kurz FNP genannt) ist der vorbereitende Bauleitplan gemäß Baugesetzbuch. Er stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für die gesamte Stadt dar.
Sie können den aktuellen Flächennutzungsplan von 1998 sowie alle Änderungen dazu im Geoportal Rheinland-Pfalz kostenlos abrufen und herunterladen. Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich Planen und Bauen.
Am 06.02.2019 hat der Stadtrat beschlossen den Flächennutzungsplan neu aufzustellen.
Schwerpunktthemen des Flächennutzugsplans 2035 sind, u.a.: Wohnraumversorgung, Gewerbeflächenentwicklung, Nachhaltige Mobilität, Digitalisierung, Klimawandel/Klimaanpassung/Klimaschutz, Hochwasserschutz, Starkregenereignisse, Energie, Nahversorgung/Einzelhandel, Daseinsvorsorge, Freiraumentwicklung/Renaturierungsmaßnahmen und Grünkonzeption.
Ein Bebauungsplan regelt, was, wo und wieviel auf einem Grundstück gebaut werden darf. Er ist ein wichtiges Instrument für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung der Stadt.
Rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Frankenthal finden Sie im Geoportal Rheinland-Pfalz. Dort können Sie die einzelnen Pläne mit den zugehörigen Dokumenten auch kostenfrei herunterladen.
Unterlagen für derzeit aktuelle Verfahren finden Sie bei Projekten.
Ein Bebauungsplan ist eine Satzung und damit für den einzelnen Bürger verbindlich. Er regelt, welche bauliche Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Industrie usw.) zugelassen wird, und wie viel oder wie groß gebaut werden darf (Grundfläche, Geschossfläche oder Baumasse).
Der Bebauungsplan ist neben dem Flächennutzungsplan einer der beiden Bauleitpläne. Die Bauleitplanung soll gemäß Baugesetzbuch (BauGB) die baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke in der Gemeinde vorbereiten und leiten und so eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten.
Aufstellungsbeschluss
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Das bedeutet, dass die Verwaltung den Auftrag erhält einen Bebauungsplan und ggf. die dazugehörigen Verträge zu erarbeiten. Für einen Aufstellungsbeschluss werden das Plangebiet in einer Karte dargestellt und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung benannt. Der Beschluss muss zuerst vom Planungs- und Umweltausschuss und wenn das Planungsgebiet in einem Vorort liegt auch vom Ortsbeirat vorberaten werden, danach vom Stadtrat beschlossen werden und wird im Anschluss im Amtsblatt bekannt gemacht.
Erstellung Vorentwurf
Bearbeitungsphase in welcher ein erster Bebauungsplanentwurf erarbeitet und zwischen der Verwaltung und ggf. dem Vorhabenträger abgestimmt wird.
Frühzeitige Beteiligung
In den meisten Planaufstellungsverfahren werden die Bürger in zwei Schritten (beim Vorentwurf und beim Entwurf) beteiligt und können dabei Anregungen geben. Zur gleichen Zeit werden in den meisten Fällen auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Diese beurteilen den Bebauungsplan aus ihrer fachspezifischen Sicht und geben eine Stellungnahme ab.
Der Zeitraum einer Bürgerbeteiligung wird im Amtsblatt und auf der Webseite der Stadt Frankenthal öffentlich bekannt gemacht. Die Pläne werden für einen Zeitraum von einem Monat meist, im Bereich Planen und Bauen ausgelegt. Parallel dazu finden Sie die Planunterlagen auch auf unserer Internetseite im Bereich Bebauungspläne.
Die Ergebnisse der Beteiligung werden protokolliert und ausgewertet und bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt. Der Stadtrat entscheidet im Rahmen der Abwägung darüber, welche Anregungen in die Planung übernommen werden, welchen teilweise entsprochen wird und welchen nicht entsprochen wird. Das Ergebnis der Abwägung wird den Absendern der Anregungen mitgeteilt. Dabei ist auch erläutert, mit welcher Begründung die einzelne Entscheidung getroffen wurde.
Fertigstellung Fachgutachten und Entwurf
Fachgutachten werden zumeist bereits vor der ersten Beteiligung beauftragt, es kommt jedoch vor, dass weitere Fachgutachten beauftragt werden um auf offene Fragestellungen aus der Beteiligung eingehen zu können. In dieser Bearbeitungsphase werden Fachgutachten fertiggestellt und der Bebauungsplanentwurf hinsichtlich der Ergebnisse der Gutachten und Beteiligung überarbeitet und angepasst.
Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Auf Grundlage eines Beschlusses des Stadtrates erfolgt die Veröffentlichung des ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurfes für die Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Veröffentlichung erfolgt wie bei der frühzeitigen Beteiligung über das Amtsblatt und die Webseite der Stadt Frankenthal. Die Pläne werden erneut für einen Zeitraum von einem Monat, im Bereich Planen und Bauen, ausgelegt. Parallel dazu finden Sie die Planunterlagen auch auf unserer Internetseite im Bereich Bebauungspläne.
In diesem Zeitraum steht Ihnen die Stadtplanung oder Stadtentwicklung für Erläuterungen zur Verfügung. Während der Veröffentlichung können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Sie haben die Möglichkeit diese per E-Mail oder postalisch zu senden sowie Ihre Stellungnahme zur Niederschrift in der Verwaltung vorzutragen.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Abwägung aller Belange, Satzungsbeschluss
Nach Ablauf des Veröffentlichungszeitraums erfolgt die Prüfung der Stellungnahmen (Abwägung). Die Bedenken und Vorschläge werden gewichtet, dem bisherigen Planungsergebnis gegenübergestellt und abgewogen. Der Stadtrat entscheidet, welche Anregungen in die Planung übernommen werden, welchen teilweise entsprochen wird und welchen nicht entsprochen wird.
Wird eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich, die die Grundzüge der Planung berührt, muss der geänderte Plan erneut veröffentlicht werden. Alle vom Plan Betroffenen können erneut (allerdings nur zu den geänderten Teilen) Stellungnahmen einreichen.
Das Prüfergebnis der Abwägung und die daraus erfolgten Änderungen wird dem Planungs- und Umweltausschuss und dem Stadtrat vorgestellt, welcher den Bebauungsplan als Satzung beschließt.
Bekanntmachung
Nach dem Satzungsbeschluss wird der Plan ausgefertigt und anschließend im Amtsblatt bekannt gemacht. Erst mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig. Sie können die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Frankenthal beim Bereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung und Grünplanung einsehen. Außerdem finden Sie einige Pläne auch im Geoportal Rheinland-Pfalz.
Der Bebauungsplan besteht meist aus mehreren Teilen. Die Planzeichnung stellt die zeichnerischen Festsetzungen dar, die in der Legende erläutert werden.
Die textlichen Festsetzungen zum Beispiel zum Maß der baulichen Nutzung oder zur Dachform gehören auch zum Bebauungsplan. Ergänzend gibt es für jeden Bebauungsplan eine Begründung, die aber nicht Teil der Satzung ist.
Die konkreten Baumöglichkeiten auf einem bestimmten Grundstück ergeben sich meist durch das Baufenster und die Nutzungsschablone. Das Baufenster besteht aus blauen Baugrenzen ("Bis zu dieser Linie darf gebaut werden") und/oder aus roten Baulinien ("Auf diese Linie muss gebaut werden").