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Ehemaliges Sternjakob-Areal

Ehemaliges Sternjakob-Areal

  • 25. Änderung des Flächennutzungsplans 1998 im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Ehemaliges Sternjakob-Areal, Teil C", frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB  

    ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

    Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2022 die Einleitung des Verfahrens zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans 1998 im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    "Ehemaliges Sternjakob-Areal, Teil C"

    gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der neu abgegrenzte räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Frankenthal die Flurstücke 1509/1, 1509/3, 1521/1, 1521/5, 1521/7, 1521/8, 1521/9, 1521/10, 1521/11, 1521/12, 1521/13, 1521/14, 1522/5, 1522/6, 1522/7, 1522/8, 1522/9, 1524/1, 1524/2, 1524/3, 1525/3, 1525/4, 1525/5, 1525/6, 1525/7, 1525/8 und 1525/9. 

    Verfahrensart
    Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Vollverfahren gemäß §§ 2ff. BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Der Vorentwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplans wurde ebenfalls in der Sitzung des Stadtrats am 14. Oktober 2022 beschlossen.

    Planungsziel
    Die Steinmann GmbH & Co. KG als Vorhabenträger reichte einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans 1998 in Verbindung mit dem Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens "Ehemaliges Sternjakob-Areal, Teil C" ein. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan sieht auf der Fläche gewerbliche und gemischte Bauflächen vor. Für das Sternjakob-Areal ist nun eine wohnbauliche Nutzung sowie für einen kleinen Teilbereich eine gewerbliche Nutzung geplant.

    Mit dem Vorentwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplans werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie gemäß § 4 Abs.1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Flächennutzungsplanvorentwurf in der Fassung von November 2022 wird in der Zeit

    Vom 20.02.2023 bis einschließlich 27.03.2023

    im JM Center, Nachtweideweg 1-7, im Foyer, während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Mi 8:30-12:00 und 14:00-16:00 Uhr, Do 8:30-12:00 und 14:00-18:00 Uhr, Fr 8:30-12:30 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Es besteht die Möglichkeit der Unterrichtung über die Ziele und Zwecke sowie der wesentlichen Auswirkungen der Planung. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich (per Email:  andreas.ehrhard@frankenthal.de) oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

    STADTVERWALTUNG FRANKENTHAL (PFALZ), den 09.02.2023

    Martin Hebich

    Oberbürgermeister 


  • Aufstellung vorhabenbezogner Bebauungsplan „Ehemaliges Sternjakob-Areal, Teil C"; frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

    ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

    Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2022 die Zustimmung zum Bebauungskonzept beschlossen und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan

     „Ehemaliges Sternjakob-Areal, Teil C"

    gefasst. Der neu abgegrenzte räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Frankenthal das Flurstück 1521/13 vollständig sowie die Flurstücke 1522/6, 1522/8, 1522/9 und 1521/14 teilweise. Der Geltungsbereich wird begrenzt:

    • Im Norden: Durch die südliche Grenze des Flurstücks Nr. 1522/8, 1522/5 und 1522/7
    • Im Osten: Durch die Straße „Am Strandbad“
    • Im Süden: Durch die Frankenstraße
    • Im Westen: Durch den Verlauf der Grenze des Geltungsbereichs durch die Flurstücke Nr. 1522/8 und 1521/14


    Verfahrensart
    Der Bebauungsplan „Ehemaliges Sternjakob-Areal, Teil C" wird im Vollverfahren gemäß §§ 2ff. BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

    Planungsziel
    Das vorliegende städtebauliche Konzept für den Teilbereich C sieht 72 zusätzliche Wohneinheiten vor. Hiervon sind 22 dem geförderten Wohnungsbau vorbehalten. Somit könnten zusammen mit den Teilbereichen A und B bis zu 302 Wohneinheiten entstehen. Der Teil C sieht vier Mehrfamilienhäuser mit drei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss vor. Erschlossen werden diese über die „Frankenstraße“ und die Straße „Am Strandbad“. Für den ruhenden Verkehr soll eine Tiefgarage mit 68 Stellplätzen entstehen.

    Dem Bebauungskonzept des Investors, der Fritz Steinmann Immobilien GmbH & Co.  KG  wurde  zugestimmt und mit dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes von November 2022 werden gemäß § 3 Abs.1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie gemäß § 4 Abs.1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

    Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes des Investors in der Fassung von November 2022 wird in der Zeit

    vom 20.02.2023 bis 27.03.2023

    im JM Center, Nachtweideweg 1-7, im Foyer, während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Mi 8:30-12:00 und 14:00-16:00 Uhr, Do 8:30-12:00 und 14:00-18:00 Uhr, Fr 8:30-12:30 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Es besteht die Möglichkeit der Unterrichtung über die Ziele und Zwecke sowie der wesentlichen Auswirkungen der Planung. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich (per Email:  andreas.ehrhard@frankenthal.de) oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

    STADTVERWALTUNG FRANKENTHAL (PFALZ), den 09.02.2023

    Martin Hebich

    Oberbürgermeister  

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