Straßenverkehr bei Nacht

Nördlich des Jahnplatzes

vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nördlich des Jahnplatzes",  

 

Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat in seiner Sitzung am 17. April 2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

 

„Nördlich des Jahnplatzes", 

 

bestehend aus Planzeichnung inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan und textlichen Festsetzungen, beschlossen sowie die Begründung gebilligt. In der gleichen Sitzung wurde die Durchführung der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, den Neubau einer Regionaldirektion der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG zu ermöglichen. Neben einem Neubau im rückwärtigen Gartenbereich ist auch eine Nutzung der unter Denkmalschutz stehenden „Kopp´schen Villa“ als Beratungszentrum für Firmenkunden und Private Banking vorgesehen.


Der Entwurf des vorhabenzbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung von März 2024 sowie die Fachgutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom

                       

06.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024

 

auf der Internetseite der Stadt Frankenthal aufgerufen werden unter:

https://www.frankenthal.de/offenlage

(www.frankenthal.de→ Wirtschaft → Bauen & Wohnen→ Bauleitplanung→ Offenlage) 

Außerdem besteht beim Bereich Planen und Bauen, Abteilung Stadt- und Grünplanung, im Foyer des JM Centers, Nachtweideweg 1-7, während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Mi 8:30-12:00 und 14:00-16:00 Uhr, Do 8:30-12:00 und 14:00-18:00 Uhr, Fr 8:30-12:30 Uhr) die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Unterlagen. Stellungnahmen zur Planung sollen in diesem Zeitraum elektronisch ( planenundbauen@frankenthal.de) übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

 

Des Weiteren informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

 

STADTVERWALTUNG FRANKENTHAL (PFALZ), den 30.04.2024

 

Dr. Nicolas Meyer

Oberbürgermeister

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