Bebauungsplan „Nördlich des Jakobsplatzes "
Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat in seiner Sitzung am 05. Juli 2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nördlich des Jakobsplatzes" nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Frankenthal das Flurstück 5000.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan:
Verfahrensart
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Nördlich des Jakobsplatzes“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Planungsziel
Die Pro Concept Objekt 3 GmbH aus Mannheim als Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung eines Wohn- und Gewerbekomplexes auf der Fläche des bestehenden EDEKA-Marktes. Der bestehende EDEKA-Markt soll gemäß den Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes auf der gleichen Fläche neuerrichtet und erweitert werden.
Beteiligungsverfahren
Die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Nördlich des Jakobsplatzes“ wurden in der Sitzung des Stadtrates vom 05.07.2023 beschlossen. Das städtebauliche Konzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes kann in der Zeit vom 18.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024 unter folgender Internetadresse aufgerufen werden:
www.frankenthal.de/offenlage (www.frankenthal.de → Wirtschaft → Bauen & Wohnen → Bauleitplanung → Offenlage)
Außerdem besteht beim Bereich Planen und Bauen im Foyer des JM Centers, Nachtweideweg 1-7, während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Mi 8:30-12:00 und 14:00-16:00 Uhr, Do 8:30-12:00 und 14:00-18:00 Uhr, Fr 8:30-12:30 Uhr) die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Unterlagen. Stellungnahmen zur Planung sollen in diesem Zeitraum elektronisch (* planenundbauen@frankenthal.de) übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es besteht die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Des Weiteren informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.