Straßenverkehr bei Nacht

Solarpark BASF-Nordfläche

Bauleitplanung "Mörsch, Solarpark BASF-Nordfläche"

  • 26. Änderung des Flächennutzungsplans 1998 im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Mörsch, Solarpark BASF-Nordfläche": Änderung des Geltungsbereichs, frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB  

    ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

    Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 die Änderung des Geltungsbereiches der 26. Änderung des Flächennutzungsplans 1998 im Parallelverfahren zum Bebauungsplan

    „Mörsch, Solarpark BASF-Nordfläche",

    der dem Aufstellungsbeschluss des Stadtrats vom 08.11.2023 zugrunde lag, beschlossen. Der neu abgegrenzte räumliche Geltungsbereich umfasst auf der Gemarkung Mörsch nicht mehr das Flurstück 1224/7, nunmehr in der Gemarkung Mörsch die Flurstücke  1224/8, 1225/4, 1228/2, 1229, 1230, 1231, 1232, 1233, 1234/1, 1243/1, 1247, 1248, 1250/1, 1252, 1253, 1254, 1255, 1256, 1257, 1258, 1259, 1260, 1261, 1263, 1264, 1265, 1267, 1270, 1271/1, 1272/1, 1273, 1274, 1278/3, 1278/4, 1279/7, 1280, 1284/4,1290/1, 1298, 1299/3, 1299/4, 1300, 1301, 1302/1, 1302/4, 1311/4.

    Vorentwurf 26. Flächennutzungsplan-Änderung


    Planungsziel der Bauleitplanung ist die Errichtung eines Solarparks. Beabsichtigt ist, „grünen“ Strom für die Region und die BASF zu produzieren und damit einen Beitrag zu leisten, die Klimaschutzziele einzuhalten und die Energiewende voranzubringen. Zudem soll der Solarpark einen Freizeitwert erhalten, indem Infotafeln entlang des Wegs am Rhein aufgestellt werden. Auch Ladeinfrastruktur für E-Bikes wäre vorstellbar.

    Des Weiteren hat der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) in seiner Sitzung am 25.09.2024 den Vorentwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung von August 2024, bestehend aus der Planzeichnung, beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

    Der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung kann in der Zeit vom

    22. November 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025 

    auf der Internetseite der Stadt Frankenthal aufgerufen werden unter:

    https://www.frankenthal.de/offenlage

    Außerdem besteht beim Bereich Planen und Bauen, Abteilung Stadt- und Grünplanung, im Foyer des JM Centers, Nachtweideweg 1-7, während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Mi 8:30-12:00 und 14:00-16:00 Uhr, Do 8:30-12:00 und 14:00-18:00 Uhr, Fr 8:30-12:30 Uhr) die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Unterlagen.

    Es besteht die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

    Stellungnahmen zur Planung sollen in diesem Zeitraum elektronisch ( planenundbauen@frankenthal.de) übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

    Des Weiteren informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

    STADTVERWALTUNG FRANKENTHAL (PFALZ), den xxxx.2024

    Dr. Nicolas Meyer

    Oberbürgermeister 


  • Bebauungsplan „Mörsch, Solarpark BASF-Nordfläche": Änderung des Geltungsbereichs, frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

    ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

    Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans

    „Mörsch, Solarpark BASF-Nordfläche",

    der dem Aufstellungsbeschluss des Stadtrats vom 08.11.2023 zugrunde lag, beschlossen. Der neu abgegrenzte räumliche Geltungsbereich umfasst auf der Gemarkung Mörsch nicht mehr das Flurstück 1224/7, nunmehr in der Gemarkung Mörsch die Flurstücke  1224/8, 1225/4, 1228/2, 1229, 1230, 1231, 1232, 1233, 1234/1, 1243/1, 1247, 1248, 1250/1, 1252, 1253, 1254, 1255, 1256, 1257, 1258, 1259, 1260, 1261, 1263, 1264, 1265, 1267, 1270, 1271/1, 1272/1, 1273, 1274, 1278/3, 1278/4, 1279/7, 1280, 1284/4,1290/1, 1298, 1299/3, 1299/4, 1300, 1301, 1302/1, 1302/4, 1311/4.

    Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Solarparks. Beabsichtigt ist, „grünen“ Strom für die Region und die BASF zu produzieren und damit einen Beitrag zu leisten, die Klimaschutzziele einzuhalten und die Energiewende voranzubringen. Zudem soll der Solarpark einen Freizeitwert erhalten, indem Infotafeln entlang des Wegs am Rhein aufgestellt werden. Auch Ladeinfrastruktur für E-Bikes wäre vorstellbar.

    Des Weiteren hat der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) in seiner Sitzung am 25.09.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Mörsch, Solarpark BASF-Nordfläche" in der Fassung von August 2024, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, beschlossen sowie die Begründung und den Umweltbericht gebilligt. In der gleichen Sitzung wurde die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

    Der Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie Fachgutachten können in der Zeit vom

    22. November 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025 

    auf der Internetseite der Stadt Frankenthal aufgerufen werden unter:

    https://www.frankenthal.de/offenlage

    Außerdem besteht beim Bereich Planen und Bauen, Abteilung Stadt- und Grünplanung, im Foyer des JM Centers, Nachtweideweg 1-7, während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Mi 8:30-12:00 und 14:00-16:00 Uhr, Do 8:30-12:00 und 14:00-18:00 Uhr, Fr 8:30-12:30 Uhr) die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Unterlagen.

    Es besteht die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

    Stellungnahmen zur Planung sollen in diesem Zeitraum elektronisch ( planenundbauen@frankenthal.de) übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

    Des Weiteren informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.


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