Projekte

Aktuelle Bauprojekte der Stadt Frankenthal

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Bauprojekte der Stadt Frankenthal sowie Bebauungspläne und Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. Außerdem informieren wir über die Teilnahme an verschiedenen Förderprogrammen.


Projekte der Städtebauförderungsprogramme

  • KIPKI

    Das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) stellt allen rheinland-pfälzischen Kommunalen Gebietskörperschaften unbürokratisch Fördermittel für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimawandelfolgenanpassung zur Verfügung. Insgesamt umfasst das Programm 250 Millionen Euro. Für jede Einwohnerin und jeden Einwohner schüttet die Landesregierung rund 44 Euro aus.

  • Aktive Stadtzentren, ISEK

    Das Land Rheinland-Pfalz hat die Stadt Frankenthal in die Landesinitiative zur Stärkung der Investitionsfähigkeit der großen Mittelzentren aufgenommen. eröffnen sich der Stadt neue Spielräume, um individuelle städtebauliche Akzente zu setzen. Auch für Privateigentümer bieten sich attraktive Fördermöglichkeiten.

    Landesinitiative startet in Frankenthal

    Mit den Fördermitteln aus der Landesinitiative zur Stärkung der Investitionsfähigkeit der großen Mittelzentren soll die Innenstadt aufgewertet und im Rahmen eines ganzheitlichen und nachhaltig ausgelegten Innenstadtentwicklungsprozesses als Standort von Handel, Dienstleistung, Gewerbe, Wohnen und Tourismus gestärkt werden.
    Das Fördergebiet umfasst den Kernbereich der Innenstadt zwischen Westlicher Ringstraße, Neumayerring, Europaring, Carl-Theodor- und Elisabethstraße.

    Eckpunkte der Landesinitiative für Frankenthal sind eine vierjährige Laufzeit, ein Fördersatz von 90 Prozent und ein förderungsfähiges Investitionsvolumen von rund 6.200.000 Euro bzw. ein Fördermittelvolumen von rund 5.600.000 Euro. Die Stadt Frankenthal trägt einen Eigenanteil von 10 Prozent.

    Im Rahmen des Programms „Aktive Stadtzentren“ können neben öffentlichen auch private Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. 


    Bürgerbeteiligungsprozess

    Voraussetzung für die Zuteilung der Gelder ist ein von der Verwaltung zu erarbeitendes so genanntes „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)“. Dabei möchte die Stadt Bürgerinnen und Bürger sowie weitere wichtige Akteure der Innenstadt im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsprozesses aktiv einbinden - über Fragebögen und einen Bürgerbeteiligungsprozess. Nach der Auftaktveranstaltung am 23. Januar 2020, bei der bereits erste Meinungen und Eindrücke zur Innenstadt gesammelt wurden, fanden im Februar 2020 themenspezifische Workshops statt. Eingeladen waren Hauseigentümer, Anwohner, Einzelhändler und alle anderen Interessierte.


    Workshops

    • Thema "Wohnen und Leben in der Innenstadt - Stadtgestalt, Ambiente, Grün und Freiraum" (12. Februar 2020)
    • Thema "Handel, Dienstleistungen, Gastronomie, Handwerk und Kultur" (20. Februar 2020)
    • Thema "Verkehr und Mobilität" (26. Februar 2020)



  • Quartiersentwicklung Pilgerpfad

    Die Stadt Frankenthal plant, das Gebiet „Pilgerpfad“ fit für die Zukunft zu machen. Gebäude, Wegeverbindungen und Plätze sind in die Jahre gekommen – Anlass für Politik und Verwaltung, hier aktiv zu werden. Das Quartier, das entwickelt werden soll, liegt zwischen der Mahlastraße im Westen, der B9 im Osten, der Frankenstraße im Norden und der Isenach im Süden. 


  • ZOB & Bahnhofsumfeld

    Die Stadt Frankenthal beabsichtigt den Bereich des Bahnhofsvorplatzes samt dem angrenzenden Zentralen Omnibusbahnhof und eines Teilstücks der Eisenbahnstraße umzubauen und neu zu gestalten.

Wohnungsbauprojekte

Die Schaffung von weiterem bezahlbaren Wohnungsraum ist für die Entwicklung Frankenthals von zentraler Bedeutung. Daher wird das Thema besonders in den Fokus gestellt.

"Roadmap Wohnungsbau"

Die „Roadmap Wohnungsbau“ beinhaltet das Ziel, an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet innerhalb der nächsten 15 Monate Baurecht zu erlangen. Der Stadtrat ist der vorgeschlagenen Priorisierung einstimmig am 6. März 2024 gefolgt. Obwohl die Priorisierung und die Zielsetzung vor dem Hintergrund der finanziellen und personellen Ressourcen schwierig und herausfordernd sind, hat sich der Bereich Planen und Bauen fünf Etappenziele gesetzt.

 

Etappenziel 1

Abschluss der laufenden Bebauungsplanverfahren

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Etappenziel 2

Mobilisierung der Flächenpotenziale westlich des Hauptbahnhofes

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Etappenziel 3

Erarbeitung eines ganzheitlichen Innenentwicklungskonzeptes

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Etappenziel 4

Entwicklung neuer Wohn- und Mischgebiete

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Etappenziel 5

Fertigstellung des Wohnraumversorgungskonzeptes

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Priorisierte Bebauungspläne


Sternjakob-Areal

Aktuelle Bearbeitungsphase: Abwägung aller Belange

Lauterecken-Nord bzw. Albert-Wohnen

Aktuelle Bearbeitungsphase: Fertigstellung Fachgutachten und Entwurf

Studernheim, Nördlich der Mühlbergstraße (Real-Gelände)

Aktuelle Bearbeitungsphase: Erstellung Vorentwurf

  • GUT Wohnen in der Region!

    Die Stadt Frankenthal hat sich erfolgreich um ein weiteres Förderprogramm beworben. Für die Förderinitiative „Gut Wohnen in der Region!“ kam nun die Zusage des Ministeriums.

  • ehemalige Landwirtschaftsschule - Grundstück Flurnr. 3443/11 - 2901 Quadratmeter

    Stadt verteilt Bürgerinformation zum Verkauf des Grundstücks an der ehemaligen Landwirtschaftsschule

    Alle Anwohner des Grundstückes an der ehemaligen Landwirtschaftsschule (Flurst.Nr. 3443/11) und an der Anton-Fils-Straße haben seit Anfang Januar 2023 im Briefkasten Informationen zum Verkauf des Geländes erhalten. Damit informiert die Stadt bevor das Verfahren beginnt über die Ziele des Verfahrens und den geplanten Ablauf. Die Verwaltung der Stadt Frankenthal informiert darüber, dass sie derzeit eine sogenannte Konzeptvergabe für das noch unbebaute, städtische Grundstück in der Anton-Fils-Straße vorbereitet. 

    Konzeptvergabe – Was ist das?

    Bei einer Konzeptvergabe handelt es sich um ein Verfahren, das angewendet wird, wenn die öffentliche Hand – in diesem Fall die Stadtverwaltung - über ein Grundstück verfügt, das sie an einen Investor veräußern möchte. Dabei gibt sie im Fall der Konzeptvergabe das Entwicklungsziel für das Grundstück vor und nimmt Einfluss auf die Nutzung und die Gestaltung der entstehenden Gebäude. Ausschlaggebend für die Vergabe ist dabei nicht allein der Preis. Vielmehr wird im Rahmen eines Wettbewerbs vor allem auch die Idee und Qualität des Konzeptes beurteilt.

    Was ist das Entwicklungsziel für die Fläche?

    Die Stadt möchte, dass auf der Fläche ein nachhaltiges Wohnbauprojekt entwickelt wird, welches zum großen Teil als innovative Wohnform umgesetzt wird. Damit gemeint ist z.B. Mehrgenerationenwohnen oder Wohnen für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Vorrangig soll Wohnraum entstehen, der ein lebendiges und sowohl alters- als auch sozialgemischtes Wohnquartier ermöglicht. Das Projekt soll sich sowohl hinsichtlich Gebäudeform und -höhe als auch hinsichtlich der Erschließung in das städtebauliche Umfeld einfügen und damit die Belange der Bewohner im Umfeld berücksichtigen.

    Wie geht die Stadt vor, um einen geeigneten Investor zu finden?

    Die Informationen für den Verkauf des Grundstücks im Rahmen der Konzeptvergabe werden zunächst mit den v.g. Entwicklungszielen veröffentlicht. Nach dieser Veröffentlichung können sich interessierte Bewerber (bspw. Investoren, Bauträger, etc.) melden. Die Bewerber müssen bestimmte Eignungsnachweise vorlegen, insbesondere was bisherige Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten angeht. Die Bewerber mit der besten Eignung werden dann gebeten, konzeptionelle Überlegungen anzustellen, die bei der Zuschlagsentscheidung der Stadt mitberücksichtigt werden. Die Stadt hat dazu eine Punkte-Matrix aus Zuschlagskriterien aufgestellt, zu denen u.a. die Qualität des Ideenkonzeptes, die beabsichtigte Vorgehensweise bei der Belegung, der angebotene Mietpreis und der Kaufpreis eine Rolle spielen. Am Ende erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl den Zuschlag.

    Wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahme zu rechnen?

    Die Ausschreibungsunterlagen werden Anfang des Jahres 2023 den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Sobald sie freigegeben sind, erfolgt die Veröffentlichung. Das Verfahren der Konzeptvergabe selbst wird dann etwas mehr als ein halbes Jahr benötigen. Im Anschluss wird das Ergebnis den städtischen Gremien vorgelegt, die dem Verkauf des Grundstückes zustimmen müssen. Nachdem der Vertragsschluss mit dem ausgewählten Investor erfolgt ist, muss Baurecht geschaffen werden. Hierzu muss der Investor einen sogenannten „vorhabenbezogenen Bebauungsplan" aufstellen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Vorhabenträger bzw. Investor im Rahmen eines Durchführungsvertrages das Vorhaben in einer bestimmten Frist umzusetzen und die Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise zu tragen. Daher muss seitens des Investors auch ein Vorhaben- und Erschließungsplan vorgelegt werden. Dieses Verfahren dauert in der Regel bei optimalem Verlauf ca. ein Jahr.

    Die Öffentlichkeit und die Anwohner haben die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens den Bebauungsplan einzusehen und Stellung zu nehmen. Dazu wird es zu gegebener Zeit Bekanntmachungen (www.frankenthal.de/amtsblatt)  geben. Nachdem mindestens die sog. Planreife des Bebauungsplanes vorliegt, werden die Objektpläne (Baupläne) erarbeitet und zur Genehmigung eingereicht. Erst nach erfolgter Baugenehmigung beginnt die Realisierung der Planung. Dazu muss der Investor Angebote einholen und die Firmen bestimmen, die mit den Arbeiten an den einzelnen Gewerken betraut werden. Schließlich folgt die eigentliche Bauphase. Vermutlich werden die Baumaßnahmen frühestens Ende 2024/ Anfang 2025 beginnen können.

Weitere geplante Maßnahmen 

  • KiTa am Ostparkstadion

    Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat in seiner Sitzung am 01.10.2020 den Entwurf des Bebauungsplans „KiTa am Ostparkstadion", bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, beschlossen sowie die Begründung gebilligt. In der gleichen Sitzung wurde die Durchführung der zweiten erneuten Offenlage sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

    Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung von August 2020 sowie die eingeholten Fachgutachten zum Boden-, Schall- und Artenschutz werden in der Zeit vom 26. Oktober 2020 bis einschließlich 09. November 2020 an den Fenstern im Erdgeschoss des Neumayerrings 72 zur Ansicht öffentlich ausgehängt. Des Weiteren können die Unterlagen sowie die in den Festsetzungen zitierten Richtlinien nach Anruf (06233/89-625) zu den allgemeinen Dienststunden (Mo-Mi 8:30-12:00 und 14:00-16:00 Uhr, Do 8:30-12:00 und 14:00-18:00 Uhr, Fr 8:30-12:30 Uhr) eingesehen oder auf Wunsch zugeschickt werden. Bei Fragen zu den offengelegten Unterlagen melden Sie sich bitte telefonisch (06233/89-625) während der allgemeinen Dienststunden oder per E-Mail (planenundbauen@frankenthal.de). 

    Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Diese Beteiligung wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt. Dabei können gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

    Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

    Bebauungspläne

  • Industriegebiet Am Römig, 4. Abschnitt

    Die VGP Park Frankenthal beabsichtigt die Erweiterung des Industriegebiets Am Römig in Eppstein. Östlich der bestehenden Bebauung ist die Errichtung von Gewerbegebäuden, die modulartig aufgebaut sind und langfristig an mehrere regional und überregional agierende Unternehmen vermietet werden sollen, geplant. 

Geplante Maßnahmen bei Schulen

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