Etappenziel 1 sieht den Abschluss der laufenden Bebauungsplanverfahren vor. Aufgrund der Vielzahl an Verfahren und Projekten und der begrenzten personellen Ressourcen muss daher eine Priorisierung anhand transparenter Kriterien vorgenommen werden. Wesentliche Grundlage bildet hierfür das Leitbild der „Doppelten Innenentwicklung“. Damit geht einher, dass zunächst prioritär bereits versiegelte Flächen im Innenbereich entwickelt werden, bevor unversiegelte Flächen im Innenbereich entwickelt werden.
Zu den Verfahren mit der höchsten Priorität zählen demnach die Vorhaben:
- „Sternjakob-Areal“
- „Lauterecken-Nord“
- „Studernheim, Nördlich der Mühlbergstraße“ sowie
- „Nördlich des Jakobsplatzes“
Oberbürgermeister und Verwaltung haben in den letzten Wochen intensive Gespräche mit den verschiedenen Investoren, Vorhabenträgern, den beteiligten Planungsbüros, Gutachtern sowie den übergeordneten Behörden geführt, um die Planungsprozesse zu forcieren und letzte Problemlagen zu lösen, damit möglichst zeitnah innerhalb der nächsten 12-15 Monate Baurecht für diese Vorhaben besteht.
Für die genannten Verfahren mit der höchsten Priorität, wird mit Ausnahme des Gebietes „Lauterecken-Nord (Albert-Wohnen)“ die Quotierungsrichtlinie zur Förderung von bezahlbarem Wohnungsbau angewandt, d.h. 30 % der dort entstehenden Wohneinheiten werden als bezahlbarer Wohnraum realisiert. Ggf. wird bei einzelnen Projekten sogar über 30 % des entstehenden Wohnraums als bezahlbarer Wohnraum realisiert. Insgesamt könnten auf diese Weise mindestens rund 170 geförderte Wohneinheiten in den nächsten Jahren entstehen.
Die Umsetzung erfolgt über entsprechende Festsetzungen in den vorhabenbezogenen Bebauungsplänen sowie durch Festlegungen in den jeweiligen Durchführungsverträgen
Im Rahmen des ersten Etappenzieles könnten somit mittelfristig bis zu 700 neue Wohneinheiten entstehen.