Wie wird gefördert?
Beratungsleistungen in einem ausgewählten Modul mit gegebenenfalls erforderlichen weiteren Modulen. Diese werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro netto gefördert. Als Begünstigte zahlen Sie nur einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.
Es sind bis zu 30 Beratertage förderfähig, einschließlich:
- bis zu drei Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung,
- bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase,
- sowie zwei Beratertage für die IT-Sicherheit-Pflichtberatung*. [* In jedem Projekt müssen mindestens zwei Pflichttage für IT-Sicherheitsberatung enthalten sein.]
Die maximal 30 Beratertage können auf mehrere Module aufgeteilt werden.
Wer wird gefördert?
Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können durch die Förderung von Beratungsleistungen begünstigt werden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss
(einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen), - Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro,
- Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland,
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung.
Sofern ein KMU „Partnerunternehmen“ oder „verbundenes Unternehmen“ ist, muss das Beratungsunternehmen die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung der Europäischen Union hinsichtlich Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz / Bilanzsumme bestätigen.